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call start standard

6 years ago

Hallo, ich habe eben über das Internet einen Call Start Standart Tarif abgeschlossen. Da steht groß "Der Standarttarif OHNE Mindestvertragslaufzeit".  https://www.telekom.de/zuhause/tarife-und-optionen/telefonieren/call-start-standard-analog

Das hab ich dann bestellt.

In der Bestellbestätigung, die ich jetzt bekommen hab, steht einen Monat Mindestvertragslaufzeit. Weiß jemand warum? Es kann doch nicht sein, das was anderes bestätigt wird, wie ich bestellt hab. Ich benötige den Tarif lediglich um die Leitung im Neubau freizuschalten. Da ist mir die Laufzeit von einem Monat zu lang. Geht das auch anders?

Vielen Dank schon mal.

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    • 6 years ago

      @Flieger69 

      Ich kann jetzt dein Problem nicht wirklich erkennen, ob ein Tag oder ein Monat, am Preis ändert sich ja nichts!

      Du darfst aber das kündigen nicht vergessen...

      Natürlich kannst du die (online-)Bestelllung auch widerrufen!

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      6 years ago

      @Flieger69 

       

      Wenn du bisher keinen Anschluss hast, ändert es sich etwas.

       

      Kannst du mit der Adresse bei der Telekom Magenta Zuhause bestellen?

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      6 years ago

      Flieger69

      Einen Umzug Beauftragen? Geht das, wenn man bisher keine Nummer hat? Ist ja ein Neuanschluß in einer neu gebauten Wohung ohne Vorbesitzer oder Vormieter. Ich habe ebenfalls bisher kein Festnetz.

      Einen Umzug Beauftragen? Geht das, wenn man bisher keine Nummer hat? Ist ja ein Neuanschluß in einer neu gebauten Wohung ohne Vorbesitzer oder Vormieter. Ich habe ebenfalls bisher kein Festnetz.

      Flieger69

      Einen Umzug Beauftragen? Geht das, wenn man bisher keine Nummer hat? Ist ja ein Neuanschluß in einer neu gebauten Wohung ohne Vorbesitzer oder Vormieter. Ich habe ebenfalls bisher kein Festnetz.


      Womit willst du umziehen, wenn es nichts zum umziehen gibt?

      Dein zukünftiger Anbieter ist verpflichet, die von ihn vertraglich zugesicherte Leistung zu liefern — Punkt.

      Wie er es anstellt kann dir im Augenblick vollkommen egal sein.

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      6 years ago

      ja, das geht. der APL ist im Keller

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    • 6 years ago

      Du solltest erstmal abwarten bis du die Auftragsbestätigung erhälst.

      Da kann es wieder ganz anders aussehen.

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    • 6 years ago

      Flieger69

      . . . . In der Bestellbestätigung, die ich jetzt bekommen hab, steht einen Monat Mindestvertragslaufzeit. Weiß jemand warum? .

       . . . .

      In der Bestellbestätigung, die ich jetzt bekommen hab, steht einen Monat Mindestvertragslaufzeit. Weiß jemand warum? .

      Flieger69

       . . . .

      In der Bestellbestätigung, die ich jetzt bekommen hab, steht einen Monat Mindestvertragslaufzeit. Weiß jemand warum? .


      Weil die Telekom ihre eigenen Tarife nicht versteht, bzw. das Marketing es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt.

       

      In der zugehörigen AGB steht eindeutig : Mindestvertragslaufzeit 1 Monat.

       

      https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/45794.pdf    Punkt 1.1.2

       

       

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    • 6 years ago

      @Flieger69 

      ich habe eine Nachricht an die Teamies hinterlassen, dass sie sich drum kümmern sollten (das weitergeben an die entsprechenden Stellen), dass diese Buchungs-/Werbeseite an die AGB angepasst wird.

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Alles-andere/Der-quot-Es-gibt-einen-Fehler-auf-dieser-Telekom-Seite-quot/m-p/3963233#M315735

       

      Im Endeffekt zählt, was in der Auftragsbestätigung steht, wenn man bei einem Fernabsatzvertrag (du hast es online gebucht, soweit ich verstanden habe, also Fernabsatz) nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung und Widerrufsbelehrung dem niedergeschriebenen Vertrag widerspricht.

       

      Bitte führe rechtzeitig den Widerruf aus, so wie er in der Widerrufsbelehrung beschrieben ist. Damit bist du dann aus dem Vertrag wieder draußen.

       

       

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      6 years ago

      Super. Vielen Dank an alle. Ich habt mir sehr geholfen

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      6 years ago

      Sherlocka

      Im Endeffekt zählt, was in der Auftragsbestätigung steht,

      Im Endeffekt zählt, was in der Auftragsbestätigung steht,

      Sherlocka

      Im Endeffekt zählt, was in der Auftragsbestätigung steht,


      Ich würde das eher so formulieren, dass gilt, was bei Bestellung per AGB akzeptiert wurde.

      Und nicht was veraltete Info auf der Internetseite steht.

       

      Hier sieht man, dass noch vor kurzem die Mindestlaufzeit per AGB-Dokument tatsächlich Null Monate war.

       

      grafik.png

       

      Es gab dieser Tage einen ähnlich gelagerten Fall - da war die Telekom nur bereit, einen Telefonanschluss in der Variante mit Mindestlaufzeit 12 Monate abzuschließen. Das kann hier auch noch kommen.

      Bisher ist der Status ja nur "Bestellung eingegangen" - und nicht "Bestellung akzeptiert"

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      6 years ago

      Ja. Trotzdem blöd, dass alte Tarife bestellbar sind. Egal. Sobald ich eine Kundennummer hab, werde ich den Vertrag widerrufen

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      6 years ago

      Super. Vielen Dank an alle. Ich habt mir sehr geholfen

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      6 years ago

      Hallo @Flieger69,

      schön, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Telekom hilft Community gewandt haben. Ich habe mir Ihr Anliegen gleich einmal angeschaut.

      Bei dem Call Start Standard gab es verschiedene Varianten der Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist, je nachdem wann der Vertragsabschluss erfolgt ist. Bei Buchungen ab dem 2. Mai 2016, so wie in Ihrem Fall, besteht bei dem Call Start Standard keine Mindestvertragslaufzeit und eine Kündigungsfrist von 6 Werktagen.

      Wie ich gesehen habe, hat Ihnen @Gelöschter Nutzer ja bereits den Link für das Kontaktformular zukommen lassen. Sobald die Stornierung des Auftrages im System ist, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.

      Des Weiteren ist es mit der Beauftragung des Anschlusses genau so, wie die anderen User es hier schon erklärt haben. Der Anbieter, bei dem Sie einen Anschluss wünschen, ist dafür zuständig, dass dieser realisiert wird. Wer im Hintergrund also die technischen Voraussetzungen für den Anschluss umsetzt, sollte für Sie als Kunde nicht relevant sein. Vor allem, wenn der APL im Keller bereits vorhanden ist.

      Bei weiteren Fragen melden Sie sich gern wieder bei mir.

      Herzliche Grüße
      Tanja R.

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