Gelöst

Anmeldung Hauptversammlung

vor 5 Jahren

Hallo,

 

sorry falls das Thema in der falschen Kategorie ist, aber ich habe folgende Fragen auf die ich keine Antworten finde:

 

1.) Muss ich für die Teilnahme an der HV 2020 Aktionär sein?

 

2.) Muss ich mich für die HV 2020 anmelden?

 

3.) Woher bekomme die "Aktionärsnummer" für die Regestrierung?

 

4.) Wo wird die HV gestreamt?

 

5.) Habe meine Aktien bei TR gekauft, die Eintragung ins Register bestätigt doch bisher weder was bezahlt oder weitere Infos bekommen, ist das normal? 

 

Habe noch nie an einer HV teilgenommen und somit auch echt kaum Ahnung... Danke für euere Hilfe.

1889

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      https://www.telekom.com/de/investor-relations/aktie/hauptversammlung

       

      Auszug

      Voraussetzungen für die Teilnahme und die
      Ausübung des Stimmrechts
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung (die
      vorliegend für die Aktionäre nur durch die von
      der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich ist) und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung
      diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig,
      das heißt
      spätestens bis Dienstag, den 16. Juni 2020,
      24:00 Uhr (MESZ),
      bei der Gesellschaft unter der Adresse
      DTAG Hauptversammlung 2020
      c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
      20683 Hamburg
      oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse
      hv-service@telekom.de
      oder unter Nutzung des passwortgeschützten
      Internetdialogs gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren unter der Internetadresse
      www.telekom.com/hv-service
      angemeldet haben.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      https://www.telekom.com/de/investor-relations/service/haeufige-fragen-und-antworten

       

      Ich bin Aktionär, aber nicht im Aktienregister eingetragen: Wie kann das sein?

      Ich bin Aktionär, aber nicht im Aktienregister eingetragen: Wie kann das sein?

      Jeder Aktionär kann seine Eintragung in das Aktienregister unterbinden, wenn er seiner Bank gegenüber Widerspruch gegen die Eintragung erhebt. In diesem Fall wird die Bank als Aktionär eingetragen.

      Manche der betroffenen Aktionäre sind verwundert, weil Sie sich nicht bewusst sind, Widerspruch erhoben zu haben. Ursache dafür kann sein, dass manche Banken bei über das Internet erteilten Aufträgen den Widerspruch gegen die Eintragung voreingestellt haben.

      Der Deutschen Telekom gegenüber gilt der als Aktionär, der im Aktienregister eingetragen ist. Das ist in diesem Fall Ihre Depotbank. Wollen Sie an der Hauptversammlung teilnehmen, muss Ihre Bank sich eine Eintrittkarte für Sie ausstellen lassen und Sie dann zur Abstimmung bevollmächtigen.

      Sollten Sie Fragen hierzu haben, kontaktieren Sie bitte Ihre Bank.

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