Festnetzvertrag Sonderkündigung

vor 4 Jahren

Hallo, ich habe vor einiger Zeit für meine Enkelin einen Festnetzvertrag für eine Wohnung in einer anderen Stadt abgeschlossen, da sie noch nicht 18 ist. Aus wichtigem Grund hat sie die Wohnung zum 31.7. kündigen müssen und wohnt wieder bei uns im Haushalt. Hier haben wir bereits einen Telekom-Festnetzvertrag. Ich habe daher die Telekom schriftlich per Brief am 1.7. um eine Sonderkündigung gebeten, da der Vertrag noch bis 03/22 läuft und laut AGB die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Leider hat sich die Telekom bis heute nicht geäußert, sondern nur eine neue Rechnung geschickt. Ich finde das sehr dreist, auf ein Kündigungsschreiben innerhalb von 5 Wochen nicht zu reagieren. Was kann ich jetzt tun? Noch einen Brief hinterherschicken macht wohl wenig Sinn. Wo bleibt hier der so oft gelobte Service?

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    • vor 4 Jahren

      Hallo @Jobo 

      Für einen "Zweitwohnsitz" gibt es kein Sonderkündigungsrecht.

      Und in deinem Fall, ist es so sehen.

      2

      von

      vor 4 Jahren

      @Gelöschter Nutzer 

       

      könnte man das nicht über Umzug / Haushaltszusammenführung probieren?

       

      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/kuendigung-wegen-haushaltszusammenfuehrung?sa...

      0

      von

      vor 4 Jahren

      Du willst deinen 2. Haushalt zum 1. Haushalt zusammen führen?

      Wie willst du das über eine Umzugsbescheinigung der Gemeinde machen, wenn du keine bekommst?

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 4 Jahren

      Jobo

      Ich habe daher die Telekom schriftlich per Brief am 1.7. um eine Sonderkündigung gebeten,

      Ich habe daher die Telekom schriftlich per Brief am 1.7. um eine Sonderkündigung gebeten,
      Jobo
      Ich habe daher die Telekom schriftlich per Brief am 1.7. um eine Sonderkündigung gebeten,

      Gibt es ihn diesen Fall nicht. 

      Jobo

      da der Vertrag noch bis 03/22

      da der Vertrag noch bis 03/22
      Jobo
      da der Vertrag noch bis 03/22

      So sieht es aus. Raus kommst hier nicht, vorallem weil der Vertragspartner du bist und nicht die Enkelin 

      0

    • vor 4 Jahren

      @Jobo 

      Einen Rechtsanspruch hast Du leider keinen. Du bist die Person, die den Anschluss - allerdings an einen anderen Zweitwohnsitz - umziehen müsste.

       

      Höchstens im Rahmen von Kulanz ginge da was. Möglicherweise.

       

       

      Jobo

      Ich finde das sehr dreist, auf ein Kündigungsschreiben innerhalb von 5 Wochen nicht zu reagieren.

      Ich finde das sehr dreist, auf ein Kündigungsschreiben innerhalb von 5 Wochen nicht zu reagieren.
      Jobo
      Ich finde das sehr dreist, auf ein Kündigungsschreiben innerhalb von 5 Wochen nicht zu reagieren.

      Ein Schreiben der Telekom, das Du hättest erwarten dürfen, wäre ein "Es tut uns leid, aber..." gewesen.

      0

    • vor 4 Jahren

      Jobo

      Was kann ich jetzt tun?

      Was kann ich jetzt tun?
      Jobo
      Was kann ich jetzt tun?

      Im Kundencenter oder auf der Rechnung schauen, für wann die Kündigung eingestellt wurde @Jobo 

      @Dazu braucht’s keine andere Reaktion der Telekom 😳

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      von

      vor 4 Jahren

      @muc80337_2 gut hingeschaut. Ja ich hatte mit einem anderen Enkel auch schon das Problem. Und damals hat es letztlich über eine Sonderkündigung funktioniert (nachdem ich das Thema eben öffentlich gemacht habe), wobei eben auch die Kulanz bei einer in den Vertragsdetails nicht genau geregelten Sache eine Rolle gespielt hat. 

      Und nun habe ich das Problem ein zweites Mal, aber es gibt keinerlei Reaktion der Telekom, weshalb ich es hier wieder ansprechen muss.

