Vertag/ Rufnummer von Vormieter übernehem
vor 9 Monaten
Hallo zusammen,
ich frag für einen Kunden (Schreinerei) den ich beteue.
Der Kunde zieht in neue Räumlichkeiten (andere Stadt). An dem neuen Standort war vorher ebenfalls eine Schreinerei. Die eben das Geschäft jetzt aus Altersgründen auf. Mein Kunde übernimmt die Räumlichkeiten und einen Großteil der Kunden, nicht aber die Rechtsnachfolge. Dennoch möchten sie die Rufnummer bzw. den Vertrag übernehmen, da die Rufnummer ja bekannt ist.
Wie kriegen wir das hin?
Danke & Gruß
Klaus
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vor 8 Monaten
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vor 9 Monaten
Hallo @Klaus Rörig
https://geschaeftskunden.telekom.de/hilfe-und-service/vertragsuebernahme
1
Antwort
von
vor 9 Monaten
Hallo @Klaus Rörig https://geschaeftskunden.telekom.de/hilfe-und-service/vertragsuebernahme
Hallo @Klaus Rörig
https://geschaeftskunden.telekom.de/hilfe-und-service/vertragsuebernahme
Ne, denke eher nicht. Es ist ja keine Rechtsnachfolge sondern ein anderes Unternehmen.
Vertragsübernahme Festnetz & Internet
mit neuem Handelsregister
Die Rufnummern-Übernahme in einen neuen oder bestehenden Vertrag ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 9 Monaten
Das funktioniert nur, in den im Formular angegebenen Möglichkeiten.
Wenn die neue Firma doch nicht Rechtsnachfolger ist, gibts auch keinen Grund für eine Übernahme der Rufnummer.
Sonst könnte die Konkurenz ja auch einfach Bedarf an der Rufnummer anmelden.
0
vor 9 Monaten
Ich würde es einfach mal über den Link von @Marcel2605 versuchen, die alte Firma muss ja entsprechend auch das Nutzungsrecht abtreten, ggfs reicht das der Telekom aus ohne dass die neue Firma ein offizieller Rechtsnachfolger ist.
Ggfs soll halt die alte Firma noch ein Schreiben aufsetzen dass die neue Firma sowohl den Standort als auch viele Kundendaten übernimmt.
Meist gibt es dazu ja auch noch Verträge die unterzeichnet werden denn die alte Firma darf ja nicht einfach so die Kundendaten weitergeben.
0
vor 9 Monaten
Wenn die neue Firma doch nicht Rechtsnachfolger ist, gibts auch keinen Grund für eine Übernahme der Rufnummer.
Doch, weil die Rufnummer stadtweit bekannt ist und die alten Kunden ja auch übernommen werden. Und irgendwie muss das gehen, machen andere Kunden ja auch.
2
Antwort
von
vor 9 Monaten
CyberSW Wenn die neue Firma doch nicht Rechtsnachfolger ist, gibts auch keinen Grund für eine Übernahme der Rufnummer. Wenn die neue Firma doch nicht Rechtsnachfolger ist, gibts auch keinen Grund für eine Übernahme der Rufnummer. CyberSW Wenn die neue Firma doch nicht Rechtsnachfolger ist, gibts auch keinen Grund für eine Übernahme der Rufnummer. Doch, weil die Rufnummer stadtweit bekannt ist und die alten Kunden ja auch übernommen werden. Und irgendwie muss das gehen, machen andere Kunden ja auch.
Wenn die neue Firma doch nicht Rechtsnachfolger ist, gibts auch keinen Grund für eine Übernahme der Rufnummer.
Doch, weil die Rufnummer stadtweit bekannt ist und die alten Kunden ja auch übernommen werden. Und irgendwie muss das gehen, machen andere Kunden ja auch.
Entspricht leider nicht den von mir eingefügten Gründen zur Übernahme.
