Gelöst
Wiso muss man nach Kündigung eines Geschäftes noch die volle fast 2 Jahre zahlen??
vor 12 Jahren
Wiso muss man nach Kündigung eines Geschäftes und dessen Aufgabe trotzdem die volle Zeit (fast 1,5 Jahre) den Anschuss weiterbezahlen?
Zumal man ihn nicht mehr nutzt und die warscheinlichkeit groß ist,das jemand anders das Geschäft pachtet??
C.Schmidt-Jung Saarbrücken
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Akzeptierte Lösung
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vor 12 Jahren
Hallo und herzlich willkommen in der Business Community!
Im Falle einer Geschäftsaufgabe haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dazu schicken Sie uns bitte die Gewerbeabmeldung bzw. den Nachweis zur Schließung der Geschäftsstelle.
Und wenn Sie einen Nachmieter haben, der den Anschluss übernehmen möchte, sieht die Sache sowieso ganz anders aus.
Zusätzlicher Hinweis: Bei einer Kündigung wegen Geschäftsaufgabe vor Ende der Vertragslaufzeit wird eine einmalige Ablösesumme fällig. Der genaue Betrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Sie haben dann die Möglichkeit das Angebot anzunehmen oder abzulehnen.
Wann haben Sie denn gekündigt?
Viele Grüße Svenja
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von
vor 8 Jahren
ich möchte Ihnen erst einmal mein Beileid aussprechen.
Läuft der Festnetzanschluss auf Ihren Mann?
Dann benötigen wir nur eine Kopie der Sterbeurkunde. Anschließend können wir den Anschluss zu sofort kündigen.
Wenn der Anschluss und das Geschäft auf Sie läuft, benötigen wir eine Gewerbeabmeldung. Diese leite ich an die entsprechenden Kollegen zur Überprüfung weiter.
Liebe Grüße
Irina K.
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vor 8 Jahren
Hallo Irina, das Geschäft wird aus steuerlichen Gründen erst nächstes Jahr abgemeldet . Aber das Büro wird geschlossen ( 30.11) und ist bereits weitervermietet. Ich kann also meinen Andchluss nicht mehr nutzen . Den Aufhebungsvertrag könnte ich schicken.
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von
vor 8 Jahren
schicken Sie mir bitte den Aufhebungsvertrag per Kontaktformular http://bit.ly/Geschäftskunden zu.
Ich leite das an die entsprechenden Kollegen zur Überprüfung weiter.
Liebe Grüße
Irina K.
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