Gelöst

Wiso muss man nach Kündigung eines Geschäftes noch die volle fast 2 Jahre zahlen??

vor 12 Jahren

Wiso muss man nach Kündigung eines Geschäftes und dessen Aufgabe trotzdem die volle Zeit (fast 1,5 Jahre) den Anschuss weiterbezahlen?

Zumal man ihn nicht mehr nutzt und die warscheinlichkeit groß ist,das jemand anders das Geschäft pachtet??

C.Schmidt-Jung Saarbrücken

 

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vor 12 Jahren

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    • Akzeptierte Lösung

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      vor 12 Jahren

      Hallo und herzlich willkommen in der Business Community!

       

      Im Falle einer Geschäftsaufgabe haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dazu schicken Sie uns bitte die Gewerbeabmeldung bzw. den Nachweis zur Schließung der Geschäftsstelle.

      Und wenn Sie einen Nachmieter haben, der den Anschluss übernehmen möchte, sieht die Sache sowieso ganz anders aus. Zwinkernd

       

      Zusätzlicher Hinweis: Bei einer Kündigung wegen Geschäftsaufgabe vor Ende der Vertragslaufzeit wird eine einmalige Ablösesumme fällig. Der genaue Betrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Sie haben dann die Möglichkeit das Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

       

      Wann haben Sie denn gekündigt?

       

      Viele Grüße Svenja

      29

      von

      vor 8 Jahren

      Hallo @Sanni,

      ich möchte Ihnen erst einmal mein Beileid aussprechen. Traurig

      Läuft der Festnetzanschluss auf Ihren Mann?
      Dann benötigen wir nur eine Kopie der Sterbeurkunde. Anschließend können wir den Anschluss zu sofort kündigen.

      Wenn der Anschluss und das Geschäft auf Sie läuft, benötigen wir eine Gewerbeabmeldung. Diese leite ich an die entsprechenden Kollegen zur Überprüfung weiter.

      Liebe Grüße
      Irina K.

      0

      von

      vor 8 Jahren

      Hallo Irina, das Geschäft wird aus steuerlichen Gründen erst nächstes Jahr abgemeldet . Aber das Büro wird geschlossen ( 30.11) und ist bereits weitervermietet. Ich kann also meinen Andchluss nicht mehr nutzen . Den Aufhebungsvertrag könnte ich schicken. 

      0

      von

      vor 8 Jahren

      Hallo @Sanni,

      schicken Sie mir bitte den Aufhebungsvertrag per Kontaktformular http://bit.ly/Geschäftskunden zu.
      Ich leite das an die entsprechenden Kollegen zur Überprüfung weiter.

      Liebe Grüße
      Irina K.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

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      vor 12 Jahren

      Hallo rokruse, schön, dass Sie sich noch mal an uns wenden. Dass die Gewerbeabmeldung nicht angekommen sein soll, finde ich auch etwas merkwürdig. Hier sollten wir noch mal genauer nachschauen. Allerdings wurde der Vorgang der vorzeitigen Kündigung richtig bearbeitet. Dass wir einen Ablösebetrag berechnet haben, ist korrekt. Theoretisch könnten wir ja auch verlangen, dass Sie bis zum 31. Oktober 2015 bei uns bleiben und den vollen Betrag weiter zahlen. Denn Sie haben ja eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten bei uns. Dass Sie Ihr Geschäft nach 6 Monaten aufgeben mussten, konnten Sie und auch wir nicht ahnen. Daher bieten wir unseren Kunden, die eine juristische Person sind, eine vorzeitige Aufhebung des Vertrags an, sofern ein Nachweis vorliegt (Gewerbeabmeldung) und berechnen einen Ablösebetrag. Da Ihr Vertrag noch recht frisch war, wurde der Maximalbetrag berechnet. Ein Sonderkündigungsrecht, bei dem man sofort ohne Ablöse seinen Vertrag beenden kann, gibt es nicht. Sollen wir hier weiter für Sie tätig werden, oder haben der Vereinbarung schon zugestimmt? Liebe Grüße Susann

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    Uneingeloggter Nutzer

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