Neuer APL aber kein DSL möglich?

vor 7 Jahren

Hallo,

 

Folgende Herausfoeerdung stellt sich gerade seit mehreren Wochen: 

Vermieter hat einen neuen APL in ein zu Wohnzwecken umgebautes Gebäude legen lassen. 

Das Objekt liegt in 74862 Binau im Neckar-Odenwald-Kreis.

 

Zunächst sagte, die Telekom mehrfach es ist technisch nicht möglich an ihrer Adresse eine Leitung zu schalten, da kein APL auffindbar sei. Das ist mittlerweile durch einen Telekom-Verriebspartner geklärt und jetzt teilt mir der Vwrtriebspartner mit, dass es wohl keine verfügbaren Ports für den APL gibt bzw. ein Techniker Vor-Ort erst welche aufschalten müsste. Einen Zeitrahmen kann mir der Vertriebspartner nicht nennen.

 

Ich habe jetzt weder einen Festnetzanschluss geschweige denn DSL in einem Neubau mit mit neuem APL - was tun? 

Habe ich nicht einen Rechtsanspruch auf zumindest Festnetz? Und wenn dieser  schaltbar wäre, warum ist dann kein DSL schaltbar?

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    • vor 7 Jahren

      pe-kr

      Habe ich nicht einen Rechtsanspruch auf zumindest Festnetz? Und wenn dieser schaltbar wäre, warum ist dann kein DSL schaltbar?

       

      Habe ich nicht einen Rechtsanspruch auf zumindest Festnetz? Und wenn dieser  schaltbar wäre, warum ist dann kein DSL schaltbar?

      pe-kr

       

      Habe ich nicht einen Rechtsanspruch auf zumindest Festnetz? Und wenn dieser  schaltbar wäre, warum ist dann kein DSL schaltbar?



      Korrekt, im Regelfall hast du Anspruch auf einen Festnetzanschluss der durch die Telekom zu erbringen ist.

      Haken dran, im Gesetz sind keinerlei Frsiten verankert. Außerdem ist aus deinem Beitrag nicht erkennbar dass du einen Festnetzanschluss bestellt hast, du schreibst von DSL und das gehört nicht zur GRundversorgung.

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      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      @Has

       

      FALSCH: Internet ist ein GRUNDRECHT !!!

      http://www.dw.com/de/bgh-internet-ist-ein-grundrecht/a-16549914

       

      Es gibt nur kein Grundrecht schnelles Internet zu bekommen. bitte diese beiden Themen NICHT verwechseln.

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      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      @C.K.Nock  krampf

    • vor 7 Jahren

      @pe-kr du hast nur einen Anspruch auf Festnetz. Nicht aber auf dsl.

      Du kannst aber dein Profil ergänzen das sich ein teami sich bei dir melden kann.

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      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Hallo @pe-kr

      hier bitte die Nutzerdaten geschützt im Profil hinterlegen  => Profildaten ,diese Daten sind nur für das Telekom hilft Team ersichtlich und nicht öffentlich.  - Danke !
      Gruß
      Waage 1969

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    • vor 7 Jahren

      Es gibt ein Anspruch auf Internet.
      dieser kann allerdings nur erfüllt werden wen die Technik vor Ort diese anbieten kann. (Technisch möglich)

      Stelle trotzdem ein Auftrag für Internet Online ein und Warte es ab.
      Die Telekom stört üblicherweise selber dann den Ausbau an.

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      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      VieleDank für die diversen Antworten, zur Klarstellung:

      die Telekom hat einen APL verkauft und dem Eigentümer bereitgestellt, die Telekom kann aber weder Festnetz noch DSL bereitstellen - Aufträge sind gestellt, Klörzng via Nimbus Ticket läuft - das dauert nun abe schon über 6 Wochen ohne jegliche Angabe/Vorschläge der Telekom zur Behebung.

       

      es kann ja wohl nicht sein, dass ein APL gelegt wird, der vollkommen nutzlos ist - was ist denn das für eine Logik?

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      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Die Telekom muss diese Einwahl nicht bereitstellen, sie muss nur im Regelfall einen Anschluss bereitstellen der diese Möglichkeit bieten kann.

      Kleiner Unterschied.

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      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Du bringst da Sachen durcheinander.

       

      Es gibt zum einen den Vertrag über den Anschluss an ein Kommunikationsnetz, dieser wurde ja offensichtlich erfüllt und geht dich als Mieter soweiso gar nichts an.

      Und dann gibt es deinen Wunsch nach einem Kommunikationsvertrag, dessen Klärung ja läuft, wie du gerne schon im Ersten Beitrag hättest erwähnen können. Also warte einfach ab was das Nimbusticket ergibt.

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    • vor 7 Jahren

      Guten Morgen @pe-kr,

      erstmal ein herzliches Willkommen bei uns in der Community.

      Das ist wirklich eine sehr ärgerliche Situation. Traurig

      Lass uns doch bitte einmal über den Sachverhalt sprechen. Wann könnte ich dich am besten Telefonisch erreichen?

      Viele Grüße
      Finn A.

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      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      @pe-kr,

      leider konnte ich dich gerade nicht erreichen. Traurig Wann darf ich es erneut versuchen?

      Viele Grüße
      Finn A.

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Gerne jetzt - war gerade eben unterwegs

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      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      @pe-kr,

      vielen Dank, für das freundliche Telefonat. Fröhlich

      Wie besprochen, klärst du das weitere Vorgehen am besten mit dem Vertriebspartner um Doppelbearbeitung zu vermeiden.

      Halte uns doch aber gerne auf dem Laufenden.

      Viele Grüße
      Finn A.

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