Gelöst
Vertragsstrafe bei Wechsel auf Glasfaser vor Ende Mindestlaufzeit?!
vor 2 Jahren
Liebe Community,
was haltet Ihr davon?
Die Telekom verlangt eine Vertragsstrafe, da wir unseren gemieteten Speedport vor Ende der Mindestlaufzeit zurückgeben.
Obwohl wir auf einen Telekom Glasfaser-Tarif gewechselt sind, mit neuem Glasfaser-Speedport zur Miete.
Also eigentlich nur ein Geräte-Tausch (Speedport Smart 4 zu Speedport Smart 4 plus) wegen neuem Vertrag mit neuer Technik.
Finde ich unverschämt bzw fraglich ob das überhaupt zulässig ist?
Das hier kam heute per eMail:
Gekündigte Leistungen Datum
Heimnetz Paket Smart 25.10.2023
In Ihrer Rechnung sehen Sie einen einmaligen Betrag.
Die Summe von xxx Euro wird fällig, weil Sie den Vertrag vor Ende der Mindestlaufzeit beenden möchten.
Was sagt die Community dazu?
lg greg
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vor 2 Jahren
Die Telekom verlangt eine Vertragsstrafe, da wir unseren gemieteten Speedport vor Ende der Mindestlaufzeit zurückgeben.
Die Telekom verlangt eine Vertragsstrafe, da wir unseren gemieteten Speedport vor Ende der Mindestlaufzeit zurückgeben.
@Greg76 Das ist korrekt und hat mit der Techologie die gebucht wird oder ist nichts zu tun
Also eigentlich nur ein Geräte-Tausch (Speedport Smart 4 zu Speedport Smart 4 plus)
Also eigentlich nur ein Geräte-Tausch (Speedport Smart 4 zu Speedport Smart 4 plus)
War nicht notwendig. Brauchst halt ein Glasfasermodem für den Smart4
0
vor 2 Jahren
Grüße @Greg76
Die Telekom verlangt eine Vertragsstrafe, da wir unseren gemieteten Speedport vor Ende der Mindestlaufzeit zurückgeben.
Was korrekt ist.
Dürfte ja nicht viel sein.
Obwohl wir auf einen Telekom Glasfaser-Tarif gewechselt sind, mit neuem Glasfaser-Speedport zur Miete.
Das ist ein neuer Vertrag zur Miete.
0
vor 2 Jahren
Was sagt die Community dazu?
Der Mietvertrag für den Router und der Internetzugang sind 2 verschiedene und unabhängige Verträge.
0
vor 2 Jahren
Liebe Community, was haltet Ihr davon? Die Telekom verlangt eine Vertragsstrafe, da wir unseren gemieteten Speedport vor Ende der Mindestlaufzeit zurückgeben. Obwohl wir auf einen Telekom Glasfaser-Tarif gewechselt sind, mit neuem Glasfaser-Speedport zur Miete. Also eigentlich nur ein Geräte-Tausch (Speedport Smart 4 zu Speedport Smart 4 plus) wegen neuem Vertrag mit neuer Technik. Finde ich unverschämt bzw fraglich ob das überhaupt zulässig ist? Das hier kam heute per eMail: Gekündigte Leistungen Datum Heimnetz Paket Smart 25.10.2023 In Ihrer Rechnung sehen Sie einen einmaligen Betrag. Die Summe von xxx Euro wird fällig, weil Sie den Vertrag vor Ende der Mindestlaufzeit beenden möchten. Was sagt die Community dazu? lg greg
Liebe Community,
was haltet Ihr davon?
Die Telekom verlangt eine Vertragsstrafe, da wir unseren gemieteten Speedport vor Ende der Mindestlaufzeit zurückgeben.
Obwohl wir auf einen Telekom Glasfaser-Tarif gewechselt sind, mit neuem Glasfaser-Speedport zur Miete.
Also eigentlich nur ein Geräte-Tausch (Speedport Smart 4 zu Speedport Smart 4 plus) wegen neuem Vertrag mit neuer Technik.