      All den anderen, die sich hier um Antwort bemühten, danke ich, aber ich muss leider entgegenhalten, dass einerseits tatsächlich so etwas wie eine Haushaltzusammenführung vor liegt, aber eben nicht so wie sich die Telekom das vorstellt. Was in jedem Fall  ein No-Go ist: wenn man jemandem schriftlich die Kündigung eines Vertrages mitteilt, darf man durchaus erwarten, dass man eine Antwort erhält, in der steht, zu welchem Zeitpunkt oder unter welchen Bedingungen denn nun die Kündigung wirksam wird. Denn auch, wenn sie erst 3/22 wirksam würde, wäre das einer Mitteilung wert, das gebietet einfach de Höflichkeit gegenüber dem Partner. 

      Letztlich lassen die AGB eine Kündigung aus wichtigem Grund zu (weil es vom BGB so vorgesehen ist), und zu den wichtigen Gründen gehören alle Umstände, welche einer Partei die Weiterführung eines Vertrages nicht mehr möglich machen. Das ist hier der Fall, da bin ich mir ziemlich sicher. 

       

      0

      von

      vor 4 Jahren

      Hm, sonderbar, wie viele Minderjährige Enkel hast du denn noch die alleine in einer Mietwohnung leben und für die du einen Festnetzvertrag abgeschlossen hast?

       

      BTW:

      Das Thema Haushaltszusammenführung ist eine reine Kulanzentscheidung der Telekom, nicht irgend ein Recht auf Sonderkündigung.

      von

      vor 4 Jahren

      @Gelöschter Nutzer Was ist daran seltsam? Ich habe zwei Enkel, die mit ihrer alleinerziehenden Mutter in meinem Haushalt leben. Die Mutter ist inzwischen leider verstorben. Die Enkel sind wegen der Ausbildung weggezogen und dann wieder zurück gekommen, weil sie ihre Pläne geändert haben. Und während viele Dinge reibungslos zu klären sind macht die Telekom jedes mal ein Problem. 

      Und auf der Rechnung ist kein Kündigungstermin angegeben, der Rat hilft nicht wirklich weiter.

       

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 4 Jahren

      Hallo @Jobo,

      wie ich sehe, hast du hier bereits viele richtige Antworten zu deinem Anliegen erhalten.
      Gerne will ich anbieten mir hier den Anschluss genauer anzuschauen und auch ob eine Kündigung eingegangen ist und eine Bestätigung versendet wurde.

      Beste Grüße
      Julia U.

      0

      7

      von

      vor 4 Jahren

      @muc80337_2 

      willst du dann den Vertrag als solches anfechten?

      Nach über einem Jahr Nutzung? Versuchen kann man es, die Chancen stehen eher schlecht.

       

      Aber @Jobo  will ja wegen Nichterfüllung usw... damit kommt er ganz sicher nicht durch.

      0

      von

      vor 4 Jahren

      der_Lutz

      Aber @Jobo will ja wegen Nichterfüllung usw... damit kommt er ganz sicher nicht durch.

      Aber @Jobo  will ja wegen Nichterfüllung usw... damit kommt er ganz sicher nicht durch.
      der_Lutz
      Aber @Jobo  will ja wegen Nichterfüllung usw... damit kommt er ganz sicher nicht durch.

      Das ist - denke auch ich - kein erfolgversprechender Weg.

       

      In einem hypothetischen Gerichtsverfahren würde der Richter irgendeinen Kompromiss vorschlagen, da bin ich mir sicher.

       

      Die Telekom Antwort ist irgendwo in der Gegend "Selber dumm, die Telekom gewählt zu haben, da gibt es halt nur 24-Monatsverträge."

       

      Was ich EXTREM lästig finde bei der Telekom im Festnetzbereich: dass Verträge in der Regel nicht auf einen anderen Vertragspartner überschrieben werden können. Im Mobilfunk macht die Telekom das ja durchaus, in der Regel gegen eine Gebühr.

      0

      von

      vor 4 Jahren

      @Jobo

      Ich werde mich auch an die Bundesnetzagentur und die VZ wenden, ob es mit geltendem bürgerlichen Recht in Einklang zu bringen ist, dass ein Vertrag, der nicht nur an eine Person, sondern auch an einen Erfüllungsort gebunden ist (Festnetz!), weiter geführt werden muss, obwohl er am vereinbarten Ort nicht mehr erfüllt werden kann und die AGB eigentlich rechtmäßig sind. Es wäre also nett wenn sich noch mal jemand darum kümmert. Ich bin es ehrlich leid.

