Gelöst
Telefonleitung absenken, Kostenübernahme
vor 10 Monaten
Hallo liebe Community,
Ich habe ein Grundstück gekauft. Vor dem Grundstück befindet sich eine Oberirdische Telefonleitung, welche die Nachbargrundstücke versorgt und ich habe nicht vor mich an die Telefonleitung anschließen zu lassen. Die Telekom ist auch nicht im Grundbuch eingetragen
Demnächst soll der Hausbau starten. Der Bauleiter meinte das hierfür die Telefonleitung, für die Bauarbeiten, abgesenkt werden müsste, da ansonsten die Arbeiten nicht durchgeführt werden können (Kipper kann nicht abkippen, Lkw Betonpumpe wird behindert etc.).
Also habe ich eine Absenkung bei der Telekom angefragt, die erste Mitarbeiterin meinte die Absenkung wäre kostenfrei, die zuständige Mitarbeiterin des Bauherrenservice meinte das ich die Kosten übernehmen muss und hat das als kostenpflichtiges Ticket an die zuständige Serviceabteilung übergeben.
Nun habe ich über das Wochenende auch ein bisschen recherchiert. Auf einer anderen Plattform in einem ähnlichen Fall störte der Telefonmast.
"Ihnen steht ein Beseitigungsanspruch gegen den Telekommunikationsanbieter aus § 1004 Absatz 1 BGB wegen des Telefonmasts zu, da Ihr Eigentum hierdurch beeinträchtigt wird. Sie sind nicht zur Duldung verpflichtet (§ 1004 Abs. 2 BGB ), da - nach Ihren Angaben - keinerlei Rechte des Telefonanbieters im Grundbuch eingetragen sind. Dieser Anspruch kann durch Sie durchgesetzt werden, ohne dass Ihnen die Kosten auferlegt werden könnten."
In einem ähnlichen thread wurde ebenfalls ein Telefonmast kostenlos versetzt mit Verweis auf
"Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 08.05.1991, Seite 1053
Neufassung des Telegraphenwegegesetzes"
Daraus würde ich Schlussfolgern das ich durch die Telefonleitung ebenfalls an der Nutzung meines Grundstückes behindert werde und daher die Telekom die Kosten übernehmen muss.
Ist das richtig oder ist das hier anders/ gibt es davon Ausnahmen?
Liebe Grüße
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vor 6 Jahren
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vor 10 Monaten
du schreibst der Mast steht vor deinem Grundstück?! was soll da ins Grundbuch eingetragen werden.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 10 Monaten
Hallo liebe Community, Ich habe ein Grundstück gekauft. Vor dem Grundstück befindet sich eine Oberirdische Telefonleitung, welche die Nachbargrundstücke versorgt und ich habe nicht vor mich an die Telefonleitung anschließen zu lassen. Die Telekom ist auch nicht im Grundbuch eingetragen Demnächst soll der Hausbau starten. Der Bauleiter meinte das hierfür die Telefonleitung, für die Bauarbeiten, abgesenkt werden müsste, da ansonsten die Arbeiten nicht durchgeführt werden können (Kipper kann nicht abkippen, Lkw Betonpumpe wird behindert etc.). Also habe ich eine Absenkung bei der Telekom angefragt, die erste Mitarbeiterin meinte die Absenkung wäre kostenfrei, die zuständige Mitarbeiterin des Bauherrenservice meinte das ich die Kosten übernehmen muss und hat das als kostenpflichtiges Ticket an die zuständige Serviceabteilung übergeben. Nun habe ich über das Wochenende auch ein bisschen recherchiert. Auf einer anderen Plattform in einem ähnlichen Fall störte der Telefonmast. "Ihnen steht ein Beseitigungsanspruch gegen den Telekommunikationsanbieter aus § 1004 Absatz 1 BGB wegen des Telefonmasts zu, da Ihr Eigentum hierdurch beeinträchtigt wird. Sie sind