Gelöst

Wechsel zur Telekom, Sonderkündigungsrecht nicht berücksichtigt

vor 3 Jahren

Hallo Forum,

vor knapp zwei Wochen bekam ich von meinem bisherigen Anbieter(1und1) eine Mail, dass sich mein bisheriger, vergünstigter, Tarif verteuern würde. Hier wurde mir auch ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

Habe dann bei der Telekom, online, einen Vertrag abgeschlossen, der mittlerweile auch bestätigt wurde. Allerdings erst für November 2024. Habe daraufhin meinem Wechselberater per SMS geschrieben, dass ich ja Sonderkündigungsrecht hab und ob ich die Mail weiterleiten soll.

 

Daraufhin kam dann nach 24h: Herzlich willkommen bei der Telekom,....... ab November 24 ......  Sie müssen nichts tun....

 

Daraufhin habe ich meine erste Nachricht nochmal geschickt.  

Bis jetzt keine Reaktion. 

 

Kann ich da irgendwo etwas anstupsen?

 

Vielen Dank

Letzte Aktivität

vor 3 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 3 Jahren

      Die Telekom kann keine Sonderkündigung für dich in Anspruch nehmen. 
      Das Recht wurde dir zugesprochen, nicht der Telekom. 

      Für mich klingt das so, als hättest du direkt bei der Telekom bestellt ohne vorher mit 1und1 gesprochen zu haben. 

      Mach das was im Brief steht; wie du das wahrnimmst und mach von deinem Recht Gebrauch gegenüber 1und1. Danach meldest du dich nochmal hier zum vorziehen. 

      1

      von

      vor 3 Jahren

      Ok, ich dachte, da ich ja der Telekom den Auftrag gegeben habe für mich zu kündigen, wäre das klar.

      Wäre halt nur blöd, wenn ich kündige und dann ab Anfang Juli mit nichts da stehe..

       

      LG

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Jahren

      Hallo @Joerg_Le 

       

      das war der falsche Weg.

       

      Du musst das so machen:

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Neuer-Vertragsnehmer-bei-Anbieterwechsel-von-1-amp-1-zur-Telekom/m-p/6202564#M473896

       

      Lorenz S.

      Der einzige Unterschied ist, dass Sie dem Anbieter Ihren Sonderkündigungswunsch mitteilen müssen, jedoch ohne ein Kündigungsdatum anzugeben. Teilen Sie in Ihrem Kündigungsschreiben mit, dass Sie den Anbieter wechseln möchten und der neue Anbieter das Kündigungsdatum anfragen wird.

      Der einzige Unterschied ist, dass Sie dem Anbieter Ihren Sonderkündigungswunsch mitteilen müssen, jedoch ohne ein Kündigungsdatum anzugeben. Teilen Sie in Ihrem Kündigungsschreiben mit, dass Sie den Anbieter wechseln möchten und der neue Anbieter das Kündigungsdatum anfragen wird.
      Lorenz S.
      Der einzige Unterschied ist, dass Sie dem Anbieter Ihren Sonderkündigungswunsch mitteilen müssen, jedoch ohne ein Kündigungsdatum anzugeben. Teilen Sie in Ihrem Kündigungsschreiben mit, dass Sie den Anbieter wechseln möchten und der neue Anbieter das Kündigungsdatum anfragen wird.

       

       

       

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      von

      vor 3 Jahren

      FrankDD

      Ist zwar richtig, aber warum gibts dann eine MVLZ ? Die wird ja wieder von dem Sonderkündigungsrecht ausgehebelt.

      Ist zwar richtig, aber warum gibts dann eine MVLZ ? Die wird ja wieder von dem Sonderkündigungsrecht ausgehebelt.
      FrankDD
      Ist zwar richtig, aber warum gibts dann eine MVLZ ? Die wird ja wieder von dem Sonderkündigungsrecht ausgehebelt.

      Weiß man heute schon was in einem Jahr passiert, was zu einem Sonderkündigungsrecht führt? Meistens sind die Verträger über die Laufzeit dahingehend "unverändert".

      0

      von

      vor 3 Jahren

      FrankDD

      fdi Und klar können die Vertragsbedingungen im Rahmen der AGB und der Gesetze verändert werden. Und klar können die Vertragsbedingungen im Rahmen der AGB und der Gesetze verändert werden. fdi Und klar können die Vertragsbedingungen im Rahmen der AGB und der Gesetze verändert werden. Ist zwar richtig, aber warum gibts dann eine MVLZ ? Die wird ja wieder von dem Sonderkündigungsrecht ausgehebelt.

      fdi

      Und klar können die Vertragsbedingungen im Rahmen der AGB und der Gesetze verändert werden.