Finde ich unverschämt bzw fraglich ob das überhaupt zulässig ist?
Das hier kam heute per eMail:
Gekündigte Leistungen Datum
Heimnetz Paket Smart 25.10.2023
In Ihrer Rechnung sehen Sie einen einmaligen Betrag.
Die Summe von xxx Euro wird fällig, weil Sie den Vertrag vor Ende der Mindestlaufzeit beenden möchten.
Was sagt die Community dazu?
lg greg
Auch Mietverträge sind einzuhalten, die Mindestlaufzeit hattest Du bei Abschluss des Mietvertrags akzeptiert.
Ob jedoch hier das Hilft Team etwas aus Kulanz machen kann müssen die Leute vom Team sehen. Noch bist Du hier anonym unterwegs, befülle mal Deine Profildaten, dann kann sich das Team den Sachverhalt anschauen.
Hier gehts lang:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile
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vor 2 Jahren
Finde ich unverschämt bzw fraglich ob das überhaupt zulässig ist?
Hallo @Greg76
ja ist es.
Die Mietzeit beträgt 12 Monate. Danach mit einer Frist von 6 Tagen kündbar.
Wir aber vorzeitig gekündigt, fällt für die restliche Laufzeit einen Schadenersatz an. 50%
Wenn noch 4 Monate läuft bei zB 5€/Monat, wäre das 20€. Und bei 50% , ein Schadenersatz von 10€
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vor 2 Jahren
Zulässig mag es sein, diese Gestaltung mit separaten Verträgen und Mindestlaufzeit ist halt sehr Telekom-freundlich gestrickt und unflexibel für den Kunden. Zumindest sollte es ohne Weiteres möglich sein auf ein besseres Modell umzusteigen. Der Kunde bucht die Endgeräte ja bei der Telekom um alles aus seiner Hand und optimal auf den Anschluss abgestimmt zu haben.
2
Antwort
von
vor 2 Jahren
@andiling
separaten Verträgen und Mindestlaufzeit ist halt sehr Telekom-freundlich gestrickt
Erwartest Du, das die Telekom für Deinen Geldbeutel arbeitet? Eher nicht. Also nicht mieten, sondern kaufen. Und dann evtl. nicht Telekom sondern z.B. AVM. Dann hast Du derartigen Ärger nicht.
Antwort
von
vor 2 Jahren
diese Gestaltung mit separaten Verträgen und Mindestlaufzeit ist halt sehr Telekom-freundlich gestrickt und unflexibel für den Kunden.
diese Gestaltung mit separaten Verträgen und Mindestlaufzeit ist halt sehr Telekom-freundlich gestrickt und unflexibel für den Kunden.
Oh Oh Oh, ich habe noch das Gejubele vor 30 Jahren im Gehör, als gemau diese Kopplung Anschluss / Endgerät aufgehoben wurde. Es war von den Wettbewerbern und der Politik nicht gewünscht.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Liebe Community, was haltet Ihr davon? Die Telekom verlangt eine Vertragsstrafe, da wir unseren gemieteten Speedport vor Ende der Mindestlaufzeit zurückgeben. Obwohl wir auf einen Telekom Glasfaser-Tarif gewechselt sind, mit neuem Glasfaser-Speedport zur Miete. Also eigentlich nur ein Geräte-Tausch (Speedport Smart 4 zu Speedport Smart 4 plus) wegen neuem Vertrag mit neuer Technik. Finde ich unverschämt bzw fraglich ob das überhaupt zulässig ist? Das hier kam heute per eMail: Gekündigte Leistungen Datum Heimnetz Paket Smart 25.10.2023 In Ihrer Rechnung sehen Sie einen einmaligen Betrag. Die Summe von xxx Euro wird fällig, weil Sie den Vertrag vor Ende der Mindestlaufzeit beenden möchten. Was sagt die Community dazu? lg greg
Liebe Community,
was haltet Ihr davon?
Die Telekom verlangt eine Vertragsstrafe, da wir unseren gemieteten Speedport vor Ende der Mindestlaufzeit zurückgeben.
