Gelöst

Wiso muss man nach Kündigung eines Geschäftes noch die volle fast 2 Jahre zahlen??

vor 12 Jahren

Wiso muss man nach Kündigung eines Geschäftes und dessen Aufgabe trotzdem die volle Zeit (fast 1,5 Jahre) den Anschuss weiterbezahlen?

Zumal man ihn nicht mehr nutzt und die warscheinlichkeit groß ist,das jemand anders das Geschäft pachtet??

C.Schmidt-Jung Saarbrücken

 

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vor 12 Jahren

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      vor 12 Jahren

      Hallo und herzlich willkommen in der Business Community!

       

      Im Falle einer Geschäftsaufgabe haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dazu schicken Sie uns bitte die Gewerbeabmeldung bzw. den Nachweis zur Schließung der Geschäftsstelle.

      Und wenn Sie einen Nachmieter haben, der den Anschluss übernehmen möchte, sieht die Sache sowieso ganz anders aus. Zwinkernd

       

      Zusätzlicher Hinweis: Bei einer Kündigung wegen Geschäftsaufgabe vor Ende der Vertragslaufzeit wird eine einmalige Ablösesumme fällig. Der genaue Betrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Sie haben dann die Möglichkeit das Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

       

      Wann haben Sie denn gekündigt?

       

      Viele Grüße Svenja

      29

      von

      vor 11 Jahren

      RoKru

      er wird auch mit mir getrennt,da er auf der gleichen Leitung liegt wie ich

      er wird auch mit mir getrennt,da er auf der gleichen Leitung liegt wie ich
      er wird auch mit mir getrennt,da er auf der gleichen Leitung liegt wie ich

      Zum Glück sind die Zeiten lange vorbei, als sich Kunden noch die gleiche Leitung teilen mussten. Heute hat jeder seine eigene Leitung.

       

      RoKru

      Wenn unser Bürgermeister anruft .... beträgt die Wartezeit nie länger als 15-20 min. Ich habe sogar schon von einem anderen Handy aus angerufen und siehe da, nach 10 min hatte ich das Kundencenter am anderen Ende. Es ist mir Echt zu hoch was da die Telekom mit uns anstellt und was sie sich alles so einfallen lässt.

      Wenn unser Bürgermeister anruft .... beträgt die Wartezeit nie länger als 15-20 min. 

      Ich habe sogar schon von einem anderen Handy aus angerufen und siehe da, nach 10 min hatte ich das Kundencenter am anderen Ende. Es ist mir Echt zu hoch was da die Telekom mit uns anstellt und was sie sich alles so einfallen lässt.

      Wenn unser Bürgermeister anruft .... beträgt die Wartezeit nie länger als 15-20 min. 

      Ich habe sogar schon von einem anderen Handy aus angerufen und siehe da, nach 10 min hatte ich das Kundencenter am anderen Ende. Es ist mir Echt zu hoch was da die Telekom mit uns anstellt und was sie sich alles so einfallen lässt.


      Mal eine ganz neue Verschwörungstheorie. Den Sinn eines solchen Verhaltens der Telekom kann ich allerdings nicht erkennen.

      von

      vor 11 Jahren

      auch mir will man trotz Geschäftsschließung 80 % der in zwei Jahren fälligen Beträge aufbrummen, also fast 500 Euro! Auf ein Sonderkündigungsrecht wurde ich nicht hingewiesen. Die Mitarbeiter der Telekom bei der telefonischen Betreuung lügen was das Zeug hält oder sind nicht kompetent, rechtlich korrekte Auskunft zu geben oder aber erhalten "Bonus" für extra Geld, dass sie einspielen (könnte man fast annehmen!)

      0

      von

      vor 10 Jahren

      das alles interssiert die Telekom nicht, ob man sein Geschäft aufgibt und der Anschluss überhaupt nicht benutzt wird oder nicht, DAS INTERESSIERT TELEKOM NICHT!!! Auch ich habe ein Geschäft aufgegeben und den Telekomanschluss gekündigt, und auch ich bekam eine Bestätigung mit Ablauf des Vertrags. Und auch wir haben och eine AG und alle Handyverträge unsere Mitabeiter kaufen über die Telekom, AUCH DAS INTERSSIERT NICHT!!!! Und nachdem ich nun 4 Monate nach der Kündigung und nachetlichen Telefonaten mit dem Kundendienst (jeder der Mitarbeiter sagt was anderes) sind wir gerade dabei, uns Angebote von anderen Anbieter einzuholen für unsere AG und werden dann ALLE Verträge bei der Telekom auslaufen lassen.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 12 Jahren

      Hallo rokruse, schön, dass Sie sich noch mal an uns wenden. Dass die Gewerbeabmeldung nicht angekommen sein soll, finde ich auch etwas merkwürdig. Hier sollten wir noch mal genauer nachschauen. Allerdings wurde der Vorgang der vorzeitigen Kündigung richtig bearbeitet. Dass wir einen Ablösebetrag berechnet haben, ist korrekt. Theoretisch könnten wir ja auch verlangen, dass Sie bis zum 31. Oktober 2015 bei uns bleiben und den vollen Betrag weiter zahlen. Denn Sie haben ja eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten bei uns. Dass Sie Ihr Geschäft nach 6 Monaten aufgeben mussten, konnten Sie und auch wir nicht ahnen. Daher bieten wir unseren Kunden, die eine juristische Person sind, eine vorzeitige Aufhebung des Vertrags an, sofern ein Nachweis vorliegt (Gewerbeabmeldung) und berechnen einen Ablösebetrag. Da Ihr Vertrag noch recht frisch war, wurde der Maximalbetrag berechnet. Ein Sonderkündigungsrecht, bei dem man sofort ohne Ablöse seinen Vertrag beenden kann, gibt es nicht. Sollen wir hier weiter für Sie tätig werden, oder haben der Vereinbarung schon zugestimmt? Liebe Grüße Susann

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    Uneingeloggter Nutzer

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