Gelöst
Wiso muss man nach Kündigung eines Geschäftes noch die volle fast 2 Jahre zahlen??
vor 12 Jahren
Wiso muss man nach Kündigung eines Geschäftes und dessen Aufgabe trotzdem die volle Zeit (fast 1,5 Jahre) den Anschuss weiterbezahlen?
Zumal man ihn nicht mehr nutzt und die warscheinlichkeit groß ist,das jemand anders das Geschäft pachtet??
C.Schmidt-Jung Saarbrücken
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vor 12 Jahren
Hallo und herzlich willkommen in der Business Community!
Im Falle einer Geschäftsaufgabe haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dazu schicken Sie uns bitte die Gewerbeabmeldung bzw. den Nachweis zur Schließung der Geschäftsstelle.
Und wenn Sie einen Nachmieter haben, der den Anschluss übernehmen möchte, sieht die Sache sowieso ganz anders aus.
Zusätzlicher Hinweis: Bei einer Kündigung wegen Geschäftsaufgabe vor Ende der Vertragslaufzeit wird eine einmalige Ablösesumme fällig. Der genaue Betrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Sie haben dann die Möglichkeit das Angebot anzunehmen oder abzulehnen.
Wann haben Sie denn gekündigt?
Viele Grüße Svenja
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vor 8 Jahren
Welchen link soll ich denn einfügen ?
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vor 8 Jahren
Liebe Grüße
Irina K.
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vor 8 Jahren
Hallo @Sanni,
Ihr Kontaktformular habe ich erhalten.
Ich habe dieses an die entsprechenden Kollegen weitergeleitet und diese melden sich bei Ihnen, sobald alles geprüft wurde.
Liebe Grüße
Irina K.
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