Gelöst
Unterschied Mitbenutzer Inklusivnutzer
vor 12 Jahren
Ich wüsste gern, was der Unterschied zwischen Mitbenutzer und Inklusivnutzer ist, oder wo ich darüber eine Info finden kann.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 12 Jahren
Hallo Jochen Schmidtmann,
Mitbenutzer waren eigenständige Nutzer, welche sich auch ins Internet einwählen konnten. Die Zugangskennung und die T-Online Nummer waren bei allen Nutzern gleich, lediglich die Mitbenutzernummer änderte sich.
Diese Mitbenutzer wurden aber vor ein paar Jahren aus dem Programm genommen, heute existieren diese Benutzer nicht mehr. Sie waren generell kostenpflichtig, zusätzlich kamen noch eventuelle Einwahlgebühren dazu.
Als Ersatz dafür wurden dann die Inklusivnutzer geschaffen. Diese können sich nicht selber ins Internet einwählen, dies ist bei Routernutzung auch überhaupt nicht mehr nötig. Ein Inklusivnutzer hat ein eigenes E-Mail Postfach, welches organisatorisch dem Hauptnutzer zugeordnet ist. Dies hat den Vorteil, dass diese Postfächer eindeutig identifiziert werden können und der Hauptnutzer im Bedarfsfall die Passwörter neu setzen kann. Jeder Hauptnutzer kann sich kostenlos 24 Inklusivnutzer einrichten.
Der Inklusivnutzer ist hier [editiert]näher beschrieben, zum Mitbenutzer gibt es keine weiteren Informationen mehr.
Gruß
Stefan
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Anmerkung von Sarah.F : Link aktualisiert
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vor 12 Jahren
Eine Zusatzfrage noch:
Sie schreiben:
"Diese Mitbenutzer wurden aber vor ein paar Jahren aus dem Programm genommen, heute existieren diese Benutzer nicht mehr."
Was ich dabei nicht verstehe:
Wieso berechnet mir die Telekom noch in der Rechnung für Januar 2014(!) zwei MITbenutzer? Das waren zwar monatlich nur 80 Cent (netto), die mir nicht weh getan haben, aber interessieren würd's mich jetzt schon.
Freundlichen Gruß
Jochen Schmidtmann
(Die 114 Aufrufe bisher dieser Frage scheinen ja darauf hinzudeuten, dass ich nicht der Einzige bin.)
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vor 12 Jahren
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von
vor 6 Jahren
Das Abrechnen von Leistungen, die man nicht geliefert hat, ist auf gut Deutsch "Betrug". In diesem Fall hat man technisch "Mitbenutzer" in "Inklusivnutzer" umgewandelt (Anfang 2009). Man berechnet aber weiter "Mitbenutzer". Es handelt sich also um eine Maßnahme mit Absicht. Die Telekom verdient damit als Firma Geld. Man könnte also von "gewerblichen Betrug" sprechen. Dies betrifft vermutlich viele Telekom Kunden - also viele geschädigte Menschen (siehe § 263), was man auch als "schweren Betrug" ansehen könnte. Die Telekom könnte jedenfalls darüber nachdenken, alle diese Kunden zu entschädigen und sich für das "Versehen" zu entschuldigen. siehe auch https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
>>>
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen
rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines
anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder
durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum
erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, ...
<<<
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von
vor 6 Jahren
Na, wie wäre es dann mit einer Musterfeststellungsklage, wenn du so fest dieser Überzeugung bist? Nur öffentlich zu jammern bringt nichts. 🤣
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von
vor 6 Jahren
Ja - das wäre eine Frage der Rechtspflege. War bei VW ja schließlich in Sachen Diesel erfolgreich. Jedenfalls stehen bei mir Positionen zu Mitbenutzern auf der Rechnung, wobei es diese Leistung im Kundenzenter nicht mehr gibt. Passt doch semantisch ganz gut zum Passus StGB §263: "... daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält"? Perzeption und Voice of the Customer hilft der Telekom vielleicht kundenfreundlicher zu werden. Das sollte doch auch einfacher sein, wenn Kunden und Aktionäre zum Teil dieselben sind (Bundesanteil an der Telekom ist 32%).
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 12 Jahren
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vor 12 Jahren
Sie schreiben: "Diese Mitbenutzer wurden aber vor ein paar Jahren aus dem Programm genommen, heute existieren diese Benutzer nicht mehr."
"Diese Mitbenutzer wurden aber vor ein paar Jahren aus dem Programm genommen, heute existieren diese Benutzer nicht mehr."
Da hat sich Stefan K. wohl etwas mißverständlich ausgedrückt.
Man kann seit einigen Jahren Mitbenutzer nicht mehr neu buchen. Bestehende Mitbenutzer wurden in "Mitbenutzer neuen Typs" - mit eigener Zugangsnummer, ob sich sonst noch etwas geändert hat, weiß ich nicht - umgewandelt, sie wurden nicht automatisch gekündigt.
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vor 12 Jahren
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vor 9 Jahren
Ich wüsste gern, was der Unterschied zwischen Mitbenutzer und Inklusivnutzer ist, oder wo ich darüber eine Info finden kann.
Ich wüsste gern, was der Unterschied zwischen Mitbenutzer und Inklusivnutzer ist, oder wo ich darüber eine Info finden kann.
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von
vor 8 Jahren
ich habe gerade mal nachgesehen: Auf dem Mitbenutzer liegt noch eine E-Mail-Adresse.
Oder haben Sie da einfach ein "x" hinter gesetzt?
Ich kann den Mitbenutzer gerne kündigen, wenn Sie möchten.
Viele Grüße
Marita S.
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von
vor 8 Jahren
@Marita S.: Genau, ich konnte die Mailadresse ja nicht ganz löschen, also habe ich sie umbenannt und ein x dahinter gesetzt. Es wäre schön, wenn Sie die Mitbenutzerkennung kündigen / löschen könnten. Ich wüsste dafür auch keine andere, sinnvolle Verwendung mehr. Vielen Dank!
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von
vor 8 Jahren
Alles klar
Viele Grüße
Marita S.
Uneingeloggter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
von