nicht zur Duldung verpflichtet (§ 1004 Abs. 2 BGB ), da - nach Ihren Angaben - keinerlei Rechte des Telefonanbieters im Grundbuch eingetragen sind. Dieser Anspruch kann durch Sie durchgesetzt werden, ohne dass Ihnen die Kosten auferlegt werden könnten." In einem ähnlichen thread wurde ebenfalls ein Telefonmast kostenlos versetzt mit Verweis auf "Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 08.05.1991, Seite 1053 Neufassung des Telegraphenwegegesetzes" Daraus würde ich Schlussfolgern das ich durch die Telefonleitung ebenfalls an der Nutzung meines Grundstückes behindert werde und daher die Telekom die Kosten übernehmen muss. Ist das richtig oder ist das hier anders/ gibt es davon Ausnahmen? Liebe Grüße
Hallo liebe Community,
Ich habe ein Grundstück gekauft. Vor dem Grundstück befindet sich eine Oberirdische Telefonleitung, welche die Nachbargrundstücke versorgt und ich habe nicht vor mich an die Telefonleitung anschließen zu lassen. Die Telekom ist auch nicht im Grundbuch eingetragen
Demnächst soll der Hausbau starten. Der Bauleiter meinte das hierfür die Telefonleitung, für die Bauarbeiten, abgesenkt werden müsste, da ansonsten die Arbeiten nicht durchgeführt werden können (Kipper kann nicht abkippen, Lkw Betonpumpe wird behindert etc.).
Also habe ich eine Absenkung bei der Telekom angefragt, die erste Mitarbeiterin meinte die Absenkung wäre kostenfrei, die zuständige Mitarbeiterin des Bauherrenservice meinte das ich die Kosten übernehmen muss und hat das als kostenpflichtiges Ticket an die zuständige Serviceabteilung übergeben.
Nun habe ich über das Wochenende auch ein bisschen recherchiert. Auf einer anderen Plattform in einem ähnlichen Fall störte der Telefonmast.
"Ihnen steht ein Beseitigungsanspruch gegen den Telekommunikationsanbieter aus § 1004 Absatz 1 BGB wegen des Telefonmasts zu, da Ihr Eigentum hierdurch beeinträchtigt wird. Sie sind nicht zur Duldung verpflichtet (§ 1004 Abs. 2 BGB ), da - nach Ihren Angaben - keinerlei Rechte des Telefonanbieters im Grundbuch eingetragen sind. Dieser Anspruch kann durch Sie durchgesetzt werden, ohne dass Ihnen die Kosten auferlegt werden könnten."
In einem ähnlichen thread wurde ebenfalls ein Telefonmast kostenlos versetzt mit Verweis auf
"Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 08.05.1991, Seite 1053
Neufassung des Telegraphenwegegesetzes"
Daraus würde ich Schlussfolgern das ich durch die Telefonleitung ebenfalls an der Nutzung meines Grundstückes behindert werde und daher die Telekom die Kosten übernehmen muss.
Ist das richtig oder ist das hier anders/ gibt es davon Ausnahmen?
Liebe Grüße
Vor deinem Grundstück ist ja erst einmal nicht dein Grund.
Wenn da was gamacht werden muss ist dein Ansprechpartner die Gemeinde wo du bauen willst, die können mit der Telekom Kontakt aufnehmen, nicht du.
Ich kann ja auch nicht irgendwo anrufen auf städtischem Boden eine Rumwerkelei beauftragen.
2
Antwort
von
vor 10 Monaten
Warum soll ich die Gemeinde anrufen?
Es geht nicht um die Beauftragung sondern um die Kostenübernahme?
Antwort
von
vor 10 Monaten
Vor deinem Grundstück ist ja erst einmal nicht dein Grund. Wenn da was gamacht werden muss ist dein Ansprechpartner die Gemeinde wo du bauen willst, die können mit der Telekom Kontakt aufnehmen, nicht du. Ich kann ja auch nicht irgendwo anrufen auf städtischem Boden eine Rumwerkelei beauftragen.
Vor deinem Grundstück ist ja erst einmal nicht dein Grund.
