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Glasfaser in Mehrfamilienhaus bei vorhandenem Gebäudenetzwerk

3 years ago

Mich interessieren Erfahrungswerte zum Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern, bei denen bereits im gesamten Gebäude ein inhouse Gebäudenetzwerk mit Cat6 Kabeln installiert ist, welches im gemeinschaftlichen Elektrokeller mündet.

 

Der Hausanschluss ist (kostenfrei) beauftragt und die Telekom plant aktuell die Umsetzung. Eine erste Begehung hat auch schon stattgefunden. Es ergibt sich folgendes Problem:

 

Die Gemeinschaft würde gerne das Gebäudenetzwerk nutzen, welches vom Elektrokeller in die Medienverteiler der einzelnen Wohnungen führt und hat dazu auch einen Beschluss gefasst. Die WEG ist ebenfalls bereit, zusätzliche Installationskosten zu tragen, zusätzliche Steckdosen auf eigene Kosten zu legen, etc... Damit müssten alle Glasfaser-Modems / ONTs im Keller installiert werden. Die Router wären dann (wie bisher) in den Medienverteilern der einzelnen Wohnungen.

 

Das ist strenggenommen FttB und nicht FTTH und die Telekom möchte lieber Glasfaser bis in die Wohnungen ziehen. Allerdings nicht über den Elektrokeller, sondern vom Hof ins Treppenhaus, dann aufputz zu den Wohnungstüren und dann durch die Wand in die Wohnung. Das ist natürlich nicht der Ort, wo die Medienverteiler installiert sind. Aufputz möchte niemand das Treppenhaus verschandeln. Und der Aufwand ist ungleich höher, denn das Gebäudenetz existiert ja schon. Leider ohne Leerrohre.

 

Hat jemand Erfahrungen mit der Terminierung von Glasfaser im Keller für Mehrfamilienhäuser / WEGs?

3007

26

  • 3 years ago

    Aus Datenschutzgründen können die ONT nicht in den Keller. Kann ja jeder den Anschluss des anderen nutzen bei Bedarf einfach umstecken. 

    Allerdings kann die Telekom mittlerweile FTTB . Es ist aber mit Aufwand verbunden und aktuell absolute Einzelfall entscheidungen. 

    Die WEG müsste sich an die Wohnungswirtschaft der Telekom wenden und das dort besprechen. 

    https://wohnungswirtschaft.telekom.de

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    3 years ago

    Kugic

    Kann ja jeder den Anschluss des anderen nutzen bei Bedarf einfach umstecken.

    Kann ja jeder den Anschluss des anderen nutzen bei Bedarf einfach umstecken. 
    Kugic
    Kann ja jeder den Anschluss des anderen nutzen bei Bedarf einfach umstecken. 

    Ich habe gehört, dass es Lösungen mit abschließbarem Schrank gibt. Hat jemand vielleicht Erfahrungen mit soetwas?

     

    Kugic

    Die WEG müsste sich an die Wohnungswirtschaft der Telekom wenden

    Die WEG müsste sich an die Wohnungswirtschaft der Telekom wenden
    Kugic
    Die WEG müsste sich an die Wohnungswirtschaft der Telekom wenden

    Klasse, danke, das kannte ich noch nicht.

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  • 3 years ago

    @kongo09die Telekom macht nur FTTH das ONT im Keller wird nicht mehr gemacht (war mal so). Eine Möglichkeit wäre LAN Kabel raus und Glas rein. Es heist in der Vorbereitung "Zugfreie" Rohre.

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    3 years ago


    @Chill erst mal  schrieb:
    Eine Möglichkeit wäre LAN Kabel raus und Glas rein. Es heist in der Vorbereitung "Zugfreie" Rohre.

    LAN raus geht nicht. Es geht hier um 4 Gebäude mit insgesamt knapp 50 Wohneinheiten. Nicht alle Gebäude sind unterkellert. Es ist eine Mischung aus Neubau und kernsaniertem Altbau. Alles etwas verschachtelt und nicht alles geschickt über Schächte erreichbar. Teilweise sind die LAN Kabel in den Wohnungen unter Parkett verlegt.

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  • 3 years ago

    kongo09

    Leider ohne Leerrohre.

    Leider ohne Leerrohre.
    kongo09
    Leider ohne Leerrohre.

    Unglaublich. 

