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19.05.2019 18:54 Zuletzt bearbeitet: 19.05.2019 18:59 durch den Autor
Hallo,
ich habe seit April 2017 MagentaZuhause S mit Magenta TV genutzt. Da ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe, verlängert sich der Vertrag nun bis April 2020. Ich ziehe nun zu meiner Freundin und ihrem WG-Bewohner. Ich dachte mit dem Umzug würde ein Sonderkündigungsrecht einhergehen, somal sie dort bereits einen bestehenden Vertrag mit einem Kabelanbieter (nicht Telekom) haben- dieser läuft ebenfalls noch ein Jahr. Nach intensiver Recherche in den Foren, scheint es aber kein Sonderkündigungsrecht zu geben. Mittlerweile wurde meine Kündigung zum 17.04.2020 bestätigt. Das würde bedeuten, dass ich die kommenden 9 Monate über 450€ für nichts und wieder nichts zahle. Selbst ein Übertrag an den Nachmieter wird von Telekom nicht unterstützt. Die Leitung am neuen Wohnort wird ja auch bereits blockiert. Kann man hier garnichts weiter machen? Fände das echt traurig.
19.05.2019 19:00
@stephan.letsche Ein Umzug allein reicht nicht aus für ein Sonderkündigungsrecht, wieso auch? Nur wenn der Anschluss an der neuen Adresse nicht schaltbar ist, bekommt man ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, nachdem man den Umzug beantragt hat.
Das heißt, sofern keine Telefonleitungen im Haus liegen, könntest du damit Erfolg haben, ansonsten wird die Telekom den Vertrag bis zum Ende der Mindestlaufzeit erfüllen.
VG
19.05.2019 19:02
Hi @stephan.letsche ,
beauftrage einem Umzug nach TKG. Kann die Telekom den Anschluß am Zielort nicht gleichwertig schalten, wird dir ein dreimonatiges Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Falls der Anschluß geschaltet werden kann, dann kannst du den nutzen und zahlt halt nicht umsonst.
Gruß
fdi
19.05.2019 19:05 Zuletzt bearbeitet: 19.05.2019 19:20 durch den Autor
Hast du denn schon offiziell einen Umzug beauftragt?
Da gibt es nämlich dann zwei Möglichkeiten:
1. Der Umzug ist möglich und du kannst deinen Vertrag in der gleichen Weise mit den gleichen Leistungen in der neuen Wohnung nutzen.
Da müsstest du den Umzug (70€) bezahlen hättest in der neuen Wohnung dann erst mal zwei Internetanschlüsse.
Deinen Anschluss könntest du dann zum 17.04.2020 kündigen.
Damit wäre dann in der alten Wohnung der Anschluß für den Nachmieter frei.
2. Der Anschluß kann nicht mit den gleichen Leistungen realisiert werden, dann kann der Vertrag gem. TKG mit einer Frist von drei Monaten sondergekündigt werden.
19.05.2019 19:12
Du hast 2 Möglichkeiten:
Du ziehst den Anschluss um, wenn's möglich ist, hast du ihn dann noch min. 1 Jahr (Die Kündigung wird durch Umzug storniert, Umzug nach TKG beachten) sofern die Telekom den Anschluss nicht umziehe kann, kannst du mit 3 monatige Frist kündigen.
Du fragst bei der Telekom z.B. hier https://www.telekom.de/kontakt?execution299370=e4s2#299370 an, ob man deinen Vertrag gegen eine Einmalzahlung vorzeitig auflöst.
19.05.2019 19:22
Hallo @stephan.letsche,
ich kann mich meinen Vorredner nur anschließen, das beste wäre ein Umzug anzumelden und dann zu schauen, ob die Telekom das jetzige Produkt am neuen Standort realisieren kann, wenn nicht, dann kann man den Vertrag lauf TKG mit einer Sonderkündigungsfrist von 3 Monaten kündigen!
Wie ich sehe, warst du auch schon fleißig und hast deine Daten in deinem Profil hinterlegt, sodass wir an der Stelle mal auf das @Telekom hilft Team (z.B. @Claudia Bö. :-)) warten sollten, die können sich mit dir in Verbindung setzen und alle Möglichkeiten mit dir durchgehen und schauen, was die passendeste Lösung ist
19.05.2019 20:38
20.05.2019 21:49 Zuletzt bearbeitet: 20.05.2019 21:53 durch den Autor
Hallo,
schonmal vielen Dank für all die Rückmeldungen. Ich habe mich jetzt an Jürgen U. gewandt, sodass er mir die Verfügbarkeit am neuen Wohnort nennt und ich habe erstmal bei ihm nachgehakt, ob eine Kündigung verbunden mit einer Abschlagszahlung möglich wäre.
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