Wenn da was gamacht werden muss ist dein Ansprechpartner die Gemeinde wo du bauen willst, die können mit der Telekom Kontakt aufnehmen, nicht du.
Ich kann ja auch nicht irgendwo anrufen auf städtischem Boden eine Rumwerkelei beauftragen.
Ziemlich viele Kudos für eine meiner Ansicht nach falsche Lösung.
Nach meiner Theorie sind nur die Masten bei der Gemeinde genehmigt, aber nicht die Kabel. Denn der Luftraum über Grundstücken ist gesetzlich nicht geschützt. Das heißt, solange nichts dagegen spricht, darf die Telekom ihre Kabel ohne Genehmigung dort aufhängen. Aus diesem Recht ergeben sich aber auch Pflichten. Wenn das Kabel stört, dann ist der Netzbetreiber in der Pflicht. Dazu zählen eben insbesondere Bauarbeiten oder auch Baumfällarbeiten. In beiden Fällen möchte man der Telekom ja auch die Möglichkeit geben, ihr Kabel zu schützen. Wenn dort eine neue Grundstückszufahrt entsteht, müsste die Telekom ebenfalls gewährleisten, dass hinterher eine ausreichende Durchfahrtshöhe gegeben ist.
Ich habe solche Kabel schon zur Genüge abgelegt oder auch umverlegt. Und die Masten stehen regelmäßig im öffentlichen Raum oder sogar beim Nachbarn. Ansprechpartner und Initiator war aber immer der Häuslebauer. Daher würde ich den Verweis an die Gemeinde als grundlegend falsch einschätzen. Meiner Einschätzung nach, müssten auch die Kosten von der Telekom getragen werden. Bei Baumfällarbeiten wäre die Sache ziemlich klar, in diesem Fall hier kann ich es nicht zu 100% einschätzen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 10 Monaten
@ThomasH1234
In einem öffentlichen Forum kann und darf es keine Rechtsberatung geben.
Ich empfehle eine Erstberatung beim Rechtsanwalt des Vertrauens.
Bei vorliegen einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung ist diese Erstberatung kostenfrei.
2
Antwort
von
vor 10 Monaten
Schade ich hatte hier in diesem Forum, auch threads gefunden bezgl. Kostenübernahme Mastversetzung. Das ich keine rechtsverbindlich Beratung erhalte ist schon klar. Jedoch sollte mein Fall auch typisch sein und in Deutschland bestimmt tausendfach vorkommen. Daher hatte ich auf Feedback der Community gehofft.
Antwort
von
vor 10 Monaten
Daher hatte ich auf Feedback der Community gehofft.
hast du doch bekommen.
Wir gehen davon aus, dass du die Kosten tragen musst und über die Gemeinde das Abhängen beauftragen must.
Ich würde annehmen, dass die Gemeinde dir die Kosten dann weiterbelastet.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 10 Monaten
Der Mast steht ja nicht auf deinem Grundstück, also wirst du solange an dieser Leitung jemand angeschlossen ist und einen gültigen Vertrag hat, rein gar nichts machen können.
Selbst wenn das Haus des Nachbarn einen Glasfaseranschluss hätte, solange der Eigentümer oder nur ein Mieter im Haus, weiterhin über diese Leitung versorgt wird uns nicht kündigen will, wird weder etwas eingestellt, noch verlegt oder abgesenkt.
Ich spreche da aus eigener Erfahrung.
Ich hatte Untermieter, der alte Hausanschluss war auf dem Grundstück meiner Nachbarn, warum auch immer die Post damals dies so gelegt hat weiß niemand. Obwohl in allen Häusern Glasfaser gelegt wurde, meine Untermieter aber nicht wechseln wollte, wurde der alte Hausanschluss weder verlegt noch eingestellt.
Erst nach dem meine Mieter ausgezogen waren, konnte der alte Anschluss eingestellt und abgebaut werden.