Antwort
von
vor 9 Monaten
Hallo @Klaus Rörig ,
schön, dass du den Weg zu uns gefunden hast. 🤗
Ich möchte mich @*Paz Vizsla* anschließen.
Vertragsübernahme Festnetz & Internet mit neuem Handelsregister Die Rufnummern-Übernahme in einen neuen oder bestehenden Vertrag ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich: Übernahme eines Handelsgeschäfts, einer Firma oder eines Unternehmens Pächterwechsel Weiternutzung eines bisher geschäftlich genutzten Anschluss als Privatkunden-Anschluss Übernahme eines geschäftlichen Anschlusses durch Außendienstmitarbeiter*innen bzw. Teleheimarbeitenden zur privaten Nutzung am gleichen Standort Übernahme eines privaten Anschlusses von Außendienstmitarbeiter*innen bzw. Teleheimarbeitenden Nutzung eines Anschlusses in einer gemeinsamen Wohnung
Die Info findest du unter diesem Link: https://geschaeftskunden.telekom.de/hilfe-und-service/vertragsuebernahme
Viele Grüße
Svenja
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 9 Monaten
Es muss einen einfacheren Weg geben.
5
Antwort
von
vor 9 Monaten
Hallo @Klaus Rörig , wir brauchen einen Nachweis, damit die Übernahme durchgeführt werden darf. Viele Grüße Svenja
Hallo @Klaus Rörig ,
wir brauchen einen Nachweis, damit die Übernahme durchgeführt werden darf.
Viele Grüße
Svenja
Das wäre auch meine Idee gewesen.
@Klaus Rörig
Der Noch-Inhaber der Rufnummer muss schriftlich erklären, dass er auf die Rufnummer verzichtet.
Ich denke das ist es auch, was @Svenja P. meint.
Weiß aber nicht, ob es dazu ein Telekom-Formular braucht, oder ob eine einfache schriftliche Niederschrift, mit Unterschrift und, evtl. Firmenstempel reicht.
Ich würde die Erklärung vom Noch-Inhaber der Rufnummer auf einem Schreiben mit Firmen-Briefkopf der freigebenden Firma abfassen (lassen).
Nachtrag:
Ich habe die Lösungsmarkierung entfernt, weil das Problem aus meiner Sicht noch nicht final gelöst ist.
Antwort
von
vor 9 Monaten
Weiß aber nicht, ob es dazu ein Telekom-Formular braucht, oder ob eine einfache schriftliche Niederschrift, mit Unterschrift und, evtl. Firmenstempel reicht.
Weiß aber nicht, ob es dazu ein Telekom-Formular braucht, oder ob eine einfache schriftliche Niederschrift, mit Unterschrift und, evtl. Firmenstempel reicht.
Das muss prinzipiell gemacht werden dass das Nutzungsrecht abgegeben wird in Schriftform, das Formular dazu gibt es unter dem Link von Marcel im ersten Beitrag
Antwort
von
vor 9 Monaten
Hallo zusammen,
genau, wir benötigen in jedem Fall die Formulare vom neuen Vertragspartner, sowie vom bisherigen Vertragspartner. Dazu dann ein entsprechender Nachweis.
Viele Grüße
Svenja
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 9 Monaten
Wir versuchen es jetzt mal auf dem Weg.
Es ist zwar rechtlich keine Geschäftsübernahme, praktisch aber im Prinzip schon. Ich hoffe es funktioniert so. Für die Kunden wäre es sonst blöd. Die wurden vom aktuellen Anschlussinhaber informiert, dass jetzt eine neue Firma an den Standort zieht, sich für sie aber nichts ändert und der neue unter den bekannten Kontaktdaten für sie erreichbar ist.
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vor 9 Monaten
Hallo @Klaus Rörig ,
Sie brauchen auf jeden Fall vom bisherigen Anschlussinhaber ein Schriftstück in dem dieser das Nutzungsrecht an Sie überträgt.
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vor 9 Monaten
Das lässt ich machen.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von