Gelöst
Altes Smartphone bekommen?
vor 2 Jahren
Guten Tag,
ich hatte im Februar 2023 ein Vertrag abgeschlossen mit einem „neuen“ iPhone 14, im laufe der Monate wurde das IPhone immer warm etc… seitens der Telekom null Kulanz (hab ich auch so an die Verbraucherzentrale gemeldet), dann war ich am Samstag (30.12.2023) in einem Handy Reparatur Shop, der meinte dann Zitat: „ der Akku war falsch geklebt und wurde schonmal ausgetauscht“ da schließe ich darauf das es die Telekom war, Anwalt, verbraucherzentrale wurden eingeschaltet.
kann ich alle Abbuchungen der Telekom zurückfordern?
kann ich früher aus dem Vertrag raus?
Mein Anwalt setzt der Telekom eine Frist ansonsten ziehen wir vor Gericht.
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vor 2 Jahren
@Gelöschter Nutzer
Da der lieben @Lilia N. wohl aus Datenschutzgründen die Hände gebunden sind:
Wer ist denn nun Vertragspartner/Verkäufer fürs iPhone?
- der (nicht Telekom) Shop
- die Telekom
Mit Deinem iPhone Problem hattest Du innerhalb der ersten 12 Monate seit Kauf ursprünglich zwei Haupt-Handlungsalternativen
1
von
vor 2 Jahren
Wer ist denn nun Vertragspartner/Verkäufer fürs iPhone? - der (nicht Telekom) Shop - die Telekom
Wer ist denn nun Vertragspartner/Verkäufer fürs iPhone?
- der (nicht Telekom) Shop
- die Telekom
Der Verkäufer ist (wie ja auch von @Gelöschter Nutzer geschrieben) nicht die Telekom sondern ein Telekom-Partnershop.
Und in Sachen Gewährleistung ist es völlig wuschst ob der Telekom-Partner ein Gerät verkauft was er über einen Telekom-Distributor bezogen hat oder ob es ein freies Gerät ist was er bei anderen Lieferanten erworben hat. Gewährleistung gibt immer der Händler und nicht irgendwelche Zwischenlieferanten.
Daher wird der Anwalt seine Forderungen halt an die völlig falsche Adresse richten solange ihm @Gelöschter Nutzer nicht ganz genau erklärt dass die Telekom damit nix zu tun hat.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Jahren
[off topic]Das die ach so tollen iPhones auch als Handwärmer dienen, ist doch bekannt, 🤣.
https://www.heise.de/news/iPhone-15-Pro-und-Pro-Max-Berichte-ueber-Ueberhitzungsprobleme-9319283.html
[/off topic]
Duck und wech ...,
Gruß Ulrich
2
von
vor 2 Jahren
https://www.heise.de/news/iPhone-15-Pro-und-Pro-Max-Berichte-ueber-Ueberhitzungsprobleme-9319283.htm...
Das sind die Nachfolgegeräte. Und es geht da nur um den Ladevorgang. Bei den 14ern sollte das nach ein paar Monaten Betrieb kein Thema mehr sein
Ganz neu ist das nicht, schon beim iPhone 14 Pro und 14 Pro Max kam es speziell beim Laden zu ähnlicher Wärmeentwicklung. Auf Kundennachfragen heißt es vom Apple-Support, das Problem trete nur anfangs auf, weil das Gerät nach der Installation verschiedene Setup-Prozesse durchläuft (dazu gehört unter anderem der Index der Systemsuche Spotlight). Allerdings war die Erwärmung auch nach einigen Tagen spürbar.
Ganz neu ist das nicht, schon beim iPhone 14 Pro und 14 Pro Max kam es speziell beim Laden zu ähnlicher Wärmeentwicklung. Auf Kundennachfragen heißt es vom Apple-Support, das Problem trete nur anfangs auf, weil das Gerät nach der Installation verschiedene Setup-Prozesse durchläuft (dazu gehört unter anderem der Index der Systemsuche Spotlight). Allerdings war die Erwärmung auch nach einigen Tagen spürbar.
0
von
vor 2 Jahren
Ich bin bei iPhone unverdächtig @UlrichZ . Abgelegtes 12er wärmt die Hände beim Aufladen aber gut durch.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Jahren
Anwalt, verbraucherzentrale wurden eingeschaltet.
Wäre nicht das erste mal, dass es sich bei solchen "das sag ich meiner Mama" der Erwachsenen Sätzen nur um heiße Luft handelt.
Selbst wenn, wäre es auch nicht das erste mal, dass die Rechtsabteilung der Telekom lachend auf dem Boden liegt.
Nur blöd, dass alle die die eine Rechtschutzversicherung haben, für solch einen MIst zahlen müssen.
9
von
vor 2 Jahren
Nur blöd, dass alle die die eine Rechtschutzversicherung haben, für solch einen MIst zahlen müssen.
Ganz so ist es ja nicht.
Erst mal hat man nur Anspruch auf ein Beratungsgespräch.
Und nur, wenn der RA der Meinung ist, dass die Angelegenheit auch Erfolgsaussichten hat, gibt es eine Deckungszusage durch die RSV.
von
vor 2 Jahren
Erst mal hat man nur Anspruch auf ein Beratungsgespräch.
Wer zahlt das? Kein Anwalt arbeitet für lau.
von
vor 2 Jahren
Erst mal hat man nur Anspruch auf ein Beratungsgespräch. Erst mal hat man nur Anspruch auf ein Beratungsgespräch. Erst mal hat man nur Anspruch auf ein Beratungsgespräch. Wer zahlt das? Kein Anwalt arbeitet für lau.
Erst mal hat man nur Anspruch auf ein Beratungsgespräch.
Wer zahlt das? Kein Anwalt arbeitet für lau.
Klar, das zahlt die RSV, aber diese Kosten bewegen sich im zweistelligen Bereich.
In den wenigen Fällen, in denen ich meine RSV schon erfolgreich in Anspruch genommen habe, ging ich erst zum RA, nachdem ich nach einem Telefongespräch schriftlich die Deckungszusage hatte.
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von