Gelöst

Wiso muss man nach Kündigung eines Geschäftes noch die volle fast 2 Jahre zahlen??

vor 12 Jahren

Wiso muss man nach Kündigung eines Geschäftes und dessen Aufgabe trotzdem die volle Zeit (fast 1,5 Jahre) den Anschuss weiterbezahlen?

Zumal man ihn nicht mehr nutzt und die warscheinlichkeit groß ist,das jemand anders das Geschäft pachtet??

C.Schmidt-Jung Saarbrücken

 

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vor 12 Jahren

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      akzeptiert von

      vor 12 Jahren

      Hallo und herzlich willkommen in der Business Community!

       

      Im Falle einer Geschäftsaufgabe haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dazu schicken Sie uns bitte die Gewerbeabmeldung bzw. den Nachweis zur Schließung der Geschäftsstelle.

      Und wenn Sie einen Nachmieter haben, der den Anschluss übernehmen möchte, sieht die Sache sowieso ganz anders aus. Zwinkernd

       

      Zusätzlicher Hinweis: Bei einer Kündigung wegen Geschäftsaufgabe vor Ende der Vertragslaufzeit wird eine einmalige Ablösesumme fällig. Der genaue Betrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Sie haben dann die Möglichkeit das Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

       

      Wann haben Sie denn gekündigt?

       

      Viele Grüße Svenja

      29

      von

      vor 11 Jahren

      Guten Tag,

       

      auch bin in einer ähnlichen Situation.

      Da ich mein Geschäft kurzfristig schließen musste und somit keine Kündigungsfrist einhalten konnte, meinte die erste Mitarbeiterin an der Hotline, dass das kein Problem wäre.... ich sollte erst schließen und dann die Gewerbeabmeldung hinschicken. Kündigung und Abmeldung könnte man über das Online-Formular hinschicken. Ich also abgewartet und dann die geannten Schritte befolgt. Da man aber im Online-Formular nichts anhängen konnte, die Gewebeabmeldung separat über info@telekom.de geschickt.

       

      Kündigung kommt an, aber nicht die Gewerbeabmeldung. Ich bekomme eine Auftragsbestätigung über eine feste Sperre und die Berechnung dazu.

       

      Bei meinem dritten Anruf wird mir mitgeteilt, dass ich doch die Gewerbeanmeldung nochmals hinmailen soll, es würde keine vorliegen.

       

      Ich schicke also eine weitere eMail mit Anhang an info@telekom.de und kopiere den Text der vorherigen Mails.

       

      Mit Datum 7. Okober 2014 erhalte ich eine Kündigungsbestätigung mit Termin 11.06.2015 (Vertragsende). 

      Gewerbeanmeldung wurde immer noch nicht bearbeitet.

       

      Am 21. Oktober kommt ein Schreiben "Änderung des Vertrages", in dem man sich für die "Zusendung der Gewerbeabmeldung bedankt aber  "Leider nicht erkennbar ist, wie es mit meinem Vertrag weitergehen soll. Deshalb fragen wir sicherheitshalber nach: Soll der Vertrag beendet oder weitergeführt werden?"

       

      Außerdem werde ich darauf hingewiesen, wie eine Kündigung erfolgen soll (dabei liegt mir bereits eine Kündigungsbestätigung vor). 

       

      Ich rufe also am 27. Oktober 2014 ein weiteres Mal bei der Hotline an und ... das letzte Schreiben liegt dort nicht vor. Mit den beiden Damen, deren Namen auf dem letzten Schreiben stehen und die ich nenne, kann man mich leider nicht verbinden. Aber der zuständige Bearbeiter könnte mich zurückrufen, den Namen darf man mir aber nicht nennen. 

       

      Es erfolgte kein Rückruf. Dafür kommt heute ein Schreiben an, in dem man mir gegen einen Ablösebetrag von 80% eine vorzeitige Kündigung anbietet.

       

      Nun war ich 10 Jahre mit dem Geschäft Kunde bei der Telekom, unser privater Anschluss läuft auch schon seit 20 Jahren über die Telekom... und das ist der Dank? Wieso wundert es mich nicht ...

       

      Ich rufe nochmals die Hotline an, diesmal ein eher genervter Mitarbeiter, den ich nach dem Kündigungsdatum für meinen privaten Anschluss frage. Das Datum, was er mir nennt, kann nicht stimmen, denn man weiß ja, dass die Telekom bei jeder Vertragsänderung sofort das neue Datum als Vertragsbeginn nimmt. So war es auch beim Geschäftsanschluss. Da nennt er mir auch ein anderes Datum als ich im Kündigungsschreiben habe. 

       

      Nach der Frage, wo ich mich denn gezielt beschweren oder wegen einer möglichen Kulanzregelung nachfragen kann, versucht er mich abzuwimmeln, "was ich eigentlich möchte". Es wäre doch alles geregelt. Übrigens liegt ihm das Schreiben vom 7. Oktober auch nicht vor, was er aber nicht  für wichtig hält, "da ja jetzt das Schreiben vorliegt mit dem Ablösebetrag."

