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kann ich einen neuvertrag den ich im telekom shop agbeschlossen habe auch widerr
vor 12 Jahren
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Akzeptierte Lösung
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vor 12 Jahren
da muss ich dir leider widersprechen. Wenn der Vertrag im Shop getätigt wurde, gilt das Widerrufsrecht nicht!!! Du kannst nur höflich fragen, ob der Händler, in dem Falle der Shop, Kulanz walten lässt, in dem er einen sogenannten Händlerstorno anweist, diesen muss er aber nicht tätigen!!!
Die Entscheidung trifft dann auch widerrum die Telekom Deutschland GmbH, Abteilung Mobilfunk. Wurde der Vertrag bzw die Sim-Karte schon genutzt, wird dem nicht entsprochen.
Wenn du in einem Geschäft deine Unterschrift gibst, dann hast du dieses aus freien Stücken getätigt bei vollem geistigen Bewusstein und vollem Handeln.
Das Fernabsatzgesetz zum Widerruf eines Vertrages, bezieht sich nur auf Verträge, die nur in folgenden Geschäftsfällen abgeschlossen wurden: Online, per Telefon oder bei einem Haustürgeschäft.
Lg
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