Gelöst

Drückerkollone unterwegs ...

vor 6 Jahren

Hallo,

 

ich war gestern in der Mittagspause in Dreieich (Kreis Offenbach) bei Real, vor der Tür standen 5 Männer und vertickten Telekomverträge überwiegend an Rentner, so massiv, das die Polizei kam und das ganze treiben unterband!

 

Das Gespräch verlief folgendermaßen:

 

Drücker: "Guten Tag, sind sie Kunde bei uns, bei der Deutschen Telekom?"

Ich: "Ja",

Drücker: "Das ist gut, wir machen nämlich eine Aktion mit unseren Bestandskunden"

Ich: "Super, sonst sind ja immer die Neukunden dran ..."

Drücker: "Das haben wir schon oft gehört und deshalb stehen wir hier um unsere treuen Kunden zu belohnen, wir haben ein Gewinnspiel, drehen sie doch einmal am Glücksrad!"

ich drehe

Drücker "super Hauptgewinn, um den zu registrieren, muss ich Ihren Vertag aufrufen, geben sie mir doch einmal ihre Telefonnummer!"

Ich: "Und sie sind Mitarbeiter der Telekom?"

Drücker: "Ja, ich arbeite für die deutsche Telekom!"

Ich: "Arbeiten für oder bei, das ist schon ein unterschied"

 

Nach dem Einkauf hat mich die Polizei darüber aufgeklärt, dass die Leute nicht für die Telekom arbeiten sondern für einen Vertrieb namens Paschke in Viernheim.

 

Für mich ist das glatter Betrug und eine Schande, dass die Telekom mit solchen Drückern arbeitet, die ahnungslosen Rentnern vorgaukeln, dass sie Telekommitarbeiter sind die Ihnen etwas Gutes tun wollten und sie dann vollschwatzen und ihnen Sachen aufhalsen, die sie gar nicht brauchen.

 

Wie kann man solche Leute stoppen, und was tut die Telekom gegen solche Betrüger?

 

 

1298

12

  • vor 6 Jahren

    Hallo @private_ip,

    Dagegen kann die Telekom nichts machen.

    Denn jeder kann Verträge vermitteln für die Telekom, somit auch du.

    Dafür gibt es sogar offiziell eine Provision.

     

    Das einzige was man selber machen kann, Polizei rufen oder diese Menschen direkt abweisen.

    7

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Dagegen kann die Telekom nichts machen.

    Dagegen kann die Telekom nichts machen.

    Dagegen kann die Telekom nichts machen.


    Natürlich kann die Telekom dagegen etwas unternehmen, sie gibt schließlich die Rahmenbedingungen vor.

    Offenbar sind die generierten Umsätze der Telekom wichtiger als der Imageverlust dadurch.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 6 Jahren

    Hallo @private_ip ,

    immer dieses leidliche Thema.

    Ob "Paschke" oder "Ranger"...immer das selbe Vorgehen.

    Über die "Ranger" wirst du über die Suchfunktion hunderte von Beiträgen (ähnlich wie deins gelagert) finden.

     

    Auch ich habe mich schon Seitenweise darüber aus gelassen

    In der Regel handelt es sich bei solchen Machenschaften um Vertragspartner der TK.

     

    Die TK wird oder kann sich nicht so einfach von ihren Vertragspartnern trennen.

     

    Beschwerden einzelner und konkreter Vorfälle wird allerdings hier aufgenommen und in den richtigen Kanälen weiter gereicht.

    (meine persönliche Meinung: Kampf gegen Windmühlen)

     

    Wie man die Leute stoppen kann?

    Ganz einfach.

    Sich auf keinen Fall (niemals und nie) auf irgendwelche Haustürgeschäfte einlassen und freundlich aber bestimmend die Türe schließen.

    1

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Erklär das mal dem 70 Opi den die vor mir abgefischt haben

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    ich habe mal ein wenig rescherschiert!

     

    Es handelt sich hier zumindest um einen Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) hier gegen § 5, da ein Telekommunikationsunternehmen betroffen ist, kann die Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) eingeschaltet werden, es gibt ein online Beschwerdeformular ... https://www.bundesnetzagentur.de/_tools/RumitelStart/Form99Sonstiges/node.html

     

    Dort kann man sich auch gegen den Missstand beim Schutz der Daten (Hier sollten Daten zumindest über ein Laptop erfasst und verarbeitet werden, ohne dass der Konsument vorher darüber aufgeklärt wurde) beschweren und auch wegen der Irreführenden geschäftlichen Verhandlung beschweren!

