Gelöst
Anmeldung Hauptversammlung
vor 5 Jahren
Hallo,
sorry falls das Thema in der falschen Kategorie ist, aber ich habe folgende Fragen auf die ich keine Antworten finde:
1.) Muss ich für die Teilnahme an der HV 2020 Aktionär sein?
2.) Muss ich mich für die HV 2020 anmelden?
3.) Woher bekomme die "Aktionärsnummer" für die Regestrierung?
4.) Wo wird die HV gestreamt?
5.) Habe meine Aktien bei TR gekauft, die Eintragung ins Register bestätigt doch bisher weder was bezahlt oder weitere Infos bekommen, ist das normal?
Habe noch nie an einer HV teilgenommen und somit auch echt kaum Ahnung... Danke für euere Hilfe.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
https://www.telekom.com/de/investor-relations/aktie/hauptversammlung
Auszug
Voraussetzungen für die Teilnahme und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung (die
vorliegend für die Aktionäre nur durch die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich ist) und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung
diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig,
das heißt
spätestens bis Dienstag, den 16. Juni 2020,
24:00 Uhr (MESZ),
bei der Gesellschaft unter der Adresse
DTAG Hauptversammlung 2020
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20683 Hamburg
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse
hv-service@telekom.de
oder unter Nutzung des passwortgeschützten
Internetdialogs gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren unter der Internetadresse
www.telekom.com/hv-service
angemeldet haben.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
https://www.telekom.com/de/investor-relations/service/haeufige-fragen-und-antworten
Ich bin Aktionär, aber nicht im Aktienregister eingetragen: Wie kann das sein?
Ich bin Aktionär, aber nicht im Aktienregister eingetragen: Wie kann das sein?
Jeder Aktionär kann seine Eintragung in das Aktienregister unterbinden, wenn er seiner Bank gegenüber Widerspruch gegen die Eintragung erhebt. In diesem Fall wird die Bank als Aktionär eingetragen.
Manche der betroffenen Aktionäre sind verwundert, weil Sie sich nicht bewusst sind, Widerspruch erhoben zu haben. Ursache dafür kann sein, dass manche Banken bei über das Internet erteilten Aufträgen den Widerspruch gegen die Eintragung voreingestellt haben.
Der Deutschen Telekom gegenüber gilt der als Aktionär, der im Aktienregister eingetragen ist. Das ist in diesem Fall Ihre Depotbank. Wollen Sie an der Hauptversammlung teilnehmen, muss Ihre Bank sich eine Eintrittkarte für Sie ausstellen lassen und Sie dann zur Abstimmung bevollmächtigen.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, kontaktieren Sie bitte Ihre Bank.
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