Vertragsübernahme mit kurzer Rufnummer für Nachbarhaus

Gelöst

Hallo.

 

Mein Vater hat einen Festnetz-Vertrag mit mehreren Nummern, darunter seine (ohne Vorwahl) 3-stellige Rufnummer und die 4-stellige, über die ich seit Jahrzehnten erreichbar bin. Seit einigen Jahren wohnen wir nicht mehr im selben, sondern in benachbarten Häusern, DECT macht's möglich. Nun möchte er in absehbarer Zeit wegziehen. Am liebsten würde ich an meiner Adresse Telekomkunde werden und die Rufnummern übernehmen. Seine 3-stellige Festznetznummer leite ich dann auf meine Kosten auf seine T-Mobile-Nummer um.

 

Kriegen wir das irgendwie hin und wenn ja, wie? Soll mein Vater als Vertragsinhaber die Vertragsadresse auf meine Wohnadresse ändern? Kann ich dann später an meiner Wohnadresse Kunde werden und die Nummern übernehmen?

 

Wir hängen sehr an den Nummern, da wir in einem kleinen Dorf leben und alle Freunde sie kennen. Ja, ich weiß von der BNA-Regelung und, dass wir damit Nummern blockieren. Aber unser kompletter Vorwahlbereich umfasst insgesamt 4.500 Einwohner ...

 

Danke im Voraus für Hilfe!

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Telekom hilft Team

Hallo @Telefonbuchfan,

 

das ist in der Tat möglich, wenn du 12 Monate an der Adresse gemeldet bist. 

 

Alle Voraussetzungen für eine Vertrags- und Rufnummernübernahme findest du hier

 

Viele Grüße und einen schönen dritten Advent. Fröhlich

Sarah

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Hat das ganze noch 12 Monate Zeit? Wahrscheinlich wäre es am einfachsten, wenn du  deinen Erstwohnsitz für die nächsten 12 Monate zu deinem Vater verlegst. Wo du wirklich wohnst, interessiert niemanden, Hauptsache du bist dort gemeldet.

hast Du im Nachbarhaus noch gar keinen Anschluss?
Also auch den Internetzugang vom Vater per WLAN mitverwendet?

 

 

Lösung
Telekom hilft Team

Hallo @Telefonbuchfan,

 

das ist in der Tat möglich, wenn du 12 Monate an der Adresse gemeldet bist. 

 

Alle Voraussetzungen für eine Vertrags- und Rufnummernübernahme findest du hier

 

Viele Grüße und einen schönen dritten Advent. Fröhlich

Sarah

@Telefonbuchfan  schrieb:
Kriegen wir das irgendwie hin und wenn ja, wie? Soll mein Vater als Vertragsinhaber die Vertragsadresse auf meine Wohnadresse ändern?

Ich würde einen Umzug des Anschlusses an Deine Adresse durch den Vater beauftragen lassen.

Und in einem Jahr kannst Du dann voraussichtlich (Eigentümer der Rufnummern ist nicht die Telekom!!!) die Rufnummer(n) übernehmen. Größtes Risiko ist auf der ganz kurzen Rufnummer, dass die eingezogen werden wird.

@muc80337_2  schrieb:

Ich würde einen Umzug des Anschlusses an Deine Adresse durch den Vater beauftragen lassen.

Und in einem Jahr kannst Du dann voraussichtlich (Eigentümer der Rufnummern ist nicht die Telekom!!!) die Rufnummer(n) übernehmen.

Das würde ich nicht riskieren. Die Bedingung ist, das du 12 Monate mit der Vertrag haltenden Person in einem gemeinsamen Haushalt gewohnt hast, nicht das du 12 Monate an der Adresse gewohnt hast, an der der Vertrag geschaltet ist.

 

Haarspalterei, aber manchmal ist diese wichtig.

@Hieroglyphen  schrieb:
Die Bedingung ist, das du 12 Monate mit der Vertrag haltenden Person in einem gemeinsamen Haushalt gewohnt hast, nicht das du 12 Monate an der Adresse gewohnt hast, an der der Vertrag geschaltet ist.

Meine Einschätzung:

Nein, die Bedingung ist, dass man 12 Monate lang über die Rufnummer identifiziert wurde.

Bei der Übernahme der Rufnummer wird auch nicht abgefragt, ob der Vertragsinhaber dort noch wohnt sondern ob @Telefonbuchfan schon 12 Monate dort wohnt.

@muc80337_2  schrieb:
Größtes Risiko ist auf der ganz kurzen Rufnummer, dass die eingezogen werden wird.

Ich dachte auch, dass die BNetzA alle derartigen kurzen Rufnummern einkassiert?

 

Viele Grüße

Thomas

@teezeh  schrieb:
Ich dachte auch, dass die BNetzA alle derartigen kurzen Rufnummern einkassiert?

Ob sie ALLE kurzen einzieht in einem solchen Fall - ich denke prinzipiell wird das zunächst vermutlich davon abhängen, ob es eine Rufnummernknappheit gibt.

Allerdings - einfacher für die Bundesnetzagentur ist sicher, eine Losung mit entsprechenden Regeln rauszugeben.

 

Durch die Einführung von IP-Anschlüssen mit drei Rufnummern, die vielerorts analoge Anschlüsse mit nur einer Rufnummer ersetzt haben, dürfte es häufiger zu Knappheit bei den Festnetzrufnummern kommen. Ein gegenläufiger Effekt ist andererseits, dass viele Leute mittlerweile zunehmend nur noch mobil telefonieren, die Festnetznummern bei denen EIGENTLICH überflüssig werden. Andere Anbieter bieten die Auswahl Festnetzanschluss ohne/mit Festnetztelefonie. Bei der Telekom hat man die Festnetztelefonie üblicherweise zwingend mit dabei (auch wenn man sie nicht nutzt, drei Rufnummern oder ganze Rufnummerngassen werden im Nummerierungsplan trotzdem blockiert)

Ich denke, eine Rufnummernübernahme für kurze Rufnummern in einen eigenen Vertrag wird nicht möglich sein, es gilt ja nur der Bestandsschutz in laufenden Verträgen. Und eine Vertragsübernahme geht erst nach Tod des Vertragsnehmers durch die Erben.

@fdi 

Probieren geht über studieren. Umziehen, bevorzugt nach TKG. Und in einem Jahr sieht man dann weiter.

Ein Internetzugang wird ja vermutlich ohnehin notwendig sein, warum dann nicht den Anschluss (auf den Vater) einfach umziehen.

Ggf. auch einfach laufen lassen, nur die Rechnungsadresse ändern.

So würd ich es probieren - ohne Garantie, dass das dann letztlich auch so funktionieren wird.

Klar kann man es probieren. Und wenn der TE damit "einverstanden" ist, dass der Vater weiter der Vertragsnehmer bleibt und er nur der Nutzer und "Zahler".