    Beides wird mit Bußgeld belegt, der Bußgeldbescheid kann auch an die Deutsche Telekom gehen, da diese Auftraggeber ist!

    Pro Fall können bis zu 300.000 Euro fällig werden, also immer fleißig an die Regulierungsbehörde schreiben ... (Geld ist halt immer der einzige Faktor der zieht)

     

    Ansonsten bleiben bsps. die Bundeszentrale für Verbraucherschutz, die kann den Drücker abmahnen oder die jeweiligen Landesbeauftragten für den Datenschutz im Falle von Paschke wohl der von Hessen können bei den Defiziten nach der Datenschutzgrundverordnung aushelfen.

     

    Viel Spaß beim schreiben!

     

     

     

    1

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    private_ip

    ich habe mal ein wenig rescherschiert! Es handelt sich hier zumindest um einen Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) hier gegen § 5, Erläutere deine Interpretation genauer und untermauer deine Aussage Dort kann man sich auch gegen den Missstand beim Schutz der Daten (Hier sollten Daten zumindest über ein Laptop erfasst und verarbeitet werden, ohne dass der Konsument vorher darüber aufgeklärt wurde) beschweren und auch wegen der Irreführenden geschäftlichen Verhandlung beschweren! Beschweren kann man sich auch hier. Im konkreten Fall wird die Angelegenheit weiter geleitet und es werden u.U. für die einzelnen Mitarbeiter Konsequenzen folgen. Beides wird mit Bußgeld belegt, der Bußgeldbescheid kann auch an die Deutsche Telekom gehen, da diese Auftraggeber ist! Pro Fall können bis zu 300.000 Euro fällig werden, also immer fleißig an die Regulierungsbehörde schreiben ... (Geld ist halt immer der einzige Faktor der zieht) Bin mir nicht sicher, ob die TK für das Handeln der Mitarbeiter von Vertragspartner zur Verantwortung gezogen werden kann. Woher nimmst du diese Annahme? Ich denke, wenn´s so wäre, dann hätte der Spuk schon längst ein Ende (Ist ja kein neues Thema). Bitte auch diese Aussage untermauern. Ansonsten bleiben bsps. die Bundeszentrale für Verbraucherschutz, die kann den Drücker abmahnen oder die jeweiligen Landesbeauftragten für den Datenschutz im Falle von Paschke wohl der von Hessen können bei den Defiziten nach der Datenschutzgrundverordnung aushelfen. Richtig, der Mitarbeiter kann u.U. erfolgreich abgemahnt werden (auch Firmen intern). Doch bringt das was? Ich denke eher nein. Was anderes wäre, wenn die Geschäftsleitung der TK Vertragspartner abgemahnt werden könnte. Doch auch hier bin ich eher skeptisch. Viel Spaß beim schreiben! Mein Resüme: Bin der Meinung dass, max. die "Täter"selber zur Verantwortung gezogen werden können (also der einzelne Drücker). Leider trifft es hier immer das letzte Glied in der Kette. Schuld daran ist meiner Meinung nach das System: "Entlohnung auf Provisionsbasis" Mitarbeiter, die auf reine Provisionsbasis arbeiten können nur bei Vertragsabschlüsse Geld verdienen. Wie wird er wohl verfahren, um für sich und möglicherweise für seine Familie Geld zu verdienen? Da brauch man nicht lange drüber nachzudenken. Trennt sich das Unternehmen vom Mitarbeiter (z.B. wegen des öffentlichen Drucks) , steht der Nächste schon in der Tür, der genau in die selben Schuhstapfen tritt. Firmen wie die Ranger oder Plaschke können vorerst aus unerschöpfllichen Quellen Mitarbeiter werben. Solange es das Gestz nur erlaubt, den verursachenden Mitarbeiter zu belangen, wird das Problem andauern. Hier kann man zur Zeit anscheinend nur Aufklärungsarbeit leisten (auch der 70 jährige Opi gehört dazu), damit keinerlei oder max. nur noch sehr wenige Geschäfte solcher Art getätigt werden, so das die Firmen dieses Gechäftsfeld als unlukrativ einstufen und z.B. das Provisionsmodell auf geben. Aufklärungsarbeit muß und kann nur über Medien wie Zeitung, Rundfunk und Fernseh erfolgen. Es wurde eine lange Zeit z.B. Aufklärungsarbeit über den sogenannten"Enkeltrick" über diese Medien gemacht, so dass diese "Abzocke" mittlerweile nur noch ganz wenig statt findet und teilweise sogar vor Ort von der Polizei aufgeklärt werden kann. Die meisten Senioren sind mittlerweile im Thema und würden nicht mehr in diese Falle tappsen. Auf diese Art und Weise könnte auch das Problem der "Drücker" lösen.

    ich habe mal ein wenig rescherschiert!