      Und klar können die Vertragsbedingungen im Rahmen der AGB und der Gesetze verändert werden.

      fdi

      Und klar können die Vertragsbedingungen im Rahmen der AGB und der Gesetze verändert werden.


      Ist zwar richtig, aber warum gibts dann eine MVLZ ? Die wird ja wieder von dem Sonderkündigungsrecht ausgehebelt.

      FrankDD
      fdi

      Und klar können die Vertragsbedingungen im Rahmen der AGB und der Gesetze verändert werden.

      Und klar können die Vertragsbedingungen im Rahmen der AGB und der Gesetze verändert werden.

      fdi

      Und klar können die Vertragsbedingungen im Rahmen der AGB und der Gesetze verändert werden.


      Ist zwar richtig, aber warum gibts dann eine MVLZ ? Die wird ja wieder von dem Sonderkündigungsrecht ausgehebelt.


      I.d.R. erhöhen Anbieter nicht enfach so die Preise. Aber von der Inflation sind auch Firmen betroffen. Jetzt rächen sich eben Mischkalkulationen, die ganzen Neukundenrabatte, und was es da noch so an Fangprämien gibt. Zwinkernd

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      von

      vor 3 Jahren

      Persönlich glaube ich nicht, dass es in erster Linie um den Preis geht. "Nur" wer nicht reagiert, zahlt dann mehr. Alle anderen werden einen neuen Vertrag haben. Sei es dort oder anderswo. Es werden dafür teils mehr Geschwindigkeit oder andere Goodies angeboten.

      Ich (schon länger außerhalb MVLZ ) habe, als ich von der Mitteilung noch nichts ahnte, unaufgefordert ein Angebot erhalten (was mich wunderte), ich aber nicht annahm.

       

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Jahren

      Soweit ich es herauslese wurde das Sonderkündigungsrecht gar nicht erst umgesetzt.

      Joerg_Le

      November 2024

      November 2024
      Joerg_Le
      November 2024

      Ansonsten wäre der Anbieterwechsel schon viel früher möglich.

      Also nochmal erneut mit 1&1 in Kontakt treten, nur diesmal richtig.

      0

    • vor 3 Jahren

      Darf ich mal interessehalber fragen, ob du schon außerhalb der MVLZ warst oder noch innerhalb?

       

      Mir wurde nun sozusagen auch ein Sonderkündigungsrecht verschafft. 😉 Da ich mich aber bereits außerhalb der MVLZ befinde, könnte ich -theoretisch- auch die Telekom kündigen lassen und relativ  kurzfristig gehen. Ich hätte hier aber erhebliche Bedenken, ob dann nicht als Vertragsende ein Termin bestätigt wird, der ein Jahr in der Zukunft liegt (automatische Verlängerung). Denn in deren Control Center ist das Vertragsende ja sehr missverständlich dargestellt.

      Daher würde ich wohl auch eher die Sonderkündigung vorziehen.

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      von

      vor 3 Jahren

      daniba

      Richtig. Wenn ich jedoch in meinem Control Center die Details zu meinem Vertrag ansehe, der sich bereits außerhalb der MVLZ befindet, so vernehme ich dort etwas von: Ende der Vertragslaufzeit xy.Juni.2024

      Richtig. Wenn ich jedoch in meinem Control Center die Details zu meinem Vertrag ansehe, der sich bereits außerhalb der MVLZ befindet, so vernehme ich dort etwas von: Ende der Vertragslaufzeit xy.Juni.2024
      daniba
      Richtig. Wenn ich jedoch in meinem Control Center die Details zu meinem Vertrag ansehe, der sich bereits außerhalb der MVLZ befindet, so vernehme ich dort etwas von: Ende der Vertragslaufzeit xy.Juni.2024

      Dann schau mal in deine letzte Monatsrechnung.

      Dort muss, vermutlich unten und kleingedruckt, der Status des Vertrages oder der nächstmöglich Kündigungszeitpunkt stehen.

      Unabhängig von eine evtl. Sonderkündigung.

       

      von

      vor 3 Jahren

      Ludwig II

      Dann schau mal in deine letzte Monatsrechnung. Dort muss, vermutlich unten und kleingedruckt, der Status des Vertrages oder der nächstmöglich Kündigungszeitpunkt stehen. Unabhängig von eine evtl. Sonderkündigung.

