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26.06.2017 21:57 Zuletzt bearbeitet: 26.06.2017 21:58 durch den Autor
Liebe Telekom, liebe Community,
das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG) hat mit Beschluss 13 B 238/17 vom 22. Juni 2017 entschieden, dass die zum 1. Juli 2017 umzusetzende Vorratsdatenspeicherung (VDS) gegen europäisches Recht verstößt. Damit wurde die Klägerin von der Speicherpflicht entbunden. Ich möchte Sie hiermit bitten, sich ebenso für die Grundrechte Ihrer Kundinnen und Kunden einzusetzen und eine ähnliche Entscheidung für Ihr Unternehmen zu erwirken.
Das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (VerkDSpG) verpflichtet Internetserviceprovider (ISP) spätestens ab dem 1. Juli 2017 anlasslos eine Reihe von Verkehrsdaten zu speichern. Diesem Gesetz geht die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten und die deutsche Umsetzung im Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG zuvor. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Regelungen in dem Urteil 1 BvR 256/08 vom 2. März 2010 für verfassungswidrig und damit nichtig. Am 8. April 2014 hob dann der europäische Gerichtshof (C-293/12, C-594/12) die Richtlinie auf, da diese gegen verschiedene Rechte aus der europäischen Grundrechtscharta verstößt.
Der deutsche Provider SpaceNet AG klagte nun gegen das im Dezember wieder eingeführte Gesetz und bekam am 22. Juni 2017 vor dem OVG NRW Recht. Das Gericht beschloss, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen europäisches Recht verstößt. Die SpaceNet AG muss damit die VDS nicht umsetzen.
Das Urteil betrifft allerdings nur einen Provider. Ohne eine ähnlich gelagerte Entscheidung müssen andere ISP die VDS umsetzen. Daher möchte ich Sie bitten, sich für die Grundrechte Ihrer Kundinnen und Kunden einzusetzen und ein ähnlich gelagertes Urteil zu erwirken. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, ob Sie für Ihr Unternehmen derartige Schritte planen oder ob Sie ggf. anderweitig gegen die VDS vorgehen wollen.
Ich danke Ihnen vorab für Ihre Bemühungen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Stephan Voeth
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Lieber @stephanv, @Kalle2014, @netwalker01_1,
gerade ist das Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung gestoppt worden. Man will das Urteil von SpaceNet abwarten.
Gruß
Marlise
26.06.2017 22:31
Die Telekom klagt bereits dagegen aber aufgrund anderer Ursachen:
Es wäre aber rechtlich möglich und sinnvoll der Vorlage von SpaceNet zu folgen und ebenso auf selber Grundlage zu klagen.
26.06.2017 23:37 Zuletzt bearbeitet: 26.06.2017 23:39 durch den Autor
Es ist doch scheinheilig, sich über die VDS aufzuregen, aber auf der anderen Seite einem Unternehmen wie Google und anderen, massenweise Daten zu liefern und diese im Unterschied zur VDS (die nur eine Speicherung und keine Überwachung ist) auch noch unkontrolliert auswerten zu lassen.
Bei der VDS ist genau festgelegt WAS gespeichert wird, und WER darauf Zugriff bekommt und unter welchen Bedingungen dies erfolgen kann. Was die ganzen Datenkraken mit ihren gesammelten Daten machen, ist nicht definiert und wird auch nicht kontrolliert.
Die VDS ist keine Überwachung, und der einzelne Bürger hat durch die VDS überhaupt keine Nachteile. Die hier vorgebrachten "Rechte" sind doch nur theoretischer Natur.
Dem gegenüber ist das Recht auf persönliche Unversehrtheit viel schwerwiegender. Klar, es kommt dann wieder das Argument, das die VDS angeblich keine Anschläge verhindert. Sicher ist das aber nicht, und außerdem ist klar das ohne eine Speicherung in der digitalen Welt auch keine Spuren vorhanden sind. Da man aber nicht alles vorher wissen kann, muss zuersteinmal gespeichert werden. Das gilt z.B. auch für Serverlogs, wenn es einen Cyberangriff gegeben hat.
Ich hoffe, das die Entscheidung des OLG angefochten wird und keinen Bestand hat.
26.06.2017 23:57
Lieber Stephan Voeth,
wenn alle Anbieter gegen das Gesetz klagen würden, könnten die, die es eigentlich betreffen könnte, also die Otto Normalverbraucher, weiterhin desinteressiert in ihren asozialen Foren surfen.