Und in deinem Fall ist der Mast ja nicht einmal auf deinem Grundstück, da wird solange ein Anschluss dranhängt, erst recht nichts verlegt oder abgesenkt.
Und warum sollte eine Telekom, zu was im Grundbuch eingetragen sein?
Auch einfach verlegen vergiss es, der Mast und die Leitung ist Eigentum der Telekom, wenn dann entscheidet eine Telekom was damit passiert.
4
Antwort
von
vor 10 Monaten
natürlich wird es dass, wenn beauftragt - nur vermutlich nicht kostenlos
Dies mag sein, nur wird eine Telekom, der wohl die Leitung gehört, erstmal gar nichts machen, weil es für die Telekom keine Notwendigkeit gibt. Denn für denn wohl einen Anschluss wird man sicher nicht die Kosten tragen wollen.
Wenn dann muss der TE eher bei einer Telekom einen Antrag stellen, dann wird dies geprüft und wenn die Telekom es für Notwendig hält werden dem TE erstmal die Baukosten präsentiert.
Und eine Gemeinde kann da auch eher nichts machen.
Antwort
von
vor 10 Monaten
Naja die Telekom senkt die Leitung vorübergehend für die Baumassnahmen ab. Geht halt "nur" um die Kostenübernahme.
Antwort
von
vor 10 Monaten
Naja die Telekom senkt die Leitung vorübergehend für die Baumassnahmen ab. Geht halt "nur" um die Kostenübernahme.
Naja die Telekom senkt die Leitung vorübergehend für die Baumassnahmen ab. Geht halt "nur" um die Kostenübernahme.
Mast auf deinem Grundstück (ohne Eintrag): Telekom übernimmt die Kosten
Mast auf öffentlichen Grund: Du übernimmst die Kosten
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 10 Monaten
Warum sucht die Menschheit immer krampfhaft danach, das andere für etwas bezahlen sollen, was letztendlich zum eigenen Vorteil ist.
Der Bauleiter weis ganz genau, warum er dich das klären lässt, denn wenn er das wegen seinen Maschinen veranlasst, muss er es bezahlen und kann den Preis Dir gegenüber nicht mehr halten.
Die Linie schränkt dich nicht in der Nutzung deines Grundstücks ein.
Die Linie steht nicht auf deinem Grundstück, also kannst du das nur kostenpflichtig für dich beantragen.
3
Antwort
von
vor 10 Monaten
Warum sucht die Menschheit immer krampfhaft danach, das andere für etwas bezahlen sollen, was letztendlich zum eigenen Vorteil ist.
Der Vorteil liegt hier darin, etwas tun zu können, was man ohne das Vorhandensein der Oberleitung auch tun könnte.
Der Bauleiter weis ganz genau, warum er dich das klären lässt, denn wenn er das wegen seinen Maschinen veranlasst, muss er es bezahlen und kann den Preis Dir gegenüber nicht mehr halten.
Wenn du meinst der Bauleiter müsste sich um solche Dinge kümmern, dann widerspricht das ja eigentlich auch schon der offiziellen Lösung dieses Threads. Denn da wird ja an die Gemeinde verwiesen.
Es ist aber in der Realität völlig üblich, dass sich der Bauherr um sowas kümmert.
Die Linie schränkt dich nicht in der Nutzung deines Grundstücks ein.
Wenn das so wäre, dann würde es diesen Thread nicht geben.
Die Linie steht nicht auf deinem Grundstück, also kannst du das nur kostenpflichtig für dich beantragen.
Auch das steht ja wieder im Widerspruch zur Lösung. Generell halte ich das auch nur für deine eigene, telekomgeprägte Meinung. Oder gibt es dafür einen Nachweis?
Wenn man hier nicht einfach mantraartig seit Jahren immer wieder die gleichen Dinge behaupten würde, sondern sich mal ein bisschen mit der Rechtslage auseinandersetzt, dann kommt man eher zu einem anderen Ergebnis. Man hat als Netzbetreiber eben nicht nur Rechte. Und ich hätte selbst nicht gedacht, wie viele Pflichten eigentlich mit dem errichten von Kommunikationslinien verbunden sind. Sowohl bei unterirdischer als auch bei oberirdischer Verlegung.
