Gelöst

Wiso muss man nach Kündigung eines Geschäftes noch die volle fast 2 Jahre zahlen??

vor 12 Jahren

Wiso muss man nach Kündigung eines Geschäftes und dessen Aufgabe trotzdem die volle Zeit (fast 1,5 Jahre) den Anschuss weiterbezahlen?

Zumal man ihn nicht mehr nutzt und die warscheinlichkeit groß ist,das jemand anders das Geschäft pachtet??

C.Schmidt-Jung Saarbrücken

 

Letzte Aktivität

vor 12 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

54263

31

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 12 Jahren

      Hallo und herzlich willkommen in der Business Community!

       

      Im Falle einer Geschäftsaufgabe haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dazu schicken Sie uns bitte die Gewerbeabmeldung bzw. den Nachweis zur Schließung der Geschäftsstelle.

      Und wenn Sie einen Nachmieter haben, der den Anschluss übernehmen möchte, sieht die Sache sowieso ganz anders aus. Zwinkernd

       

      Zusätzlicher Hinweis: Bei einer Kündigung wegen Geschäftsaufgabe vor Ende der Vertragslaufzeit wird eine einmalige Ablösesumme fällig. Der genaue Betrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Sie haben dann die Möglichkeit das Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

       

      Wann haben Sie denn gekündigt?

       

      Viele Grüße Svenja

      29

      von

      vor 10 Jahren

      Guten Abend @lisa.stoll-sansone,

       

      ich begrüße Sie in unserer Community, auch wenn der Anlass hierfür nicht erfreulich ist.

       

      Verstehe ich das richtig, dass Sie bei uns zwei Festnetzanschlüsse und dazu noch einige Mobilfunktarife nutzen? Und das ein Festnetzanschluss aufgrund der Schließung des Geschäfts gekündigt werden musste?

       

      Ich warte gespannt auf Ihre Rückmeldung.

       

      Liebe Grüße
      Irina K.

      0

      von

      vor 9 Jahren

      Bei mir ist es genau so gewesen. Ich werde niemanden empfehlen ein Telefoanschluss bei der Telekom abzuschlissen. Seit Oktober 2016 kämpfe ich um den Leuten zu erklären, dass ich mein Geschäft zum 01.01.2016 aufgeben musste und bitte um eine Sonderkündigung. Gewerbeabmeldung habe ich schon 2 mal hingeschickt und bekomme nur dumme Antworten. Ich soll mir das noch mal überlegen ob ich wirklich kündigen möchte und wenn nicht dann muss ich trotzdem bis Oktober 2017 noch zahlen, also 400 € für etwas das ich nicht mehr habe. Privat bin ich weiter noch bei der Telekom, aber das interessiert doch keinem. Komisch nur dass alle anderen, wie zB. der Strommanbieter, Versicherungen, Lieferanten etc. alle können kulant sein und haben Verständniss, wenn das Geschäft nicht nehr läuft und geschlossen sein muss. Nur die Telekom hat den Hals immer noch nicht voll. Ich finde es beschämend und rücksichtslos gegenüber den treuen Kunden (ich bin schon 29 Jahre bei der Telekom). Ich schäme mich für die Telekom und hoffe dass die in der Zukunft sich was einfallen werden um mehr Kundenfreundlichkeit zu zeigen.

      0

      von

      vor 9 Jahren

      Guten Morgen @hanna-schiemann,

      gut, dass Sie bei uns sind.

      Über welchen Weg haben Sie die Kündigung veranlasst?
      Hier habe ich einen Link speziell zum Thema "Kündigung wegen Geschäftsaufgabe".

      Sind Sie diesen Weg schon einmal gegangen?

      Liebe Grüße
      Irina K.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 12 Jahren

      Hallo rokruse, schön, dass Sie sich noch mal an uns wenden. Dass die Gewerbeabmeldung nicht angekommen sein soll, finde ich auch etwas merkwürdig. Hier sollten wir noch mal genauer nachschauen. Allerdings wurde der Vorgang der vorzeitigen Kündigung richtig bearbeitet. Dass wir einen Ablösebetrag berechnet haben, ist korrekt. Theoretisch könnten wir ja auch verlangen, dass Sie bis zum 31. Oktober 2015 bei uns bleiben und den vollen Betrag weiter zahlen. Denn Sie haben ja eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten bei uns. Dass Sie Ihr Geschäft nach 6 Monaten aufgeben mussten, konnten Sie und auch wir nicht ahnen. Daher bieten wir unseren Kunden, die eine juristische Person sind, eine vorzeitige Aufhebung des Vertrags an, sofern ein Nachweis vorliegt (Gewerbeabmeldung) und berechnen einen Ablösebetrag. Da Ihr Vertrag noch recht frisch war, wurde der Maximalbetrag berechnet. Ein Sonderkündigungsrecht, bei dem man sofort ohne Ablöse seinen Vertrag beenden kann, gibt es nicht. Sollen wir hier weiter für Sie tätig werden, oder haben der Vereinbarung schon zugestimmt? Liebe Grüße Susann

      0

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    von

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...