      Dann schau mal in deine letzte Monatsrechnung.

      Dort muss, vermutlich unten und kleingedruckt, der Status des Vertrages oder der nächstmöglich Kündigungszeitpunkt stehen.

      Unabhängig von eine evtl. Sonderkündigung.

      Ludwig II

      Dann schau mal in deine letzte Monatsrechnung.

      Dort muss, vermutlich unten und kleingedruckt, der Status des Vertrages oder der nächstmöglich Kündigungszeitpunkt stehen.

      Unabhängig von eine evtl. Sonderkündigung.


      Wie gesagt, ich kann kurzfristig rauskommen, egal ob mit ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung, weil ich mich außerhalb der MVLZ befinde.

       

      Als Problem bei ordentlicher Kündigung sehe ich: Wird das dann der Telekom (bzw. mir) auch unmissverständlich bestätigt. Es geht als eher um die Bestätigung, mit der manche Schwierigkeiten haben. Und dann habe ich vllt. doch wieder die Rennerei. Es wird halt hier und da mit irreführenden Formulierungen gearbeitet. Die wollen einen natürlich nicht wirklich loswerden. 

       

      Ich werde ja auch nicht die einzige sein, die außerordentlich kündigt. Das kriege ich wirksam hin. Und wenn ich es so mache, wie hier beschrieben, sollte das eigentlich auch klappen.

       

      An der Mitteilung der Preisanpassung gibt es m.E. nichts auszusetzen, also wie sie formuliert ist. Ob sie in jedem Fall auch rechtens ist? Nun, gegen die Preiserhöhungen bei Vodafone prüfen Verbraucherschützer eine Klage.

       

      Innerhalb von 3 Monaten, beginnend mit dem Zugang des Schreibens, kann man außerordentlich kündigen.  Die Kündigung gilt frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung (was bei mir irgendwann im Juli wäre).

       

      Ob das dann etwas länger dauert, darauf kommt es mir nicht an. 

      Die Nummern möchte ich mitnehmen. Und ich muss nun manches vorbereiten.

      0

      von

      vor 3 Jahren

      daniba

      Da ich mich aber bereits außerhalb der MVLZ befinde, könnte ich -theoretisch- auch die Telekom kündigen lassen und relativ kurzfristig gehen.

      Da ich mich aber bereits außerhalb der MVLZ befinde, könnte ich -theoretisch- auch die Telekom kündigen lassen und relativ  kurzfristig gehen.
      daniba
      Da ich mich aber bereits außerhalb der MVLZ befinde, könnte ich -theoretisch- auch die Telekom kündigen lassen und relativ  kurzfristig gehen.

      Damit ist doch alles gesagt.

      Einfach machen, statt endlose Diskussionen zu führen. 🙄

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Jahren

      Joerg_Le

      vor knapp zwei Wochen bekam ich von meinem bisherigen Anbieter(1und1) eine Mail, dass sich mein bisheriger, vergünstigter, Tarif verteuern würde. Hier wurde mir auch ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

      vor knapp zwei Wochen bekam ich von meinem bisherigen Anbieter(1und1) eine Mail, dass sich mein bisheriger, vergünstigter, Tarif verteuern würde. Hier wurde mir auch ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
      Joerg_Le
      vor knapp zwei Wochen bekam ich von meinem bisherigen Anbieter(1und1) eine Mail, dass sich mein bisheriger, vergünstigter, Tarif verteuern würde. Hier wurde mir auch ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

      Stell doch einfach mal den Text der E-Mail, ohne persönliche Daten, hier ein.

      30

      von

      vor 3 Jahren

       

      BigWoelfi2

      Du kannst schon jetzt kündigen, jedoch erst zum Termin der Erhöhung.

      Du kannst schon jetzt kündigen, jedoch erst zum Termin der Erhöhung.

       

       

      BigWoelfi2
      Du kannst schon jetzt kündigen, jedoch erst zum Termin der Erhöhung.

       

       


      Falsch, die Kündigung gilt frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung.

      Frühsestens! Und natürlich kündige ich demnächst.

      Den Vertrag kann ich aber lt. Gesetz und Mail innerhalb von 3 Monaten, beginnend mit dem Erhalt dieses Schreibens, außerordentlich kündigen. 

