Gelöst
Wiso muss man nach Kündigung eines Geschäftes noch die volle fast 2 Jahre zahlen??
vor 12 Jahren
Wiso muss man nach Kündigung eines Geschäftes und dessen Aufgabe trotzdem die volle Zeit (fast 1,5 Jahre) den Anschuss weiterbezahlen?
Zumal man ihn nicht mehr nutzt und die warscheinlichkeit groß ist,das jemand anders das Geschäft pachtet??
C.Schmidt-Jung Saarbrücken
54263
31
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
600
0
3
531
0
2
vor 6 Jahren
1067
2
2
296
0
7
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung
Sie benötigen eine persönliche Kaufberatung? Das Geschäftskundenteam der Telekom berät Sie gerne.

Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.

Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 12 Jahren
Hallo und herzlich willkommen in der Business Community!
Im Falle einer Geschäftsaufgabe haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dazu schicken Sie uns bitte die Gewerbeabmeldung bzw. den Nachweis zur Schließung der Geschäftsstelle.
Und wenn Sie einen Nachmieter haben, der den Anschluss übernehmen möchte, sieht die Sache sowieso ganz anders aus.
Zusätzlicher Hinweis: Bei einer Kündigung wegen Geschäftsaufgabe vor Ende der Vertragslaufzeit wird eine einmalige Ablösesumme fällig. Der genaue Betrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Sie haben dann die Möglichkeit das Angebot anzunehmen oder abzulehnen.
Wann haben Sie denn gekündigt?
Viele Grüße Svenja
29
von
vor 12 Jahren
Hallo,Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort. Ich habe in diesen Fall noch nichts unternommen.Da ich durch die Geschäftsaufgabe auch in große Finanzielle Schwierigkeiten geraten bin muß ich jetzt sehen was ich dagegen unternehmen kann.Was mich am meisten an der ganzen Sache Ärgert ist, das ich allein im letzten Jahr über 20 neue DSL-Anschlüsse der Telekom zu geschantzt habe und Sie dadurch richtig kassiert. Ich hatte davon nichts als 10 Kugelschreiber,habe mich aber deswegen nicht beschwert. Privat bin ich auch schon seit vielen Jahren bei der Telekom und habe nie zu einen anderen Anbieter gewechselt. Wenn ich für die Geschäftskündigung dann noch den Maximalbetrag zahlen muß, werde ich es mir in Zukunft überlegen, ob ich die Telekom wieder weiter empfehlen kann.Wenn ich dafür dann mit dem Maximalbetrag belohnt werde lasse ich es lieber.
Ich habe so viel Schulden bekommen durch die Schließung des Geschäftes das evtl. sogar noch unser Haus gefährdet ist und dann kommt auch die Telekom noch mit Ihrer Rechnung.Da können Sie sich vorstellen wie es einen geht,vorallem wenn man überlegt,was man alles für die Telekom getan hat.
Ich habe bei Gericht jetzt Gerichtskostenhilfe beantragt und dann muß ich sehen was der Anwalt machen kann.
viele Grüße Ronny
0
von
vor 12 Jahren
0
von
vor 12 Jahren
Hallo,Es ist Schade das es keine andere Kulanz gibt. Ich weiß aber jetzt, das ich auf keinen Fall mehr etwas für die Telekom machen werde und auch keinen Neukunden mehr Werbe. Das kann ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, wenn ich dafür noch so bestraft werde.Ich bin jetzt auch am übelegen,ob ich nicht meinen privaten Anschluß bei der Telekom kündige. Warum soll ich die hohen moatlichen Gebühren bezahlen wenn es auch billigere und auf keinen Fall schlechtere Anbieter gibt.
mfg Ronny
Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 12 Jahren
0
0
Uneingeloggter Nutzer
von