Gelöst

Rufnummer Portierung von Dritten

vor 3 Jahren

Hallo, wenn ich eine PlusKarte bzw eine PartnerKarte abschließe, kann ich dann auch die Rufnummer von meinem Partner Portieren ? Sprich die Rufnummer läuft bei o2 unter einem anderen Namen als meiner ? Wenn ja wie funktioniert das ?

 

Danke schonmal an die Community.

Grüße

 

Frank

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6

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Frank163 

      Der Vertrag muss auf deinen Namen laufen, sonst geht eine Portionierung nicht.

      Somit bei O2 den Vertrag übernehmen.

      Dann, falls vor Vertragsende, ein OptIn Setzen.

      Dann bei Vertragsabschluss mit angegeben, das die Nummer portioniert werden soll.

      4

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Kugic

      Mittlerweile geht eine Portierung im Mobilfunk, wenn der Name unterschiedlich ist. Aber auch noch nicht so lange.

      Mittlerweile geht eine Portierung im Mobilfunk, wenn der Name unterschiedlich ist. 
      Aber auch noch nicht so lange. 
      Kugic
      Mittlerweile geht eine Portierung im Mobilfunk, wenn der Name unterschiedlich ist. 
      Aber auch noch nicht so lange. 

      @Kugic danke! Genau, ich suche gerade den Beitrag. Das hatte letztens nämlich ein Teamie erwähnt. Finde nur den Beitrag nicht mehr.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      He danke! Benötige ich da eine Vollmacht vom Dritten ?

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hier habe ich den Beitrag 😊

       

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Community-Card-Rufnummernmitnahme-nicht-moeglich/m-p/5667644#M386573 

       

       

      Frank163

      Benötige ich da eine Vollmacht vom Dritten ?

      Benötige ich da eine Vollmacht vom Dritten ?
      Frank163
      Benötige ich da eine Vollmacht vom Dritten ?

      @Frank163 hier ein Zitat "...Dann ist die Portierung auch mit abweichendem Vertragspartner möglich. Sobald die Beauftragung der Rufnummernmitnahme bei dir dann möglich ist (nämlich 123 Tage vor Vertragsbeginn), können wir diese auch ganz unkompliziert, ohne irgendwelche Vollmachten oder Änderungen vom Vertragspartner durchführen..."

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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