Gelöst

call start standard

vor 6 Jahren

Hallo, ich habe eben über das Internet einen Call Start Standart Tarif abgeschlossen. Da steht groß "Der Standarttarif OHNE Mindestvertragslaufzeit".  https://www.telekom.de/zuhause/tarife-und-optionen/telefonieren/call-start-standard-analog

Das hab ich dann bestellt.

In der Bestellbestätigung, die ich jetzt bekommen hab, steht einen Monat Mindestvertragslaufzeit. Weiß jemand warum? Es kann doch nicht sein, das was anderes bestätigt wird, wie ich bestellt hab. Ich benötige den Tarif lediglich um die Leitung im Neubau freizuschalten. Da ist mir die Laufzeit von einem Monat zu lang. Geht das auch anders?

Vielen Dank schon mal.

Telekom.pdf

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    • vor 6 Jahren

      @Flieger69 

      Ich kann jetzt dein Problem nicht wirklich erkennen, ob ein Tag oder ein Monat, am Preis ändert sich ja nichts!

      Du darfst aber das kündigen nicht vergessen...

      Natürlich kannst du die (online-)Bestelllung auch widerrufen!

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      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Die von Dir verlinkte Seite ist alt (denke ich)

      korrekt ist: https://www.telekom.de/zuhause/tarife-und-optionen/telefonieren/call-start-standard

       

      den alten Tarif findest Du auch nicht (mehr) in den AGB. Wie kamst Du auf den falschen Link?

      Der Tarif mit 1 Monat MVLZ ist der kleinste den Du bestellen kannst.

       

      Aber erklär noch mal wieso Dein Anbieter DSL nur aufschalten kann, wenn Du bei der Telekom was bestellst?

      Warum macht er das nicht für Dich?

       

      so zahlst Du 70€ einmalig + 21€ für den Tarif bei der Telekom...

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Mächschen

      weißt du, was der Unterschied zwischen den beiden Verträgen ist? https://www.telekom.de/zuhause/tarife-und-optionen/telefonieren/call-start-standard https://www.telekom.de/zuhause/tarife-und-optionen/telefonieren/call-start-standard-analog

      Mächschen

      Vermutlich läuft der erste über MSAN - POTS als Call Start/Standard (neu) und der zweite als herkömmlicher analoger Anschluss als Call Start/Standard (Analog).

      In den Bestellschritten werde ich bei der Bestellung als "Zusätzlichen Anschluss" im ersten Tarif gefragt, ob ich eine neue Zugangsnummer oder eine bestehende nutzen möchte, beim zweiten Tarif fällt das weg. Das würde zu dieser Vermutung passen.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Leider kann man bei einem Neuanschluß keinen Anschluß umziehen. Dieser muß von der Telekom zum ersten mal freigeschaltet werden, damit man den überhaupt nutzen kann. Da gibt es wohl irgendwelche Telekomunikationsgesetze und Behörden, wie Bundesnetzargentur, die das so voergeben.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      Du solltest erstmal abwarten bis du die Auftragsbestätigung erhälst.

      Da kann es wieder ganz anders aussehen.

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    • vor 6 Jahren

      Flieger69

      . . . . In der Bestellbestätigung, die ich jetzt bekommen hab, steht einen Monat Mindestvertragslaufzeit. Weiß jemand warum? .

       . . . .

      In der Bestellbestätigung, die ich jetzt bekommen hab, steht einen Monat Mindestvertragslaufzeit. Weiß jemand warum? .

      Flieger69

       . . . .

      In der Bestellbestätigung, die ich jetzt bekommen hab, steht einen Monat Mindestvertragslaufzeit. Weiß jemand warum? .


      Weil die Telekom ihre eigenen Tarife nicht versteht, bzw. das Marketing es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt.

       

      In der zugehörigen AGB steht eindeutig : Mindestvertragslaufzeit 1 Monat.

       

      https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/45794.pdf    Punkt 1.1.2

       

       

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    • vor 6 Jahren

      @Flieger69 

      ich habe eine Nachricht an die Teamies hinterlassen, dass sie sich drum kümmern sollten (das weitergeben an die entsprechenden Stellen), dass diese Buchungs-/Werbeseite an die AGB angepasst wird.

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Alles-andere/Der-quot-Es-gibt-einen-Fehler-auf-dieser-Telekom-Seite-quot/m-p/3963233#M315735

       

      Im Endeffekt zählt, was in der Auftragsbestätigung steht, wenn man bei einem Fernabsatzvertrag (du hast es online gebucht, soweit ich verstanden habe, also Fernabsatz) nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung und Widerrufsbelehrung dem niedergeschriebenen Vertrag widerspricht.

       

      Bitte führe rechtzeitig den Widerruf aus, so wie er in der Widerrufsbelehrung beschrieben ist. Damit bist du dann aus dem Vertrag wieder draußen.

       

       

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      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Super. Vielen Dank an alle. Ich habt mir sehr geholfen

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Sherlocka

      Im Endeffekt zählt, was in der Auftragsbestätigung steht,

      Im Endeffekt zählt, was in der Auftragsbestätigung steht,

      Sherlocka

      Im Endeffekt zählt, was in der Auftragsbestätigung steht,


      Ich würde das eher so formulieren, dass gilt, was bei Bestellung per AGB akzeptiert wurde.

      Und nicht was veraltete Info auf der Internetseite steht.

       

      Hier sieht man, dass noch vor kurzem die Mindestlaufzeit per AGB-Dokument tatsächlich Null Monate war.

       

      grafik.png

       

      Es gab dieser Tage einen ähnlich gelagerten Fall - da war die Telekom nur bereit, einen Telefonanschluss in der Variante mit Mindestlaufzeit 12 Monate abzuschließen. Das kann hier auch noch kommen.

      Bisher ist der Status ja nur "Bestellung eingegangen" - und nicht "Bestellung akzeptiert"

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Ja. Trotzdem blöd, dass alte Tarife bestellbar sind. Egal. Sobald ich eine Kundennummer hab, werde ich den Vertrag widerrufen

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Super. Vielen Dank an alle. Ich habt mir sehr geholfen

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Hallo @Flieger69,

      schön, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Telekom hilft Community gewandt haben. Ich habe mir Ihr Anliegen gleich einmal angeschaut.

      Bei dem Call Start Standard gab es verschiedene Varianten der Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist, je nachdem wann der Vertragsabschluss erfolgt ist. Bei Buchungen ab dem 2. Mai 2016, so wie in Ihrem Fall, besteht bei dem Call Start Standard keine Mindestvertragslaufzeit und eine Kündigungsfrist von 6 Werktagen.

      Wie ich gesehen habe, hat Ihnen @Gelöschter Nutzer ja bereits den Link für das Kontaktformular zukommen lassen. Sobald die Stornierung des Auftrages im System ist, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.

      Des Weiteren ist es mit der Beauftragung des Anschlusses genau so, wie die anderen User es hier schon erklärt haben. Der Anbieter, bei dem Sie einen Anschluss wünschen, ist dafür zuständig, dass dieser realisiert wird. Wer im Hintergrund also die technischen Voraussetzungen für den Anschluss umsetzt, sollte für Sie als Kunde nicht relevant sein. Vor allem, wenn der APL im Keller bereits vorhanden ist.

      Bei weiteren Fragen melden Sie sich gern wieder bei mir.

      Herzliche Grüße
      Tanja R.

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      Uneingeloggter Nutzer

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