Kauf gemieteter Geräte ?
4 years ago
Mir ist die Gebühr zu hoch , deshalb möchte ich die gemieteten Geräte kaufen . Der Kaufpreis sollte einem gebrauchten Gerät entsprechen.
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3 months ago
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Has
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4 years ago
Gemietete Geräte kann man nicht kaufen. Diese müssen nach der Kündigung zurückgesandt werden.
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GastXY
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Has
4 years ago
Im Prinzip hat @Has da recht so ist es gedacht, früher war das auch so das wenn der Kunde die Miete gekündigt hat und nicht zurück gesendet hat in der Frist ihm der Restwert/Zeitwert berechnet wurde, das ist ja das was @krissibernd eigentlich möchte. Ist natürlich keine Schöne Lösung. Besser die Miete beenden und dann zurück senden und das gewünschte Gerät z.B. günstig bei E-Bay erstehen ist sicher auch etwas preiswerter als der von der Telekom berechnete Wert.
Um was geht es denn einen Router oder Receiver ? Evtl. gibt's ja auch neuere Alternativen mit besseren Funktionen die in Frage kommen zum kauf ?
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Has
Waage1969
4 years ago
Hallo @krissibernd
ergänzend: gebrauchte Geräte erhältst Du sicherlich auch bei einen Reseller und auf verschiedenen Plattformen wie "Ebay" und Co. 👍
Vielleicht ist aber such sowas wie https://www.routermiete.de/ etwas für dich 🤔
Gruß
Waage1969
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muc80337_2
4 years ago
Würde die Telekom Dir ein von Dir gemeitetes Gerät verkaufen, so müsste sie Dir die gesetzliche Gewährleistung auf dieses Gebrauchtgerät gewähren. Das will die Telekom vermutlich nicht.
Im Prinzip könntest Du den Mietvertrag kündigen und das Gerät nicht zurückschicken. Dadurch würde die Mietzahlung entfallen, aber die Telekom würde Dir Schadenersatz in Rechnung stellen - und der dürfte in der Regel höher sein als wenn Du ein Gerät auf z.B. ebay kaufen würdest. Durch die Kündigung des Mietvertrages wirst Du allerdings trotz Schadenersatzzahlung nicht Eigentümer des Gerätes - und hättest deshalb auch keinen Gewährleistungsanspruch. Du dürftest das Gerät dann auch nicht verkaufen.
Die Kündigung wurde von der Telekom allerdings verkompliziert für solche Szenarien - denn die Telekom sieht den Mietvertrag mittlerweile offenbar erst dann als beendet an, wenn das Gerät bei der Telekom angekommen ist.
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pamperlapescu
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muc80337_2
4 years ago
Auch dir ein freundliches Hallo @krissibernd
Ich schreib´s gern noch hundert mal:
Der Kunde kann das Gerät nicht kündigen!
Kunde druckt sich den Retourenschein aus, schickt das Gerät zurück und erst wenn das Gerät beim Verwerter auf dem Tisch liegt, wird es von diesem gekündigt!
Somit entfällt diese merkwürdige Entschädigungsvariante!
Mietgerät können nicht gekauft und nicht mehr erschlichen werden!
einen schönen Feiertag euch
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GastXY
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muc80337_2
4 years ago
@pamperlapescu richtig ich schrieb ja auch das @Has aktuell damit recht hat, früher ging das aber noch, ich selbst habe durch die Alte Methode meinen Damaligen Miet Smart One für 40 Euro übernommen um ihn im Access Point Modus im Netzwerk weiter zu nutzen. Rein Ökologisch und Wirtschaftlich sicher besser auch aus Sicht der Telekom besser als das Gerät zu vernichten und durch die Gegend zu schicken...
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muc80337_2
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muc80337_2
4 years ago
Ich schreib´s gern noch hundert mal: Der Kunde kann das gerät nicht kündigen!
Ich schreib´s gern noch hundert mal:
Der Kunde kann das gerät nicht kündigen!
Wenn Du magst, dann schreib ich es Dir tausendmal, was die Telekom in ihre AGB reingeschrieben hat
Das AGB-Dokument habe ich auch vollständig beigefügt.
Wenn die Telekom das AGB-widrig anders handhabt, dann ist das halt auch nicht schön, dass sie vertragsbrüchig wird.
47291_20210513.pdf
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muc80337_2
krissibernd
4 years ago
Absoluter Unsinn , riesiger Aufwand ! Von Nachhaltigkeit ist da keine Rede ! Hätte vorher überlegen müssen . Im Mietzeitraum bezahlt man das Mehrfache des realen Wert .
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fdi
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krissibernd
4 years ago
@krissibernd
das ist bei Miete doch immer so, das nach einem bestimmten Zeitraum der BreakEven zum Kauf kommt. Das weiß man zu Beginn doch schon. Da gilt es halt abzuwägen, was für einen persönlich am Bestem kommt. Mietgeräte können aber im Falle eines Defektes Vorteile haben und man kann auch "flexibler" auf neue Geräteversionen wechseln.
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muc80337_2
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krissibernd
4 years ago
Im Mietzeitraum bezahlt man das Mehrfache des realen Wert .
Im Mietzeitraum bezahlt man das Mehrfache des realen Wert .
Um mal Deine aktuell im Ärger wohl etwas eingeschränkte Sicht auf den Sachverhalt zu erweitern:
Und wenn Dir jeden Monat einmal das Gerät durch Überspannung geschlachtet wird und Du das nicht vorsätzlich selbst machst, dann erhältst Du jeden Monat ein Austauschgerät.
Während der Miete bist Du nicht für Defekte zuständig, so Du die nicht selbst herbeigeführt hast (Wasser drüber gekippt, ...)
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krissibernd
markoprivat1
2 years ago
Was wäre den mit dieser idee das man (in diesem fall die Telekom) für geräte der Telekom auch die Option so wie Mietkauf anbietet.
Mfg
Marko M.
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muc80337_2
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markoprivat1
2 years ago
Was wäre den mit dieser idee das man (in diesem fall die Telekom) für geräte der Telekom auch die Option so wie Mietkauf anbietet.
Wer hat diese Idee? Die Telekom?
"Was wäre..." - die Telekom müsste da einiges umstellen in ihren Prozessen. Sooo teuer sind die Speedports ja nicht - weder bei normalem Kauf noch wenn man die Geräte mietet. Ich halte es eher für unwahrscheinlich, dass die zusätzlichen Kosten durch die Einführung eines solchen Vermarktungsmodellst für beide Seiten finanziell attraktiv sind.
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Marita W.
Telekom hilft Team
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markoprivat1
2 years ago
Hallo @markoprivat1,
vielen Dank für deinen Vorschlag.
Du kannst deine Idee gerne einmal hier platzieren.
Freundliche Grüße
Marita W.
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markoprivat1
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krissibernd