      Ich werde mich auch an die Bundesnetzagentur und die VZ wenden, ob es mit geltendem bürgerlichen Recht in Einklang zu bringen ist, dass ein Vertrag, der nicht nur an eine Person, sondern auch an einen Erfüllungsort gebunden ist (Festnetz!), weiter geführt werden muss, obwohl er am vereinbarten Ort nicht mehr erfüllt werden kann und die AGB eigentlich rechtmäßig sind. Es wäre also nett wenn sich noch mal jemand darum kümmert. Ich bin es ehrlich leid.
      Ich werde mich auch an die Bundesnetzagentur und die VZ wenden, ob es mit geltendem bürgerlichen Recht in Einklang zu bringen ist, dass ein Vertrag, der nicht nur an eine Person, sondern auch an einen Erfüllungsort gebunden ist (Festnetz!), weiter geführt werden muss, obwohl er am vereinbarten Ort nicht mehr erfüllt werden kann und die AGB eigentlich rechtmäßig sind. Es wäre also nett wenn sich noch mal jemand darum kümmert. Ich bin es ehrlich leid.


      Wie @CobraCane schon schreibt, bin ich raus ab dem Moment, wo die Bundesnetzagentur mit im Boot sitz. Ob es soweit ist oder nicht, wollte ich grade, wie durch @Nadine H. ja auch erwähnt, herausfinden.

      Greetz
      Stefan D.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 4 Jahren

      Hallo @Jobo

      Da ich gleich und auch für länger nicht mehr da bin, habe ich mir meinen lieben Kollegen @Stefan D. gesucht und er ruft dich zu dem Thema morgen einmal an. Nenne gerne eine Zeit, wann es bei dir am besten passt. Bevor wir weiter Hin und Her schreiben sollten wir das besser auf dem telefonischen Wege besprechen. Zwinkernd

      Lieben Gruß Nadine H.



      0

    • vor 4 Jahren

      @Jobo 

      Vermutlich ist der offizielle Weg so:

      Du meldest kurzfristig einen Wohnsitz an der fraglichen Adresse. Dann beauftragst Du einen Umzug des Anschlusses gem. TKG an Deinen Hauptwohnsitz. Und hoffst, dass der Umzug des Anschlusses so nicht möglich ist.

       

      Das wiederum - ob überhaupt ein Umzug an Deinen Hauptwohnsitz möglich wäre - könnte ein Teamie ggf. ausbaldowern. Und falls nein, u.U. eine kulante Lösung finden.

       

      Wie lange ist denn aktuell noch die Laufzeit Deines Vertrages an Deinem ("Haupt")Wohnsitz?

       

       

      0

      4

      von

      vor 4 Jahren

      @Jobo

      Interessant, was hier alles so geschrieben wird. Ich dachte, die Community ist als Hilfe für die Kunden gedacht.

      Interessant, was hier alles so geschrieben wird. Ich dachte, die Community ist als Hilfe für die Kunden gedacht.
      Interessant, was hier alles so geschrieben wird. Ich dachte, die Community ist als Hilfe für die Kunden gedacht.


      Genau das geschieht ja auch hier und jeder bringt seine Erfahrungen mit und das macht uns Menschen ja aus. Hatte es ja vorhin telefonisch bei dir probiert. Ist jetzt die Frage, wie wir weiter machen wollen?

      Greetz
      Stefan D.

      von

      vor 4 Jahren

      @Stefan D. Ich war leider nicht in der Nähe des Telefons, kann ja mal vorkommen? Und die Hotline zurückrufen macht ja nicht viel Sinn oder? Viele Grüße

      0

      von

      vor 4 Jahren

      @Jobo

      @Stefan D. Ich war leider nicht in der Nähe des Telefons, kann ja mal vorkommen? Und die Hotline zurückrufen macht ja nicht viel Sinn oder?

      @Stefan D. Ich war leider nicht in der Nähe des Telefons, kann ja mal vorkommen? Und die Hotline zurückrufen macht ja nicht viel Sinn oder?
      @Stefan D. Ich war leider nicht in der Nähe des Telefons, kann ja mal vorkommen? Und die Hotline zurückrufen macht ja nicht viel Sinn oder?


      Na klar und mein Handy ist sogar dauerhaft stumm. Zwinkernd Hat mir Spaß gemacht mit dir zu sprechen und freut mich, dass ich dich ein wenig überraschen konnte, einfach indem ich angerufen habe. Wie sind wir verblieben? Du schickst mir eine DM mit den wichtigen Daten und dann schaue ich es mir an. Wir kriegen das schon hin.

      Bis später dann.

      Greetz
      Stefan D.

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