Antwort
von
vor 10 Monaten
Was hat meine Antwort mit der gekennzeichneten Lösung zu tun ? genau soviel wie deine Antwort.
Und nebenbei kaufe ich mir ein Grundstück und fordere dann die Nachbarn auf etwas zu ändern , was länger da ist als ich.
Aber man sieht ja, du würdest gerne den Rechtsweg bestreiten, dann lass dich von mir nicht aufhalten.
Antwort
von
vor 10 Monaten
Der Vorteil liegt hier darin, etwas tun zu können, was man ohne das Vorhandensein der Oberleitung auch tun könnte.
Mich stören immer andere Autos auf der Autobahn so schnell zu fahren wie ich möchte, und nun?
Merkste selbst, oder?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 10 Monaten
Ins Technikmuseum Speyer wurde ein U-Boot gebracht
Dazu mussten Oberleitungen abgehängt werden und Leitplanken demontiert.
Soweit ich mich erinnere belaufen sich die Kosten auf 21 Millionen EUR
350 Tonnen schweres U-Boot U17 im Technik Museum Speyer gekippt (bnn.de)
Die Transportkosten werden von den Museen sowie über Spenden gedeckt. Auch die Weiterfahrt des Boots in das etwa 40 Kilometer entfernte Sinsheim wird eine logistische Herausforderung. Der Transport könne Wochen dauern, heißt es. Der Zugverkehr müsse kurz gestoppt und Ampeln, Oberleitungen und Leitplanken müssten zeitweise entfernt werden.
@ke2000-oi
Jetzt Frage ich dich, warum muss das Museum das bezahlen, die Telekom, Elektrizitätswerke und auch das Strassenbauamt müssten das doch nach deiner Auffassung tun
Oder zahlt das alles das Museum, aber den letzten Meter vor dem Haupteingang dann die Telekom, weil es ja die Nutzung des Grundstücks einschränkt.
16
Antwort
von
vor 10 Monaten
Ein Anlieger möchte eine neue Zufahrt an einer innerörtlichen Straße errichten. Ein
Verteilerkasten macht es jedoch unmöglich, das Grundstück zweckmäßig zu erreichen.
Er behindert daher die Erschließung von Grundstücken, was Widmungszweck
innerörtlicher Straßen ist (s. Stelkens a. a. O., § 72, Rn. 20).
@Stefan Das ist eines der Beispiele, wo die Gemeinde vom Netzbetreiber einen kostenlosen Abbau oder eine Verlegung der Einrichtung verlangen darf. Ich denke an der Stelle könnte es genauso gut um einen Mast gehen, es sind ja nur Beispiele. Es ist natürlich klar, dass der Grundstückseigentümer das nur über die Gemeinde regeln kann. So einen Fall mit einem Verteiler auf dem Grundstück hatten wir ja gerade erst. In solchen Threads ist immer die Rede davon, dass die Kosten durch den Grundstückseigentümer zu tragen wären. Laut pdf könnte man den Verteiler über die Gemeinde entfernen lassen und der Netzbetreiber trägt die Kosten.
Im Falle des anderen Threads könnte man die Entfernung sogar direkt verlangen, sofern der Verteiler die Nutzung des Grundstücks einschränkt. Da wären wir nämlich wieder beim GNV , wo genau dieser Passus enthalten ist.
Antwort
von
vor 10 Monaten
Ich hatte geschrieben, dass die rechtliche Durchsetzung möglicherweise mittels der Gemeinde erfolgen müsste. Darum geht es dem TE aber gar nicht. Das würde ja erst zum Tragen kommen, wenn man bei der Telekom nicht weiter kommt. Daher bleibt die Lösung falsch.
habe ich irgendwo behauptet dass die Lösung korrekt ist?
Nein, denn ich weiß es schlicht nicht.
