Gelöst
Teilerstattung Grundgebühr nach Ausfall Telefon und Internet?
vor 6 Jahren
Hallo,
wir hatten nach einem Blitzeinschlag vom 11.6.19 - 27.06.19 u.a. durch einen Kabelschaden weder einen funktionierenden Telefonanschluss noch eine Internetverbindung. Am 12.6. haben wir den Schaden gemeldet, gestern Nachmittag, also nach 15 Tagen, wurde das Kabel gewechselt und somit der Schaden behoben. Müssen wir trotzdem die volle Grundgebühr für diesen Monat bezahlen oder ist eine anteilige Kürzung möglich? (Daten sind im Profil hinterlegt)
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vor 6 Jahren
Hallo @bennix,
dein Profil ist ja schon befüllt. 👍
Diese Daten sind nicht öffentlich und können nur von Mitarbeitern der Telekom und von dir eingesehen werden.
Bitte Geduld, wir können den Arbeitsalltag der Telekom Mitarbeiter ( @Telekom-hilft-Team ) nicht beeinflussen.
VG Gurke
0
vor 6 Jahren
Ich denke die Chancen sehen gut aus.
Bis zu 11 Tage im Jahr darf der Anschluß ausfallen.
Die Teilerstattung wird vmtl. also nur ein Kleckerbetrag sein.
Leider schreibst du nichts von deinem Tarif.
Gehen wir mal von einer Grundgebühr von 39,95 Euro aus, dann läge die Teilerstattung bei 5,33 Euro.
3
Antwort
von
vor 6 Jahren
Ich denke die Chancen sehen gut aus. Bis zu 11 Tage im Jahr darf der Anschluß ausfallen. Die Teilerstattung wird vmtl. also nur ein Kleckerbetrag sein. Leider schreibst du nichts von deinem Tarif. Gehen wir mal von einer Grundgebühr von 39,95 Euro aus, dann läge die Teilerstattung bei 5,33 Euro.
Ich denke die Chancen sehen gut aus.
Bis zu 11 Tage im Jahr darf der Anschluß ausfallen.
Die Teilerstattung wird vmtl. also nur ein Kleckerbetrag sein.
Leider schreibst du nichts von deinem Tarif.
Gehen wir mal von einer Grundgebühr von 39,95 Euro aus, dann läge die Teilerstattung bei 5,33 Euro.
Also meine Rechnung sieht da etwas anders aus:
11. bzw. 12. 6 bis 27.6. sind je nach zählweise ca. 15 Tage, also ein halber Monat.
Die 11 Tage werden n.m.K. nicht abgezogen.
Aber ein Teamie wird das bestimmt zufriedenstellend bearbeiten/klären.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Die 11 Tage werden n.m.K. nicht abgezogen.
Das ist doch gut.
Ich bin davon ausgegangen, daß die erlaubte Ausfallzeit angerechnet wird.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Ludwig II Die 11 Tage werden n.m.K. nicht abgezogen. Die 11 Tage werden n.m.K. nicht abgezogen. Ludwig II Die 11 Tage werden n.m.K. nicht abgezogen. Das ist doch gut. Ich bin davon ausgegangen, daß die erlaubte Ausfallzeit angerechnet wird.
Die 11 Tage werden n.m.K. nicht abgezogen.
Das ist doch gut.
Ich bin davon ausgegangen, daß die erlaubte Ausfallzeit angerechnet wird.
Nö, die Telekom ist viel kulanter, als man glauben könnte!

Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Ich freue mich, dass Sie Ihren Anschluss nun wieder nutzen können. Wie telefonisch besprochen, schreibe ich Ihnen die Grundgebühr für den Zeitraum, in dem Sie den Anschluss nicht nutzen konnten, gut. Spätestens auf Ihrer übernächsten Rechnung finden Sie diese Gutschrift.
Viele Grüße
Melanie S.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von