Gelöst
Gemieteten Speedport kaufen
vor 8 Jahren
Hallo,
ich möchte gerne den gemieteten Speedport über die Restwertabwicklung "kaufen".
Jedoch ist für mich die Restwertabwicklung etwas undurchsichtig. Ein Router ist ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens.
Wie berechnet sich der Restwert?
Es ist doch nicht normal, dass man für einen Router, der auf Amazon 279€ kostet, nach 2 Jahre Nutzung noch 218€ Restwert zahlen soll. Da der Router neu bei der Telekom locker 400€ kostet, würde das ja bedeuten die Nutzung ist auf mindestens 4 Jahre veranschlagt. Kommt das so hin?
Kann mir da vielleicht jemand helfen?
Edit:
Bevor weitere (unfreundliche) Kommentare kommen man könne den Router nicht kaufen: Ich weiß das. Man kann jedoch den Mietvertrag kündigen und den Zeitwert zurückzahlen. Das ist mit "kaufen" gemeint.
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vor 16 Jahren
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vor 8 Jahren
ich möchte gerne den gemieteten Speedport über die Restwertabwicklung "kaufen".
ich möchte gerne den gemieteten Speedport über die Restwertabwicklung "kaufen".
Gemietete Router werden nicht verkauft. Das macht die Telekom nicht.
Jedoch ist für mich die Restwertabwicklung etwas undurchsichtig.
Jedoch ist für mich die Restwertabwicklung etwas undurchsichtig.
Nö, ganz klar in deinen Mietunterlagen (AGB, Leistungsverzeichnis) zu deinem Mietobjekt beschrieben.
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von
vor 8 Jahren
ich möchte gerne den gemieteten Speedport über die Restwertabwicklung "kaufen". ich möchte gerne den gemieteten Speedport über die Restwertabwicklung "kaufen". ich möchte gerne den gemieteten Speedport über die Restwertabwicklung "kaufen". Gemietete Router werden nicht verkauft. Das macht die Telekom nicht.
ich möchte gerne den gemieteten Speedport über die Restwertabwicklung "kaufen".
ich möchte gerne den gemieteten Speedport über die Restwertabwicklung "kaufen".
Gemietete Router werden nicht verkauft. Das macht die Telekom nicht.
Ich weiß.
Aber danke für den Hinweis mit den Mietunterlagen. Da werde ich ggf. mal reinschauen.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 8 Jahren
Bevor weitere (unfreundliche) Kommentare kommen man könne den Router nicht kaufen: Ich weiß das. Man kann jedoch den Mietvertrag kündigen und den Zeitwert zurückzahlen. Das ist mit "kaufen" gemeint.
Mit dem Zeitwert irrst du dich.
Der gemietete Router ist und bleibt Eigentum der Telekom.
Die Telekom verlangt einen Schadenersatz, wenn du deinen gekündigten Router nicht rechzeitig zurück sendest.
Er geht trotzdem nicht in dein Eigentum über.
Die Telekom hat anscheinend Angst vor der gesetzlichen Gewährleistung, wenn sie dir einen gemieteten Router "verkauft"
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von
vor 8 Jahren
Bevor weitere (unfreundliche) Kommentare kommen man könne den Router nicht kaufen: Ich weiß das. Man kann jedoch den Mietvertrag kündigen und den Zeitwert zurückzahlen. Das ist mit "kaufen" gemeint. Bevor weitere (unfreundliche) Kommentare kommen man könne den Router nicht kaufen: Ich weiß das. Man kann jedoch den Mietvertrag kündigen und den Zeitwert zurückzahlen. Das ist mit "kaufen" gemeint. Bevor weitere (unfreundliche) Kommentare kommen man könne den Router nicht kaufen: Ich weiß das. Man kann jedoch den Mietvertrag kündigen und den Zeitwert zurückzahlen. Das ist mit "kaufen" gemeint. Mit dem Zeitwert irrst du dich. Der gemietete Router ist und bleibt Eigentum der Telekom. Die Telekom verlangt einen Schadenersatz, wenn du deinen gekündigten Router nicht rechzeitig zurück sendest. Er geht trotzdem nicht in dein Eigentum über. Die Telekom hat anscheinend Angst vor der gesetzlichen Gewährleistung, wenn sie dir einen gemieteten Router "verkauft"
Bevor weitere (unfreundliche) Kommentare kommen man könne den Router nicht kaufen: Ich weiß das. Man kann jedoch den Mietvertrag kündigen und den Zeitwert zurückzahlen. Das ist mit "kaufen" gemeint.
Mit dem Zeitwert irrst du dich.
Der gemietete Router ist und bleibt Eigentum der Telekom.
Die Telekom verlangt einen Schadenersatz, wenn du deinen gekündigten Router nicht rechzeitig zurück sendest.
Er geht trotzdem nicht in dein Eigentum über.
