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Gelöst
Prüfung und Stellungnahme zum Geschäftsgebaren ihres Vertragspartners Assurant bei Handyankauf
vor 2 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 25.11.2022 ein Samsung Galaxy A52s 5G im Telekom Shop erworben und zudem die Option des Handyankaufs eines Altgerätes nutzen wollen. Mir wurde von ihrem Geschäftspartner Assurant diesbezüglich ein Angebot über 3€, zuzüglich dem Aktionsvorteil von 100€ für den Ankauf eines LG Nexus 4 unterbreitet. Die Aktionsbedingungen lauteten: "Das Gerät muss sich einschalten lassen und funktionsfähig sein. Den höchsten Ankaufswert erhalten Sie, wenn das Display und die Rückseite des Gerätes keine erheblichen Schäden (z.B. tiefe Risse) aufweisen."
Diese Bedingungen wurden von meinem eingesendeten Gerät nachweislich erfüllt, dennoch wurde mir am 20.12.2022 per E-Mail ein Gegenangebot mit einem Ankaufspreis über 0€ + Aktionsvorteil von 100€ unterbreitet. Da ich mich wegen 3€ nicht in eine Auseinandersetzung mit ihrem Geschäftspartner begeben wollte, stimmte ich diesem Gegenangebot umgehend zu und erhielt noch am gleichen Tag eine E-Mail, welche den Ankauf zum zuvor genannten Ankaufspreis über 0€ + Aktionsvorteil von 100€ bestätigte und die Auszahlung der Gutschrift innerhalb von zwei Werktagen suggerierte.
Meine Nachfrage zur ausstehenden Zahlung der Gutschrift am 25.12.2022 wurde am 28.12.2022 dahingehend beantwortet, dass das Guthaben in den nächsten Tagen ausgezahlt werde. Leider konnte ich auch bis zum 09.01.2023 keinen Zahlungseingang verbuchen und bat erneut um Prüfung sowie Auszahlung der Gutschrift. Nun wurde mir noch am gleichen Tag geantwortet, dass bei einem Ankaufspreis von 0€ keine Auszahlung erfolge. Weder im unterbreiteten Gegenangebot, noch der abschließenden Vertragsbestätigung ist von einem derartigen Passus die Rede - auch die verlinkten AGBs beinhalteten keine Einschränkungen dieser Art.
Zudem stelle ich die Abwertung meines eingesendeten Altgerätes von 3€ auf 0€ in Frage, da die erforderlichen Aktionsbedingungen vollständig erfüllt wurden.
Mein erneuter Widerspruch auf diese, in meinen Augen absolut unseriöse Vorgehensweise, wurde am 10.01.2022 per E-Mail an die "Fachabteilung" von Assurant weitergeleitet. Meiner Bitte um Prüfung und Auszahlung der Gutschrift zu mehrfach gesetzten Fristen wurde bis heute nicht nachgekommen. Die "Fachabteilung" scheint keinerlei Interesse an einer Klärung des Sachverhaltes zu haben.
Daher bitte ich nun sie, als meinen Vertragspartner und Initiator der Aktion zum Ankauf von Altgeräten mit einem Aktionsvorteil über 100€, um Prüfung und Stellungnahme zur Vorgehensweise ihres Geschäftspartners Assurant.
Besten Dank im Voraus!
Alexander Schütze
PS: Nachweise über Mailverkehr, Zustand des Handys sowie die zum Vorgang gehörige RMA-Nummer können gern bei mir erfragt werden.
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vor einem Jahr
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vor 3 Monaten
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Akzeptierte Lösung
Marcel2605
Community Guide
akzeptiert von
Geralt von Riva
vor 2 Jahren
Hallo @aschuetze
Herzlich willkommen in der Kunden helfen Kunden Community.
Bitte wenden Sie sich direkt an Assurant
handyankauf-telekom@assurant.com
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muc80337_2
Antwort
von
Marcel2605
vor 2 Jahren
Eine "Gelöst"-Markierung bedeutet nicht unbedingt, dass das Thema als solches gelöst ist - sondern mehr, dass aus Forensicht nicht wirklich weiter was bewegt werden kann.
5
Akzeptierte Lösung
Maria R.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Geralt von Riva
vor 2 Jahren
Hallo @aschuetze,
wie hier schon von @Marcel2605, richtig geschrieben wurde, kann die Entscheidung und auch Prüfung nur durch die Assurant erfolgen.
Es tut mir leid, dass wir hier nicht helfen können.
Viele Grüße
Maria R.
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holzher24
Antwort
von
Maria R.
vor 2 Jahren
Ist bereits geschehen, dieses Forum ist auch ohne Account weltweit einsehbar.
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muc80337_2
Community Guide
vor 2 Jahren
Mal so ganz formal gesehen - bei 0 Euro spreche ich nicht von einem "Ankauf" sondern von einem "Geschenktbekommen" - was die 100 Euro dann nicht beinhalten würde.
Andererseits wenn im Angebot die 100 Euro explizt genannt wurden, dann würde ich die damit konfrontieren, dass Du die Sache einem Anwalt übergibst und/oder Dich an eine Verbraucherschutzzentrale wendest (die haben ja auch Anwälte).
Schön für Dich falls Du mit dieser Ankündigung Dein Ziel erreichst: Du erhältst die 100 Euro.
Unschön falls nicht - das ist auch zeitaufwendig, das dann durchzuziehen. Und das Kostenrisiko ist zunächst mal auf Deiner Seite.
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aschuetze
Antwort
von
muc80337_2
vor 2 Jahren
Ich danke dir für deine unterstützenden Zeilen. Da ich selbst jahrelang im Support tätig war, bin ich über die hier geleistete "Hilfe" gelinde gesagt "not amused"...
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