    Ist der Verursacher für den Pfusch noch greifbar? Da müssen ja alle maximal gepennt haben. 

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    3 years ago

    der_Lutz

    Ist der Verursacher für den Pfusch noch greifbar?

    Ist der Verursacher für den Pfusch noch greifbar?
    der_Lutz
    Ist der Verursacher für den Pfusch noch greifbar?

    Naja, die ganze Anlage wurde von einem Bauträger erstellt. Aber das hilft ja nicht mehr. Wir haben das so abgenommen und so ist es jetzt. Super blöd, weil gerade mal knapp fünf Jahre alt. Alle Wohnungen haben super Netzwerk mit vielen Dosen und schönen Medienverteilern. Aber es gibt eben keinen einfachen Weg für das Glas in die Medienverteiler hinein - außer den überall exisiterenden Zuleitungen aus dem Keller.

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    3 years ago

    kongo09

    Wir haben das so abgenommen und so ist es jetzt.

    Wir haben das so abgenommen und so ist es jetzt.
    kongo09
    Wir haben das so abgenommen und so ist es jetzt.

    Je nach Vertragslage ist da dennoch was möglich, ich würde es in jedem Fall prüfen lassen.

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  • 3 years ago

    Hallo @kongo09,

     

    Hat jemand Erfahrungen mit der Terminierung von Glasfaser im Keller für Mehrfamilienhäuser / WEGs?

    Hat jemand Erfahrungen mit der Terminierung von Glasfaser im Keller für Mehrfamilienhäuser / WEGs?
    Hat jemand Erfahrungen mit der Terminierung von Glasfaser im Keller für Mehrfamilienhäuser / WEGs?

    Ja, habe ich. Ist seitens des TKG nicht mehr erlaubt. Deshalb könnt Ihr das sofort wieder vergessen.

    Entweder die Telekom setzt einen passiven Glasfaser-Netzabschluss in Form einer GF-TA   in die Wohnungen, so dass die Kunden ihren Router mit eingebauten Glasfasermodem dort anstecken können oder Euer Gebäude wird nicht einem Inhouse LWL Netz ausgebaut. 

     

     

    Aufputz möchte niemand das Treppenhaus verschandeln.

    Aufputz möchte niemand das Treppenhaus verschandeln. 
    Aufputz möchte niemand das Treppenhaus verschandeln. 

    Dann ist die Entscheidung gegen eine Versorgung mit FTTH bereits gefällt worden.

     

    Viele Grüße 

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    3 years ago

    kongo09

    Gibt das TKG eine Leerrohr-Pflicht für Neubauten (hier: 2017) her? Das könnte ja ggf. noch einen Anspruch gegen den Bauträger begründen. Die Gewährleistung ist noch nicht abgelaufen.

    Gibt das TKG eine Leerrohr-Pflicht für Neubauten (hier: 2017) her? Das könnte ja ggf. noch einen Anspruch gegen den Bauträger begründen. Die Gewährleistung ist noch nicht abgelaufen.
    kongo09
    Gibt das TKG eine Leerrohr-Pflicht für Neubauten (hier: 2017) her? Das könnte ja ggf. noch einen Anspruch gegen den Bauträger begründen. Die Gewährleistung ist noch nicht abgelaufen.

    Das TKG ist sicherlich nicht vereinbart wurden aber die DIN eventuell und die aRdT sind eigentlich gesetzt.

    Ich erwähnte es schon weiter oben.

    Also verweise auf die DIN 18015, da war auch 2017 schon die Auswechselbarkeit gefordert.

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    3 years ago

    der_Lutz

    Das TKG ist sicherlich nicht vereinbart wurden aber die DIN eventuell und die aRdT sind eigentlich gesetzt. Ich erwähnte es schon weiter oben. Also verweise auf die DIN 18015, da war auch 2017 schon die Auswechselbarkeit gefordert.

    Das TKG ist sicherlich nicht vereinbart wurden aber die DIN eventuell und die aRdT sind eigentlich gesetzt.

    Ich erwähnte es schon weiter oben.

    Also verweise auf die DIN 18015, da war auch 2017 schon die Auswechselbarkeit gefordert.

    der_Lutz

    Das TKG ist sicherlich nicht vereinbart wurden aber die DIN eventuell und die aRdT sind eigentlich gesetzt.