Die Telekom hat anscheinend Angst vor der gesetzlichen Gewährleistung, wenn sie dir einen gemieteten Router "verkauft"
Wirklich? Die Frau am Telefon vom Service der Telekom, an die ich nach einiger Zeit weitergeleitet wurde, sprach aber ausschließlich von Zeitwert und in der Rechnung steht ganz klar: "Schadenersatz in Höhe des Zeitwertes [Datum], keine USt. [...] [Betrag] €"
Mir wurde auch gesagt, das sei der einzige Weg den Router zu "kaufen", wenn man ihn vorher gemietet hat.
Wem gehört denn der Router, nachdem man Schadenersatz bezahlt hat? Hat die Telekom dann weiterhin einen Anspruch auf den Router? Bekomme ich den Schadenersatz dann zurück, wenn ich ihn trotzdem zurücksende? Und wie berechnet die Telekom den "Schaden", der durch das Nicht-Zurücksenden des Routers entsteht? Was wollen die denn damit? Dem nächsten Kunden geben?
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von
vor 8 Jahren
Wem gehört denn der Router, nachdem man Schadenersatz bezahlt hat?
Wem gehört denn der Router, nachdem man Schadenersatz bezahlt hat?
Auch wenn sachlich nüchterne Antworten bei Dir als unfreundlich ankommen:
Mit dem Schadensersatz erstattest Du der Telekom die Mietausfälle. Es ist kein Eigentumsübergang. (Man stelle sich das mal mit einer Wohnung vor...)
simsimx3 schrieb:
Hat die Telekom dann weiterhin einen Anspruch auf den Router?
Ja, denn es ist ihr Eigentum.
simsimx3 schrieb:
Bekomme ich den Schadenersatz dann zurück, wenn ich ihn trotzdem zurücksende?
Nein, denn der Mietausfall is ja tatsächlich entstanden.
simsimx3 schrieb:
Und wie berechnet die Telekom den "Schaden", der durch das Nicht-Zurücksenden des Routers entsteht?
Siehe meine erste Antwort. Die Berechnung ist in deinen Vertragsunterlagen erläutert.
simsimx3 schrieb:
Was wollen die denn damit? Dem nächsten Kunden geben?
Ist eigentlich völlig egal, was jemand mit seinem Eigentum macht, das hat Dritte nicht zu interessieren. In der Regel gehen diese Geräte in die Störreserve für den Austausch von defekten Mietgeräten.
von
vor 8 Jahren
Wem gehört denn der Router, nachdem man Schadenersatz bezahlt hat? Wem gehört denn der Router, nachdem man Schadenersatz bezahlt hat? Wem gehört denn der Router, nachdem man Schadenersatz bezahlt hat? Auch wenn sachlich nüchterne Antworten bei Dir als unfreundlich ankommen: Mit dem Schadensersatz erstattest Du der Telekom die Mietausfälle. Es ist kein Eigentumsübergang. (Man stelle sich das mal mit einer Wohnung vor...) @simsimx3 schrieb: Hat die Telekom dann weiterhin einen Anspruch auf den Router? Hat die Telekom dann weiterhin einen Anspruch auf den Router? Hat die Telekom dann weiterhin einen Anspruch auf den Router? Ja, denn es ist ihr Eigentum. @simsimx3 schrieb: Bekomme ich den Schadenersatz dann zurück, wenn ich ihn trotzdem zurücksende? Bekomme ich den Schadenersatz dann zurück, wenn ich ihn trotzdem zurücksende? Bekomme ich den Schadenersatz dann zurück, wenn ich ihn trotzdem zurücksende? Nein, denn der Mietausfall is ja tatsächlich entstanden. @simsimx3 schrieb: Und wie berechnet die Telekom den "Schaden", der durch das Nicht-Zurücksenden des Routers entsteht? Und wie berechnet die Telekom den "Schaden", der durch das Nicht-Zurücksenden des Routers entsteht? Und wie berechnet die Telekom den "Schaden", der durch das Nicht-Zurücksenden des Routers entsteht? Siehe meine erste Antwort. Die Berechnung ist in deinen Vertragsunterlagen erläutert. @simsimx3 schrieb: Was wollen die denn damit? Dem nächsten Kunden geben? Was wollen die denn damit? Dem nächsten Kunden geben? Was wollen die denn damit? Dem nächsten Kunden geben? Ist eigentlich völlig egal, was jemand mit seinem Eigentum macht, das hat Dritte nicht zu interessieren. In der Regel gehen diese Geräte in die Störreserve für den Austausch von defekten Mietgeräten.
Wem gehört denn der Router, nachdem man Schadenersatz bezahlt hat?
Wem gehört denn der Router, nachdem man Schadenersatz bezahlt hat?
Auch wenn sachlich nüchterne Antworten bei Dir als unfreundlich ankommen:
Mit dem Schadensersatz erstattest Du der Telekom die Mietausfälle. Es ist kein Eigentumsübergang. (Man stelle sich das mal mit einer Wohnung vor...)
@simsimx3 schrieb:
Hat die Telekom dann weiterhin einen Anspruch auf den Router?
Ja, denn es ist ihr Eigentum.