     

    Es handelt sich hier zumindest um einen Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) hier gegen § 5,

     

    Erläutere deine Interpretation genauer und untermauer deine Aussage

     

    Dort kann man sich auch gegen den Missstand beim Schutz der Daten (Hier sollten Daten zumindest über ein Laptop erfasst und verarbeitet werden, ohne dass der Konsument vorher darüber aufgeklärt wurde) beschweren und auch wegen der Irreführenden geschäftlichen Verhandlung beschweren!

     

    Beschweren kann man sich auch hier. Im konkreten Fall wird die Angelegenheit weiter geleitet und es werden u.U. für die einzelnen Mitarbeiter Konsequenzen folgen.

     

    Beides wird mit Bußgeld belegt, der Bußgeldbescheid kann auch an die Deutsche Telekom gehen, da diese Auftraggeber ist!

    Pro Fall können bis zu 300.000 Euro fällig werden, also immer fleißig an die Regulierungsbehörde schreiben ... (Geld ist halt immer der einzige Faktor der zieht)

     

    Bin mir nicht sicher, ob die TK für das Handeln der Mitarbeiter von Vertragspartner zur Verantwortung gezogen werden kann. Woher nimmst du diese Annahme?

    Ich denke, wenn´s so wäre, dann hätte der Spuk schon längst ein Ende (Ist ja kein neues Thema).

    Bitte auch diese Aussage untermauern.

     

     

    Ansonsten bleiben bsps. die Bundeszentrale für Verbraucherschutz, die kann den Drücker abmahnen oder die jeweiligen Landesbeauftragten für den Datenschutz im Falle von Paschke wohl der von Hessen können bei den Defiziten nach der Datenschutzgrundverordnung aushelfen.

     

    Richtig, der Mitarbeiter kann u.U. erfolgreich abgemahnt werden (auch Firmen intern). Doch bringt das was? Ich denke eher nein.

    Was anderes wäre, wenn die Geschäftsleitung der TK Vertragspartner abgemahnt werden könnte. Doch auch hier bin ich eher skeptisch.

     

    Viel Spaß beim schreiben!

     

     

    Mein Resüme:

    Bin der Meinung dass, max. die "Täter"selber zur Verantwortung gezogen werden können (also der einzelne Drücker).

    Leider trifft es hier immer das letzte Glied in der Kette.

     

    Schuld daran ist meiner Meinung nach das System: "Entlohnung auf Provisionsbasis"

    Mitarbeiter, die auf reine Provisionsbasis arbeiten können nur bei Vertragsabschlüsse Geld verdienen.

    Wie wird er wohl verfahren, um für sich und möglicherweise für seine Familie Geld zu verdienen?

    Da brauch man nicht lange drüber nachzudenken.

     

    Trennt sich das Unternehmen vom Mitarbeiter (z.B. wegen des öffentlichen Drucks) , steht der Nächste schon in der Tür, der genau in die selben Schuhstapfen tritt.

     

    Firmen wie die Ranger oder Plaschke können vorerst aus unerschöpfllichen Quellen Mitarbeiter werben.

     

    Solange es das Gestz nur erlaubt, den verursachenden Mitarbeiter zu belangen, wird das Problem andauern.

    Hier kann man zur Zeit anscheinend nur Aufklärungsarbeit leisten (auch der 70 jährige Opi gehört dazu), damit keinerlei oder max. nur noch sehr wenige Geschäfte solcher Art getätigt werden, so das die Firmen dieses Gechäftsfeld als unlukrativ einstufen und z.B. das Provisionsmodell auf geben.

     

    Aufklärungsarbeit muß und kann nur über Medien wie Zeitung, Rundfunk und Fernseh erfolgen. 

    Es wurde eine lange Zeit z.B. Aufklärungsarbeit über den sogenannten"Enkeltrick" über diese Medien gemacht, so dass diese "Abzocke" mittlerweile nur noch ganz wenig statt findet und teilweise sogar vor Ort von der Polizei aufgeklärt werden kann. 

     

    Die meisten Senioren sind mittlerweile im Thema und würden nicht mehr in diese Falle tappsen.

    Auf diese Art und Weise könnte auch das Problem der "Drücker" lösen.

