Gelöst
vorzeitige Rufnummer-Freigabe
vor 2 Jahren
Hallo,
ich möchte bei einem anderen Anbieter einen Mobilfunk-Tarif nutzen, da ich zu Hause recht schlechten Telekom-Empfang habe.
Die Laufzeit geht noch bis 31.01.24, kann man dennoch durch den neuen Anbieter die Rufnummer übernehmen lassen?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Viele Grüße und einen schönen Abend
Frank
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
@Frank.030
Opt-In bei der Telekom setzen lassen (am Einfachsten an der Hotline) und neuen Vertrag beim Anbieter mit Rufnummernportierung abschließen. Dein alter Vertrag läuft aber weiter und ist erst zu dem genannten Termin kündbar. Für den alten Vertrag kannst du eine neue Rufnummer anfordern, musst du aber nicht, deine Entscheidung.
6
Antwort
von
vor 2 Jahren
Grüße @Frank.030
@fdi gab den richtigen Hinweis.
Beachte aber, das die Abfrage vom neuen Anbieter sofort erfolgt.
Daher sicherheitshalber nach dem OptIn setzen bis zu 3 Tage warten, damit es durch das System vollständig ist.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Opt-In bei der Telekom setzen lassen
Danke für deine Antwort. Ist das via Telefon-Hotline am ratsamsten?
Antwort
von
vor 2 Jahren
Daher sicherheitshalber nach dem OptIn setzen bis zu 3 Tage warten, damit es durch das System vollständig ist.
Vielen Dank für diesen Hinweis.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
@Frank.030
Ja, Mobil-Hotline 0800 3302202 oder 2202 vom Handy
0
vor 2 Jahren
Hallo @Frank.030,
klasse, dass unser telefonischer Support unterstützen konnte.
@fdi hat die Lösung ja bereits veröffentlicht.
Sofern noch Rückfragen auftauchen sollten, so nehme ich diese hier im Thread gerne entgegen.
Viele Grüße
Timo N.
1
Antwort
von
vor 2 Jahren
Sofern noch Rückfragen auftauchen sollten, so nehme ich diese hier im Thread gerne entgegen.
Der Grund für die Portierung und damit verbundene Fragen haben sich erledigt, da ich mit meinem Nümmerchen Zuhause... also bei der Telekom bleibe
Hier der Grund für meinen Rückzieher
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von