Wechselbonus beantragt seit 25.08.2024, keine Rückmeldung seitens Telekom
vor 8 Monaten
Lieber Kundenservice,
liebe Forenuser,
ich habe den Wechselbonus und die Erstattung der Bereitstellungsgebühr beantragt, aber noch immer keine Rückmeldung, ob dieser berücksichtigt wurde. In der nun ersten Rechnung wird mir die Bereitstellung in Rechnung gestellt und der Wechselbonus nicht berücksichtigt. Also, sollte dies nicht schon in der ersten Rechnung alles aufgeführt werden? Ab wann kann man mit einer Berücksichtigung normalerweise rechnen?
Beste Grüße,
Steven
140
3
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 5 Monaten
284
0
4
Gelöst
500
0
12
2022
0
6
457
0
4
vor 8 Monaten
Steht das in der Auftragsbestätigung?
Oder hat dir dieses Zeug jemand anderes versprochen? (Check24 und Co)
0
vor 8 Monaten
Grüße @Steven91
Es gilt, was in der Auftragsbestätigung steht.
1
Antwort
von
vor 8 Monaten
Hey @Steven91,
herzlich willkommen bei uns in der Community.🥳😊
Wie bereits geschrieben wurde, wenn du den Auftrag direkt über uns eingestellt hast, stehen diese Vorteile in der Auftragsbestätigung. Wenn du den Vertrag z. B. über Check24 abgeschlossen hast, sind diese für die zugesagten Vorteile, bzw. dem zugesagten Bonus verantwortlich. Gib uns gerne eine Rückmeldung, ob du den Vertrag direkt über uns oder z. B. Check24 abgeschlossen hast.
Beste Grüße
Mario Sa.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von