     

    private_ip

    ich habe mal ein wenig rescherschiert!

     

    Es handelt sich hier zumindest um einen Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) hier gegen § 5,

     

    Erläutere deine Interpretation genauer und untermauer deine Aussage

     

    Dort kann man sich auch gegen den Missstand beim Schutz der Daten (Hier sollten Daten zumindest über ein Laptop erfasst und verarbeitet werden, ohne dass der Konsument vorher darüber aufgeklärt wurde) beschweren und auch wegen der Irreführenden geschäftlichen Verhandlung beschweren!

     

    Beschweren kann man sich auch hier. Im konkreten Fall wird die Angelegenheit weiter geleitet und es werden u.U. für die einzelnen Mitarbeiter Konsequenzen folgen.

     

    Beides wird mit Bußgeld belegt, der Bußgeldbescheid kann auch an die Deutsche Telekom gehen, da diese Auftraggeber ist!

    Pro Fall können bis zu 300.000 Euro fällig werden, also immer fleißig an die Regulierungsbehörde schreiben ... (Geld ist halt immer der einzige Faktor der zieht)

     

    Bin mir nicht sicher, ob die TK für das Handeln der Mitarbeiter von Vertragspartner zur Verantwortung gezogen werden kann. Woher nimmst du diese Annahme?

    Ich denke, wenn´s so wäre, dann hätte der Spuk schon längst ein Ende (Ist ja kein neues Thema).

    Bitte auch diese Aussage untermauern.

     

     

    Ansonsten bleiben bsps. die Bundeszentrale für Verbraucherschutz, die kann den Drücker abmahnen oder die jeweiligen Landesbeauftragten für den Datenschutz im Falle von Paschke wohl der von Hessen können bei den Defiziten nach der Datenschutzgrundverordnung aushelfen.

     

    Richtig, der Mitarbeiter kann u.U. erfolgreich abgemahnt werden (auch Firmen intern). Doch bringt das was? Ich denke eher nein.

    Was anderes wäre, wenn die Geschäftsleitung der TK Vertragspartner abgemahnt werden könnte. Doch auch hier bin ich eher skeptisch.

     

    Viel Spaß beim schreiben!

     

     

    Mein Resüme:

    Bin der Meinung dass, max. die "Täter"selber zur Verantwortung gezogen werden können (also der einzelne Drücker).

    Leider trifft es hier immer das letzte Glied in der Kette.

     

    Schuld daran ist meiner Meinung nach das System: "Entlohnung auf Provisionsbasis"

    Mitarbeiter, die auf reine Provisionsbasis arbeiten können nur bei Vertragsabschlüsse Geld verdienen.

    Wie wird er wohl verfahren, um für sich und möglicherweise für seine Familie Geld zu verdienen?

    Da brauch man nicht lange drüber nachzudenken.

     

    Trennt sich das Unternehmen vom Mitarbeiter (z.B. wegen des öffentlichen Drucks) , steht der Nächste schon in der Tür, der genau in die selben Schuhstapfen tritt.

     

    Firmen wie die Ranger oder Plaschke können vorerst aus unerschöpfllichen Quellen Mitarbeiter werben.

     

    Solange es das Gestz nur erlaubt, den verursachenden Mitarbeiter zu belangen, wird das Problem andauern.

    Hier kann man zur Zeit anscheinend nur Aufklärungsarbeit leisten (auch der 70 jährige Opi gehört dazu), damit keinerlei oder max. nur noch sehr wenige Geschäfte solcher Art getätigt werden, so das die Firmen dieses Gechäftsfeld als unlukrativ einstufen und z.B. das Provisionsmodell auf geben.

     

    Aufklärungsarbeit muß und kann nur über Medien wie Zeitung, Rundfunk und Fernseh erfolgen. 

    Es wurde eine lange Zeit z.B. Aufklärungsarbeit über den sogenannten"Enkeltrick" über diese Medien gemacht, so dass diese "Abzocke" mittlerweile nur noch ganz wenig statt findet und teilweise sogar vor Ort von der Polizei aufgeklärt werden kann. 

     

    Die meisten Senioren sind mittlerweile im Thema und würden nicht mehr in diese Falle tappsen.

    Auf diese Art und Weise könnte auch das Problem der "Drücker" lösen.

     


     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

Frage

von

Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

Gelöst

in  

15491

2

1

Gelöst

in  

489

0

3

in  

240

0

3

Gelöst

in  

1130

0

6

Gelöst

in  

483

0

3