Gelöst

Kann man mir Kündigen?Bin Sauer!!!!

vor 5 Jahren

Hallo liebe User.

 

Es geht mal wieder um das altlastige Thema Magenta Mobile XL vertrag.Um zwar habe ich heute im Chat mit einer Kundenberaterin (von der Telekom) hier geschrieben und es ging um das Thema ob es eventuell zubuchoption für den Magentamobile XL vertrag gibt fürs Online Gaming und ich schrieb,dass ich den Vertrag via tethering am PC Angeschlossen habe.Die Kundenberaterin sagte mir dass es angeblich nicht erlaubt sei und lügte wie gedruckt.Schließlich gibt es keinen passus so wie ich mich entsinne der das tethering an einem PC verbietet.Es steht ledidlich nur drinne dass eine Stationäre nutzung nicht erlaubt sei,WENN die Karte im Router eingelegt ist. Oder sehe ich das falsch?Ich habe aber die Karte im Handy und andauern Tethering darüber am laufen und das ist ja meines wissens nach erlaubt.Egal ob ich jetzt 1 Std am Tag das Handy am PC habe oder ich das Handy 24STD x7 Tage in der Woche am Pc via tethering habe.Spielt ja meines erachtens nach keine Rolle.Da ja kein Passus in den AGBS dagegen spricht.Richtig?Bin jetzt echt mitlerweile am überlegen ob ich zum Vertragsende zu Vodafone wechsel,weil ich diese Geldgeierei der Telekom nicht abkann.Da wird auf den Kunden um es freundlich zu sagen gepfiffen.Man versucht hier exakt den Kunden soweit zu bringen dass er nochmals einen vertrag abschließt.Das ist verlogenheit und Geldgierheit in meinen Augen und dann noch zu Lügen.Ist echt das allerletzte.

 

Ich bitte mal darum dass hier ein mitarbeiter jetzt mal hier stellung dazu nimmt.

 

Traurig  

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    • vor 5 Jahren

      @GamerX 

       

      1) Der Hinweis auf die Vorgeschichte fehlt:

       

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Unterwegs/Telekom-MagentaMobil-XL-als-DSL-Ersatz/m-p/3822428#M8929

       

      2) Ein Telekommitarbeiter (m/w/d) kann sich erst "kümmern", wenn das pers. Profil befüllt ist:

       

          https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-profile-userdata

       

      Bitte um kurze Rückmeldung, sobald das passiert ist - danke.

      1

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Mein Profil ist jetzt ausgefüllt.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      GamerX

      Ich bitte mal darum dass hier ein mitarbeiter jetzt mal hier stellung dazu nimmt.

      Ich bitte mal darum dass hier ein mitarbeiter jetzt mal hier stellung dazu nimmt.  

      GamerX

      Ich bitte mal darum dass hier ein mitarbeiter jetzt mal hier stellung dazu nimmt.  


      Es wird ein wenig schwierig da mehr als salbungsvolle Feedback-Worte zu schreiben - denn es wird irgendwie nicht so ganz klar, um welchen Punkt es Dir geht, wozu genau Du gerne eine Stellungnahme gelesen hättest.

       

      Es stimmt, die Telekom kann Dir jederzeit kündigen - genauso wie Du das auch jederzeit kannst. Diese ordentliche Kündigung ist wirksam zum Laufzeitende.

       

      Ob die Telekom Dir auch außerordentlich auf einen früheren Zeitpunktkündigen könnte - wenn das so passt, wie Du schreibst, dann vermute ich mal "aktuell nein". Allerdings wenn Du es übertreibst... geh mal davon aus, dass auch bei Tethering eine NAT stattfindet - das ist ein Charakteristikum eines Routers.

      26

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      GamerX

      Definitiv ist die Dame übers ziel hinaus geschossen.

      Definitiv ist die Dame übers ziel hinaus geschossen.

      GamerX

      Definitiv ist die Dame übers ziel hinaus geschossen.


      Wieso, genau wie du kann auch die Telekom den Vertrag ordentlich und ohne Begründung kündigen.

      Wenn dir eine nicht AGB-gemäße Nutzung nachgewiesen wird auch vorzeitig.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Man muss sich ja auch nicht einig sein, wenn es die Telekom stört, kann sie jederzeit unter 

      Einhaltung der Vertragslaufzeit kündigen. Dazu braucht's nicht mal einen Geund

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Ludwig II Wie Maria R schon sagt handle ich nach einer gemäßen AGB nutzung

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      Hallo @GamerX,

      ich weiß jetzt nicht genau, was die Kollegin verstanden hat. Was ich mir vorstellen kann ist, dass sie Tethering nicht kannte und was verwechselt hat.. Aber dies sind alles nur Vermutungen.

      Für den Tarif MagentaMobil XL wird die Nutzung von Tethering nicht ausgeschlossen, die Nutzung in einem Router jedoch schon. Sollte es mal zu irgendwelchen Unklarheiten kommen, schreiben wir die Kunden an, sowas klären wir nicht an einer Hotline oder im Chat.

      Da du ja gesagt hast, du nutzt es mit Tethering ist doch alles gut. Fröhlich Sollte ich was falsch verstanden haben, dann melde dich hier erneut.

      Ich hoffe dies hilft dir jetzt weiter.

      Viele Grüße

      Maria R.











      0

    • Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Falls einige auf die Idee kommen sollten, so aus ihrem teuren Premiumtarif rauszukommen, wenn dir die Telekom außerordentlich kündigt wegen Verstoßes AGB, kommt eine Gebühr/Rechnung in den Briefkasten/Email Postfach whatever, die alle Kosten/Grundgebühren bis Ende der regulären MVLZ beinhaltet.

       

      Ein Bekannter von mir bekam genau diese Rechnung vor kurzem, kam nicht aus dem Vertrag raus, meinte er wäre schlau, wollte nicht auf mich hören, und darf diese "Entschädigung" jetzt bezahlen. Fast 4 stellig. Was soll man dazu sagen? 😄 

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Das habe ich nicht vor.Aber ich verstehe was du meinst.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Die Gefahr besteht natürlich bei einer außerordentlichen Kündigung.
      Wobei es nicht zwingend so ist, dass wenn die Telekom das so verlangt, das auch vor einem Gericht Bestand haben würde.

      Gerade dass die Telekom mittlerweile einen 5 Euro günstigeren Tarif anbietet, der geradezu auf Routernutzung setzt, dürfte die Telekom da vermutlich ordentlich unter Druck bringen falls sie eine außerordentliche Kündigung aussprechen sollte - und falls man als betroffener Kunde das nicht so akzeptiert.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    Uneingeloggter Nutzer

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