Für mich bleibt es aber dabei, dass der Leitfaden für den "Fall" hier völlig ohne Belang ist und sich damit jede Argumentationskette die sich darauf bezieht abwegig ist.
Antwort
von
vor 10 Monaten
Dazu würde ja dann auch die Baufirma wieder das Risiko bei einer Beschädigung tragen.
und weiter?
Man trägt Risiken für alles mögliche im Leben.
Beim Einsteigen ins Auto.
Beim legen einer Leitung im Haus.
Beim Überqueren einer Straße.
Kannst du alle diese Risiken auf andere abwälzen?
Kann die Telekom vom Elektriker/Installateur verlangen, dass der alle in der Wand laufenden Kabel/Rohre markiert, bevor sie ein Loch bohrt?
Das ganze natürlich kostenlos.
Wenn es aber zum Beispiel darum geht, dass ein Fertigteilhaus angeliefert wird, dann
Hab ich hier aber nichts von gelesen?!
Das es sinnvoll oder gar notwendig sein kann die Leitung abzuhängen ist unbestritten.
entstehen durch das Vorhandensein der Telekommunikationslinie Mehrkosten bei der Unterhaltung, hat der Wegenutzungsberechtigte diese dem Wegebaulastträgernach § 129 Abs. 2 TKG zu erstatten.
entstehen durch das Vorhandensein der Telekommunikationslinie Mehrkosten bei der
Unterhaltung, hat der Wegenutzungsberechtigte diese dem Wegebaulastträgernach § 129
Abs. 2 TKG zu erstatten.
Ich mag mich ja irren, aber ich lese den Zweck des gesetztes genau anders herum.
Meines Erachtens geht es hier darum, dass durch arbeiten an der Telekommunikationsline die Unterhaltung des Verkehrswegs durch die Gemeinde erschwert wird
Wird die Unterhaltung erschwert, so hat der Nutzungsberechtigte dem Unterhaltungspflichtigen die aus der Erschwerung erwachsenden Kosten zu ersetzen.
Nach Beendigung der Arbeiten an den Telekommunikationslinien hat der Nutzungsberechtigte den Verkehrsweg unverzüglich wieder instand zu setzen.
Das hat doch nichts damit zu tun, dass die Telekom die Masten auf eigene Kosten abbauen muss.
Eher, die Telekom legt eine Neue Leitung in den Boden, der Weg ist nicht benutzbar. Die Kosten diesen zu sperren muss die Telekom der Gemeinde erstatten, weil
die Widmungsgerechte Nutzung des Wegs während der Baumaßnahmen nicht gegen ist.
Zu dem Beispiel:
in Anlieger möchte eine neue Zufahrt an einer innerörtlichen Straße errichten. Ein Verteilerkasten macht es jedoch unmöglich, das Grundstück zweckmäßig zu erreichen. Er behindert daher die Erschließung von Grundstücken, was Widmungszweck innerörtlicher Straßen ist (s. Stelkens a. a. O., § 72, Rn. 20).
in Anlieger möchte eine neue Zufahrt an einer innerörtlichen Straße errichten. Ein
Verteilerkasten macht es jedoch unmöglich, das Grundstück zweckmäßig zu erreichen.
Er behindert daher die Erschließung von Grundstücken, was Widmungszweck
innerörtlicher Straßen ist (s. Stelkens a. a. O., § 72, Rn. 20).
Hier ist ja auch ein Kriterium erüllt, nämlich
Die nicht nur vorübergehende Beschränkung meint negative Folgen für die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs.
Einer des wesentlichen Kriterien du dein PDF aufstellt, damit es überhaupt zum tragen kommt.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 10 Monaten
@der_Lutz
Das klang ja gestern alles schon viel sachlicher und weniger Aggressiv, als am Vortag.