    Ich erwähnte es schon weiter oben.

    Also verweise auf die DIN 18015, da war auch 2017 schon die Auswechselbarkeit gefordert.


    Wenn denn diese DIN bundes/landesrechtlich gefordert ist, das muss nicht zwingend der Fall sein.

    Kann aber, müsste man klären - oder wissen...

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    3 years ago

    falk2010

    oder wissen...

    oder wissen...
    falk2010
    oder wissen...

    Die Gültigkeit der DIN Normen ist ja nun nichts exotisches.

    Ich habe aber nicht ohne Grund die aRdT erwähnt, diese schließen die DIN Normen mit ein und gelten regelmäßig als stillschweigend vereinbart, also von hinten durch die Brust.

    Bei einem Bauvertrag nach VOB, definitiv mitgeltend, bei Vertrag nach BGB müsste man genauer schauen.

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  • 3 years ago

    Da hier das TKG erwähnt wurde, hier noch ein Zitat aus §145:

     

    (1) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze dürfen ihr öffentliches Telekommunikationsnetz in den Räumen des Endnutzers abschließen. Der Abschluss ist nur statthaft, wenn der Endnutzer zustimmt und Eingriffe in Eigentumsrechte Dritter so geringfügig wie möglich erfolgen. Die Verlegung neuer Netzinfrastruktur ist nur statthaft, soweit keine Nutzung bestehender Netzinfrastruktur nach den Absätzen 2 und 3 möglich ist, mit der der Betreiber seinen Telekommunikationsdienst ohne spürbare Qualitätseinbußen bis zum Endnutzer bereitstellen kann.

    (1) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze dürfen ihr öffentliches Telekommunikationsnetz in den Räumen des Endnutzers abschließen. Der Abschluss ist nur statthaft, wenn der Endnutzer zustimmt und Eingriffe in Eigentumsrechte Dritter so geringfügig wie möglich erfolgen. Die Verlegung neuer Netzinfrastruktur ist nur statthaft, soweit keine Nutzung bestehender Netzinfrastruktur nach den Absätzen 2 und 3 möglich ist, mit der der Betreiber seinen Telekommunikationsdienst ohne spürbare Qualitätseinbußen bis zum Endnutzer bereitstellen kann.
    (1) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze dürfen ihr öffentliches Telekommunikationsnetz in den Räumen des Endnutzers abschließen. Der Abschluss ist nur statthaft, wenn der Endnutzer zustimmt und Eingriffe in Eigentumsrechte Dritter so geringfügig wie möglich erfolgen. Die Verlegung neuer Netzinfrastruktur ist nur statthaft, soweit keine Nutzung bestehender Netzinfrastruktur nach den Absätzen 2 und 3 möglich ist, mit der der Betreiber seinen Telekommunikationsdienst ohne spürbare Qualitätseinbußen bis zum Endnutzer bereitstellen kann.

    Die Nutzung bestehender Netzinfrastruktur wäre aber möglich und ohne Qualitätseinbuße umsetzbar.

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  • 3 years ago

    Von welcher Stadt reden wir eigentlich?

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    3 years ago

    Kugic

    Von welcher Stadt reden wir eigentlich?

    Von welcher Stadt reden wir eigentlich?
    Kugic
    Von welcher Stadt reden wir eigentlich?

    Hamburg

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    3 years ago

    Hallo @kongo09,

     

    herzlich willkommen in unserer Telekom hilft Community.

    Ich habe gesehen, dass @Hubert Eder dir bereits die passenden Hinweise gegeben hat.

    Neubauten (Mehrfamilienhäuser) müssen mit passiven Netzinfrastrukturen (Leerrohre) sowie
    Zugangspunkten zu diesen passiven Netzinfrastrukturen ausgestattet werden (§ 145 Abs. 4 TKG ).

    Dasselbe gilt auch für umfangreich renovierte Gebäude (§ 145 Abs. 5 TKG ).
    Hintergründe zur Neuerung im Telekommunikationsgesetz finden sich unter www.gesetze-im-internet.de.

    Detaillierte Informationen haben wir hier zusammengestellt:

    https://www.telekom.de/hilfe/downloads/glasfaser-technik.pdf

    Ich wünsche allseits noch einen erholsamen Sonntag.

     

    Beste Grüße

    Kathrin W.

     

     

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