@simsimx3 schrieb:
Bekomme ich den Schadenersatz dann zurück, wenn ich ihn trotzdem zurücksende?
Nein, denn der Mietausfall is ja tatsächlich entstanden.
@simsimx3 schrieb:
Und wie berechnet die Telekom den "Schaden", der durch das Nicht-Zurücksenden des Routers entsteht?
Siehe meine erste Antwort. Die Berechnung ist in deinen Vertragsunterlagen erläutert.
@simsimx3 schrieb:
Was wollen die denn damit? Dem nächsten Kunden geben?
Ist eigentlich völlig egal, was jemand mit seinem Eigentum macht, das hat Dritte nicht zu interessieren. In der Regel gehen diese Geräte in die Störreserve für den Austausch von defekten Mietgeräten.
Danke für die Erläuterungen.
Dann wurde mir das wohl am Telefon komplett falsch erklärt.
Also zurücksenden und einen neuen Router kaufen.
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Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
So, ich habe mich heute noch mal erkundigt. Das Geld für den Router wurde von meinem Konto abgebucht, ich habe angerufen und nachgefragt - mir wurde zweifelsfrei bestätigt, dass dies das normale Vorgehen ist, um den Router in den Besitz des Kunden übergehen zu lassen. Er steht nicht mehr im System und ist laut der Beraterin am Telefon jetzt mein Gerät. Das lässt sich auch nicht rückgängig machen.
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vor 2 Jahren
Wenn man den gemieteten Router nach der Mindesvertragslaufzeit nicht zum Kauf angeboten bekommt, dann ist das einfach ein Beschiss am Kunden. Kaufen wäre von Anfang an besser gewesen, aber die Tcom möchte Geld verdienen mit Dauermiete und bewirbt natürlich dieses Vorgehen. Es wird einem ja nicht mal ein neuer Router zur Miete angeboten, nach Ablauf der Mindestvertragszeit, man soll stattdessen das erste Gerät dauerhaft mieten. Bei Blitzschlag etc. würde die Hausrat einspringen und zumindest den Zeitwert ersetzen.
Kundenfreundlichkeit sieht etwas anders aus, einen Leasing PKW kann man am Ende der Mietzeit ja auch kaufen oder eben zurückgeben, und so teuer sind die Router ja nicht.
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von
vor 2 Jahren
einen Leasing ....
einen Leasing ....
Dir ist schon der Unterscheid zwischen Miete und Leasing bekannt? Frag doch mal deinen Wohnungsvermieter, ob er nicht lieber einen Leasingvertrag mit dir abschließen will?
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von
vor 2 Jahren
Wenn man den gemieteten Router nach der Mindesvertragslaufzeit nicht zum Kauf angeboten bekommt, dann ist das einfach ein Beschiss am Kunden. Kaufen wäre von Anfang an besser gewesen, aber die Tcom möchte Geld verdienen mit Dauermiete und bewirbt natürlich dieses Vorgehen.
Bitte keine Verschwörungstheorien in einem 6 Jahre alten Thema.
und so teuer sind die Router ja nicht.
Eben. Dann kauf Dir doch einen.
Hast Du ein aktuelles Anliegen oder Problem, bei dem man helfen könnte?
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von
vor 2 Jahren
aber die Tcom möchte Geld verdienen
aber die Tcom möchte Geld verdienen
Ähm ja, das ist der Sinn und Zweck eines Unternehmens, Gewinnerzielungsabsicht. Kannst ja mal das Finanzamt fragen, welche Auswirkungen das Fehlen einer Gewinnerziehlungsabsicht bei einer GmbH bzw. AG hat.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Jahren
Router Miete ist teurer als Kauf,ganz einfach Abzocke.Die meisten zahlen mehr,als das Ding Wert ist. Die Telekom nimmt den alten Router ja nicht mal in den eigenen Shops an,nein, man soll es selbst verschicken... kundenfreundlich ist das nicht
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2
von
vor 2 Jahren
Router Miete ist teurer als Kauf,ganz einfach Abzocke.Die meisten zahlen mehr,als das Ding Wert ist. Die Telekom nimmt den alten Router ja nicht mal in den eigenen Shops an,nein, man soll es selbst verschicken... kundenfreundlich ist das nicht
Router Miete ist teurer als Kauf,ganz einfach Abzocke.Die meisten zahlen mehr,als das Ding Wert ist. Die Telekom nimmt den alten Router ja nicht mal in den eigenen Shops an,nein, man soll es selbst verschicken... kundenfreundlich ist das nicht
Du hast doch die freie Wahl ob du kaufst oder mietest.
Wo ist eigentlich dein Proplem?
Und bei mir ist der Weg zu DHL schneller als zu einem T-Shop.
Ich habe eher den Eindruck, dass du nicht durchblickst, und dich desshalb nicht entscheiden kannst, was du überhaupt willst.
0
von
vor 2 Jahren
Das mit den Shops ist falsch hab da schon öfter Router und Medien Receiver zurück gegeben
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von