@Smart-und-Clever
Sorry, deine Antwort war mir irgendwie durchgerutscht. Also ich würde nicht den Rechtsweg bestreiten. Ich glaube auch nicht, dass ich das irgendwo geschrieben habe. Es geht hier um einen ziemlich alltäglichen Fall und ich glaube, dass es dafür eine klare Regelung gibt. Daher wäre der Rechtsweg überhaupt nicht notwendig. Aber entscheidend wäre für mich halt eine offizielle Aussage der Telekom und nicht die persönlichen Ansichten von Forenmitgliedern. Es sei denn, es würde mal jemand was belastbares vorlegen.
Man trägt Risiken für alles mögliche im Leben. Beim Einsteigen ins Auto. Beim legen einer Leitung im Haus. Beim Überqueren einer Straße. Kannst du alle diese Risiken auf andere abwälzen?
Man trägt Risiken für alles mögliche im Leben.
Beim Einsteigen ins Auto.
Beim legen einer Leitung im Haus.
Beim Überqueren einer Straße.
Kannst du alle diese Risiken auf andere abwälzen?
Nein, aber ich mache sicherlich eine Risikoabwägung. Du wirst auch nicht quer über die Autobahn laufen, weil du auf die andere Seite musst.
und weiter?
In dem Fall kommt die Baufirma halt zu der Erkenntnis, dass das Risiko mit weiter bestehender Oberleitung zu groß ist. Also entscheidet sie, dass das Kabel abgelegt werden muss, was erstmal ein ganz normaler Vorgang ist.
Hab ich hier aber nichts von gelesen?! Das es sinnvoll oder gar notwendig sein kann die Leitung abzuhängen ist unbestritten.
Hab ich hier aber nichts von gelesen?!
Das es sinnvoll oder gar notwendig sein kann die Leitung abzuhängen ist unbestritten.
Du kannst aber auch nicht einfach davon ausgehen, dass es in diesem Fall nicht unbedingt notwendig wäre. Wir kennen die genauen Verhältnisse alle nicht und können sie nicht beurteilen. Bei einem Hausbau ist es aber gängige Praxis, das Kabel ablegen zu lassen. Insbesondere wenn die Platzverhältnisse recht beengt sind.
Ich mag mich ja irren, aber ich lese den Zweck des gesetztes genau anders herum. Meines Erachtens geht es hier darum, dass durch arbeiten an der Telekommunikationsline die Unterhaltung des Verkehrswegs durch die Gemeinde erschwert wird
Ich mag mich ja irren, aber ich lese den Zweck des gesetztes genau anders herum.
Meines Erachtens geht es hier darum, dass durch arbeiten an der Telekommunikationsline die Unterhaltung des Verkehrswegs durch die Gemeinde erschwert wird
Ich bin mir nicht sicher, ob ich dir noch folgen kann. Aber es geht doch eindeutig um Mehrkosten durch das Vorhandensein der Linie und nicht um Mehrkosten, durch Arbeiten an der Linie. Dies ist ja auch durch eindeutige Beispiele erläutert.
Das hat doch nichts damit zu tun, dass die Telekom die Masten auf eigene Kosten abbauen muss.
Das habe ich in dem Zusammenhang auch nicht geschrieben. Der Abbau oder Umbau von Einrichtungen ist ja an die von dir selbst genannten Kriterien gebunden. Das sind aber 2 völlig verschiedene Themen.
Hier ist ja auch ein Kriterium erüllt, nämlich Die nicht nur vorübergehende Beschränkung meint negative Folgen für die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs. Einer des wesentlichen Kriterien du dein PDF aufstellt, damit es überhaupt zum tragen kommt.
Hier ist ja auch ein Kriterium erüllt, nämlich
Die nicht nur vorübergehende Beschränkung meint negative Folgen für die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs.
Einer des wesentlichen Kriterien du dein PDF aufstellt, damit es überhaupt zum tragen kommt.
Dieses Kriterium gilt aber nicht für das komplette PDF, sondern lediglich für das Kapitel, wo es eben um das Abbauen oder Verlegen von Einrichtungen geht.
Das Kapitel wo es um die Erstattung von Mehrkosten geht, ist davon unberührt. So habe ich es zumindest in Erinnerung.