      Und den genauen Kündigungstermin (was dann die Schaltung sein wird), kann dann der übernehmende Anbieter mit dem ehem. Anbieter ausmachen, wenn sie den Auftrag von mir haben.. Ich bekomme auch noch einen Rückruf, ob das so o.k. wäre. Ich muss auch noch manches organisieren. Bevor die Kündigung nicht definitiv bestätigt ist, werde ich auch noch keinen Auftrag erteilen. Wenn ich die Bestätigung habe und meinerseits startklar bin, stupse ich alles weitere an.

      Was ist dein Problem?

       

       

      0

      von

      vor 3 Jahren

      BigWoelfi2

      Du hast nichts verstanden von alledem, was bisher in Bezug auf die Frist geschrieben wurde oder?

      Du hast nichts verstanden von alledem, was bisher in Bezug auf die Frist geschrieben wurde oder?
      BigWoelfi2
      Du hast nichts verstanden von alledem, was bisher in Bezug auf die Frist geschrieben wurde oder?

      Bleib' entspannt. Selbst wenn ich das Sonderkündigungsrecht verwirken würde (wovon gar nicht die Rede ist) , dann könnte ich immer noch ordentlich kündigen und kâme realtiv kurzfristig aus dem Vertrag raus.

      0

      von

      vor 3 Jahren

      Marcel2605

      Ist man bereits aus der MVLZ , dann kann man das Standardschreiben ignorieren mit den 3 M0naten. Da kann man eh täglich mit einer Frist von 1 Monat raus. In dem Fall kann man ganz normal einen Anbieterwechsel durchführen, ohne Beachtung einer Sonderkündigung

      Ist man bereits aus der MVLZ ,

      dann kann man das Standardschreiben ignorieren mit den 3 M0naten. Da kann man eh täglich mit einer Frist von 1 Monat raus.

      In dem Fall kann man ganz normal einen Anbieterwechsel durchführen, ohne Beachtung einer Sonderkündigung

      Marcel2605

      Ist man bereits aus der MVLZ ,

      dann kann man das Standardschreiben ignorieren mit den 3 M0naten. Da kann man eh täglich mit einer Frist von 1 Monat raus.

      In dem Fall kann man ganz normal einen Anbieterwechsel durchführen, ohne Beachtung einer Sonderkündigung


      Könnte ich ignorieren (und ordentlich kündigen), muss ich aber nicht. Ich kann mich auch auf mein Sonderkündigungsrecht berufen (und nicht darauf verzichten). Warum ich das mache: Weil ich mitbekomme, welche Schwierigkeiten manche mit der Bestätigung haben (Termin). Darstellungsprobleme des Anbieters, klar.

       

      Man könnte evtl. auch ordentlich kündigen, wenn man noch innerhalb der MVLZ ist. Aber diese Kündigung wird dann evtl. später wirksam. Der bisherige Vertrag ist eben noch zu erfüllen. Dann hat man das Problem von Jörg.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Jahren

      Habe heute meine neue Kündigungsbestätigung

      "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" erhalten.

       

      Bin mal gespannt, wie es weitergeht.....

      0

      4

      von

      vor 3 Jahren

      Nach langem hin und her haben wir es nun gemeinsam geschafft. Ich musste nochmal mit der Hotline telefonieren , und dann nochmal per Mail außerordentlich kündigen.

       

      danke für die Tipps

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Joerg_Le,

       

      Ihr Anbieter teilte uns den 31. Juli 2023 als nächstmöglichen Wechseltermin mit.

      Unsere finale Anfrage zur Bestätigung der Ressourcen läuft nun. Sobald beantwortet, erhalten Sie unsere Auftragsbestätigung.

       

      Freundliche Grüße, Lorenz S.

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Joerg_Le,

       

      Ihr Anschluss ist nun geschaltet.

      Ich wünsche viel Spass damit und

       

      Freundliche Grüße, Lorenz S.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Nach langem hin und her haben wir es nun gemeinsam geschafft. Ich musste nochmal mit der Hotline telefonieren , und dann nochmal per Mail außerordentlich kündigen.

       

      danke für die Tipps

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Joerg_Le,

       

      Ihr Anbieter teilte uns den 31. Juli 2023 als nächstmöglichen Wechseltermin mit.

      Unsere finale Anfrage zur Bestätigung der Ressourcen läuft nun. Sobald beantwortet, erhalten Sie unsere Auftragsbestätigung.

       

      Freundliche Grüße, Lorenz S.

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    Uneingeloggter Nutzer

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