Obwohl wir auf einen Telekom Glasfaser-Tarif gewechselt sind, mit neuem Glasfaser-Speedport zur Miete.
Also eigentlich nur ein Geräte-Tausch (Speedport Smart 4 zu Speedport Smart 4 plus) wegen neuem Vertrag mit neuer Technik.
Finde ich unverschämt bzw fraglich ob das überhaupt zulässig ist?
Das hier kam heute per eMail:
Gekündigte Leistungen Datum
Heimnetz Paket Smart 25.10.2023
In Ihrer Rechnung sehen Sie einen einmaligen Betrag.
Die Summe von xxx Euro wird fällig, weil Sie den Vertrag vor Ende der Mindestlaufzeit beenden möchten.
Was sagt die Community dazu?
lg greg
Wahrscheinlich hast du online selbst gekündigt? Dann passiert das, weil das System das nicht erkennen kann.
Der Ablösebetrag ist grundsätzlich rechtens und so steht es auch in deinem Mietvertrag. In solchen Fällen einfach die Hotline anrufen, die können das auch anders regeln.
Auf das @Telekom-hilft-Team warten (vorher Profil befüllen) und dann sollte das eigentlich geregelt werden können.
8
Antwort
von
vor 2 Jahren
Wahrscheinlich hast du online selbst gekündigt?
Hallo @Greg76
Ich stimme hier say2k zu. Daher auch von mir die Frage, wie wurde der Mietvertrag gekündigt?
Im Zuge der Vertragsumstellung sollte es eigentlich im Rahmen einer Sonderkündigung möglich sein, den Routertausch ohne Vertragsstrafe durchzuführen.
Antwort
von
vor 2 Jahren
@aluny
@say2k
ich habe vor 12 Monaten beim Abschluss des Glasfaser-Auftrages zusätzlich zum Tarif ein Glasfaser-Router bestellt. Online.
Jetzt wurde der Glasfaser-Anschluss endlich geschaltet, ich habe das bestellte Glasfaser-Router angeschlossen und danach eine SMS der Telekom erhalten,
in der steht dass ich zum Auftrag xxx "einen weiteren Router zur Miete erhalten habe" und "aktuell bereits ein Mietgerät habe".
Weiterhin steht dort "falls Sie eins der Geräte nicht brauchen finden Sie unter [link zum Retourenportal] Infos zur Rücksendung"
Somit habe ich das alte Gerät über das Retourenportal gemeldet und zurückgesendet.
Für mich nicht nachvollziehbar, dass bei so einem Austausch jetzt unangekündigt diese Strafe gezahlt werden soll.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Was sagt die Community dazu?
Völlig korrekt seitens der Telekom. Denn sie fordert nur das ein was du beauftragt und akzeptiert hast.
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vor 2 Jahren
@NoOneElse, vorweg, ich kaufe meine Endgeräte (Festnetz wie mobil) selbst auf dem (freien) Markt und nutze AVM. Aber bei einem Upgrade ist das auch im Interesse des Verkäufers/Auftraggebers, da arbeite ich nicht in meinen eigenen Geldbeutel hinein.
@olliMD, darum ging es mir überhaupt nicht, wie vor. Aber es soll schön kompliziert sein, damit der Kunde ja nicht alles im Blick halten kann, wie man ja jetzt hier sieht, wenn „falsch“ gekündigt wird. Das ist typisch deutsch (und nicht T-spezifisch).
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vor 2 Jahren
. . . .. Die Telekom verlangt eine Vertragsstrafe, da wir unseren gemieteten Speedport vor Ende der Mindestlaufzeit zurückgeben. . . . .
. . . ..
Die Telekom verlangt eine Vertragsstrafe, da wir unseren gemieteten Speedport vor Ende der Mindestlaufzeit zurückgeben.
. . . .
Das ist doch keine Vertragsstrafe, sondern ein Entgelt, weil dich die Telekom vorzeitig aus dem geschlossenen Mietvertrag lässt.
Dabei handelt die Telekom sogar recht großzügig, denn sie verlangt nur die Hälfte der ihr entgangenen Mieteinnahmen.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von