Insgesamt sagt das PDF aus, dass der Wegebaulastträger keinerlei Nachteile durch die Telekommunikationsleitungen haben darf. Alle Probleme die im Nachhinein damit verbunden sind, gehen zu Lasten des Netzbetreibers. Und um wieder etwas zum Thread zu kommen. Oberleitungen sind für den Netzbetreiber der schnellste und günstigste Weg. Er kann und muss aber auch vorher einkalkulieren, dass er damit für die Zukunft das größte Risiko eingeht, dass Folgekosten entstehen können. Ich denke für den Fall aus dem Thread, wird sich da auch eine klare Regelung aus dem TKG ergeben. Egal in welche Richtung das ausfällt. Dieser Fall ist aber logischerweise in dem PDF nicht aufgegriffen, weil er ja für die Gemeinden überhaupt nicht relevant ist. Wenn die Gemeinden aber so viele Regelungen aus dem TKG ableiten können, dann ist da sicherlich auch der ein oder andere Passus für Privatleute enthalten. Meine Meinung/Vermutung.
2
Antwort
von
vor 10 Monaten
Insgesamt sagt das PDF aus, dass der Wegebaulastträger keinerlei Nachteile durch die Telekommunikationsleitungen haben darf.
das ist immer noch die Gemeinde und nicht der TE.
Der TE hat keinerlei Ansprüche an die Telekom die aus dem Dokument entstehen
Antwort
von
vor 10 Monaten
@der_Lutz Das klang ja gestern alles schon viel sachlicher und weniger Aggressiv, als am Vortag.
@der_Lutz
Das klang ja gestern alles schon viel sachlicher und weniger Aggressiv, als am Vortag.
der Klang ist dann aber in deinem Kopf entstanden ich habe den Text nur geschrieben und nicht mit dem Mittelfinger 😉
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 10 Monaten
die zuständige Mitarbeiterin des Bauherrenservice meinte das ich die Kosten übernehmen muss und hat das als kostenpflichtiges Ticket an die zuständige Serviceabteilung übergeben.
Aber entscheidend wäre für mich halt eine offizielle Aussage der Telekom
die zuständige Mitarbeiterin des Bauherrnservice hat die Antwort gegeben, Telekom ist seit über 30 Jahren kein staatliches Unternehmen mehr, sondern muss nach wirtschaftlichen Interessen arbeiten. also wird die Arbeit in Rechnung gestellt. Hier steht keine Einrichtung im Weg, weil eine Straße oder Zufahrt oder sonstiges genau an dieser Stelle gebaut wird. Das Kabel hängt so hoch, dass auch ein Lkw unten durch fahren kann und vor alldem war es bereits da, bevor der TE kam. Wenn heute so etwas neu gebaut werden muss, dann steht das auf einem anderen Papier.
Aber mal was ganz anderes, früher, ja früher waren die Leute einfallsreicher.
Wenn die Oma im Garten Wäsche aufgehängt hat und die Wäscheleine war zu niedrig, dann hat sie ne Dachlatte unter die Leine gestellt und am Abend wieder weg geräumt.
7
Antwort
von
vor 10 Monaten
Brief via einwurfschreiben an den Vorstandsvorsitzenden mit der Bitte um Beseitigung.
😂 Na dann mal viel Spaß beim Warten!
Antwort
von
vor 10 Monaten
Brief via einwurfschreiben an den Vorstandsvorsitzenden mit der Bitte um Beseitigung.
die Telekom Deutschland GmbH, als Eigentümer der Leitungen, hat keine Vorstand.
Ich behaupte mal beschleunigen wird das gar nichts, im Gegenteil.
Antwort
von
vor 10 Monaten
So nach 1 h Stunde telefonieren, wurde das als kostenloses Ticket eingestellt.
Rückblickend würde ich das aber gleich am Anfang via Brief anfragen. Hatte da am Anfang bestimmt 4 Woche gedauert bis ich da zu einem richtigen Ansprechpartner gekommen bin.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
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Frage
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