      Es scheint ihm auch vollkommen egal zu sein, ob ich auch meinen privaten Anschluss kündigen möchte. Er nennt mir nach weiterer Nachfrage die schon bekannte info@telekom.de für den weiteren Schriftverkehr.

       

      So geht also Telekom mit ihren langjährigen Kunden um. 

       

      Man drängt uns ja regelrecht dazu, der Telekom den Rücken zu kehren. 

       

      Viele Grüße

       

      Carmen 

       

       

       

       

      von

      vor 11 Jahren

      Guten Tag Carmen,

      ich möchte mich erst einmal für Ihre detaillierte Beschreibung bedanken.

      Dass Ihre Gewerbeanmeldung bei uns nicht eingegangen ist seltsam.

      Wie meine beiden Kolleginnen zuvor schon schrieben, ist die Berechnung eines Ablösungsbetrages der korrekte Bearbeitungsweg bei einer Auflösung des Geschäftes.

      Sie sind mit uns einen Vertrag eingegangen, mit der Berücksichtigung, dass Sie eine Mindestvertragslaufzeit haben. Dass Sie Ihr Geschäft frühzeitig aufgeben müssen, können Sie ja vorher nicht ahnen.

      Aus diesem Grund bieten wir unseren Kunden eine Aufhebung des Vertrags an und berechnen einen Ablösebetrag von 80% an statt die 100%.

      Diesen können Sie auch ablehnen, jedoch müssen Sie dann bis Ende Ihrer Vertragslaufzeit, sprich 11. Juni 2015, den Anschluss weiter zahlen.

      Zu Ihrem Privatanschluss:

      Natürlich möchten wir Sie nicht als Kundin verlieren. Dass der Kollege so reagiert hat, kann ich mir nicht erklären und möchte Sie für sein Verhalten um Entschuldigung bitten.

      Welche Veränderungen haben Sie an Ihrem Anschluss vorgenommen?

      Es kommt immer drauf an, welche Änderungen Sie vorgenommen haben. Danach richtet sich die Vertragslaufzeit.

      Liebe Grüße
      Irina

      0

      von

      vor 11 Jahren

      Hallo  Carmen

      Das es Dir genauso mit der Telekom geht wie mir wundert mich nicht. Es wird aber in Zukunft auch nicht besser werden. Seit ich das Theater mit der Telekom habe wird ständig die Verbindung getrennt. Vorher war die Internet- und Telefonverbindung  vielleicht 2 -3 mal im Jahr unterbrochen. In den letzten 8 Wochen wurde bei uns die Verbindung schon 9 mal !!!! getrennt. Die Warteschleife beträgt jetzt zum Kundenservice immerhin schon zwischen 40 und 45 min wenn ich von meinem Handy aus anrufe.

      Wenn unser Bürgermeister anruft (er wird auch mit mir getrennt,da er auf der gleichen Leitung liegt wie ich) beträgt die Wartezeit nie länger als 15-20 min. 

      Ich habe sogar schon von einem anderen Handy aus angerufen und siehe da, nach 10 min hatte ich das Kundencenter am anderen Ende. Es ist mir Echt zu hoch was da die Telekom mit uns anstellt und was sie sich alles so einfallen lässt.

      Zum Glück kommt ja bald der Weihnachtsmann und  vielleicht mal ein neuen Anbieter der es mit der Telekom aufnehmen kann. 

      In der Hoffnung auf eine Besserung verbleibe ich mit besten Grüßen

      Ronny

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 12 Jahren

      Hallo rokruse, schön, dass Sie sich noch mal an uns wenden. Dass die Gewerbeabmeldung nicht angekommen sein soll, finde ich auch etwas merkwürdig. Hier sollten wir noch mal genauer nachschauen. Allerdings wurde der Vorgang der vorzeitigen Kündigung richtig bearbeitet. Dass wir einen Ablösebetrag berechnet haben, ist korrekt. Theoretisch könnten wir ja auch verlangen, dass Sie bis zum 31. Oktober 2015 bei uns bleiben und den vollen Betrag weiter zahlen. Denn Sie haben ja eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten bei uns. Dass Sie Ihr Geschäft nach 6 Monaten aufgeben mussten, konnten Sie und auch wir nicht ahnen. Daher bieten wir unseren Kunden, die eine juristische Person sind, eine vorzeitige Aufhebung des Vertrags an, sofern ein Nachweis vorliegt (Gewerbeabmeldung) und berechnen einen Ablösebetrag. Da Ihr Vertrag noch recht frisch war, wurde der Maximalbetrag berechnet. Ein Sonderkündigungsrecht, bei dem man sofort ohne Ablöse seinen Vertrag beenden kann, gibt es nicht. Sollen wir hier weiter für Sie tätig werden, oder haben der Vereinbarung schon zugestimmt? Liebe Grüße Susann

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    Uneingeloggter Nutzer

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