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Verbindlichkeit der Mindestvertragslaufzeit auf der Rechnung

8 years ago

 

Hallo zusammen,

 

habe letzte Woche unsere Juli-Rechnung bekommen.  Darin stand eine neue Mindestvertragslaufzeit für einen bereits durch die Telekom gekündigten ISDN-Vertrag.

 

Wie verbindlich sind die Angaben zur Vertragslaufzeit auf der Rechnung ?

 

Zur History:

Unser ISDN-Vertrag wurde durch die Telekom im März 2017 gekündigt. Siehe Spoiler.

Kündigung durch die TelekomKündigung durch die Telekom


Dieser Kündigungstermin passt auch zu dem Vertrag und wurde bisher korrekt auf den vorhergehenden Rechnungen angegeben. Siehe Spoiler

Juni-Rechnung mit korrekter VertragslaufzeitJuni-Rechnung mit korrekter Vertragslaufzeit


Dann kam die erneute schriftliche Bestätigung der Kündigung im Juni 2017:

Wiederholung der KündigungWiederholung der Kündigung


Auf der Juli-Rechnung taucht nun unerwarteterweise als Vertragsende Juli 2018 auf.

Falsches VertragsendeFalsches Vertragsende


Hmm. Ob ich darauf bestehen kann, bis Juli 2018 einen echten ISDN-Anschluss bereitgestellt zu bekommen?  Zwinkernd

 

Ich vermute hier einen Fehler im System. Möglicherweise werden die Kundendaten in der Rechnung nicht angepasst, wenn ein Vertrag gekündigt wurde.

 

Kontaktformular mit Anlagen wurde über das Web-Formular übersandt. Eine Antwort steht noch aus. Somit ist dies vorerst eine Info an Interessierte und ein Hinweis ans Team.

 

Gruß

 

 

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      8 years ago

      Hallo @Dilbert-MD,

      ich habe Ihr Kontaktformular im System gesehen. Ebenfalls, dass Sie heute auch schon eine Antwort darauf erhalten haben.

      Keine Sorge, die Kündigung zum 19. Juli 2017 ist noch in Bestand und zählt auch. Die Kollegin schrieb, wenn kein Auftrag zur Vertragsbeendigung vorhanden wäre, so ist der nächste Termin der Kündigung erst der 19. Juli 2018.
      Mit der aktuellen Rechnung wird der monatliche Grundpreis vom 1. Juli bis zum 31. Juli 2017 berechnet. Zum 19. Juli 2017 erfolgt die gewünschte Portierung zu einem anderen Anbieter. Erst nach erfolgter Vertragsbeendigung zum 19. Juli 2017 kann eine Schlussrechnung erstellt werden. Die zu viel berechneten Entgelte werden mit der kommenden Rechnung selbstverständlich erstattet.

      Ich hoffe, dass die Kollegin all Ihre Fragen beantworten konnte. Wenn noch etwas offen ist, immer her damit. Fröhlich

      Liebe Grüße
      Irina K.

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