Wir sind genauso entsetzt wie Sie. Aber weder die Masse, noch die Massenmedien scheint das Gesetz zu bewegen.
Noch vor 20 Jahren wäre ein Aufschrei durch die Republik gegangen. Aber wehe, Otto Normalverbraucher ist betroffen Dann ist es allerdings zu spät.
Viele Grüße
Marlise
27.06.2017 00:08
27.06.2017 00:09
Lieber Kalle2014,
das Gesetz ist, wie viele Gesetze, schlampig ausgearbeitet Was passiert, wenn eine Namensverwechslung passiert oder ein kleiner Eierdieb, was auch schon vorkam, in die Fänge der Ordnungsbehörden gerät?
Es stimmt, Terroristenbekämpfung ist nur ein Vorwand.
Überwachungsstaat, wir kommen!
Viele Grüße
Marlise
27.06.2017 00:12 Zuletzt bearbeitet: 27.06.2017 00:14 durch den Autor
"Schwups" wird hier überhaupt nichts erweitert, denn das entscheiden immer noch die gewählten Abgeordneten.
Und es gibt immer noch einen Unterschied zw. erfassen (speichern) und verarbeiten (auswerten).
Die VDS kann übrigens nicht nur die Schuld sondern auch eine Unschuld beweisen.
27.06.2017 00:28
Lieber @Kalle2014,
@Kalle2014 schrieb:"Schwups" wird hier überhaupt nichts erweitert, denn das entscheiden immer noch die gewählten Abgeordneten.
Wir fragten ein paar Abgeordnete über Details des VDS. Sie konnten weder die Speicherdauer noch den zu überwachenden Personenkreis nennen.
Viele Grüße
Marlise
27.06.2017 00:36 Zuletzt bearbeitet: 27.06.2017 00:41 durch den Autor
@Kalle2014 schrieb:"Schwups" wird hier überhaupt nichts erweitert, denn das entscheiden immer noch die gewählten Abgeordneten.
Welche realitätsfernen Gesetze zur Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung von den "gewählten Abgeordneten" vorgeschlagen und verabschiedet werden, kann man regelmäßig verfolgen.
Tatsache ist, dass sich jeder dieser Form der Überwachung entziehen kann, der eine schwere Straftat plant. Es werden nur Daten der "Normalbürger" gesammelt, die zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und kleineren Delikten taugen.
Und dein Recht auf körperliche Unversehrtheit wird damit auch nicht sicher umgesetzt. Da hilft nur sich alleine im Bunker einzuschließen und dick in Watte packen.
27.06.2017 08:51
Und schon wird es - wie auf vielen Internet Plattformen zu dieser Diskussion - wieder unsachlich. Denn die Fachleute bei der Polizei sagen etwas anderes. Aber denen wird ja unterstellt, keine Ahnung zu haben.
27.06.2017 13:38
27.06.2017 18:33
@Kalle2014 schrieb:Und schon wird es - wie auf vielen Internet Plattformen zu dieser Diskussion - wieder unsachlich.
Die Meinung der anderen als unsachlich zu bezeichnen weil sie dir nicht gefällt, trägt nicht zu einer sachlichen Diskussion bei.
Und wenn diese erklärten "Fachleute der Polizei" die Fakten ignorieren, sollte man mal die Expertenauswahl überdenken.
27.06.2017 18:56
Nicht jede Meinung ist unsachlich, aber bei vielen Argumenten lässt sich schon erkennen das dies keine Fakten sondern (wie sagt Trump) sogenannte alternative Fakten sind.
Beispiel: Nur weil der Einbrecher die Möglichkeit hat, Handschuhe zu tragen, wird die Polizei nicht darauf verzichten nach Spuren am Tatort zu suchen. Denn jeder Kriminelle macht evtl. doch mal einen Fehler. Und genauso ist es auch hier: Nur weil es die Möglichkeit gibt, die VDS zu umgehen, heisst das noch lange nicht das es auch alle wissen und so korrekt durchführen das es keine Spuren gibt.
Und ob deine Quellen seriöser sind als die Polizei, wage ich auch zu bezweifeln.
Zu den Argumenten wird es immer Gegenargumente geben, das ist mit der Evolutionstheorie auch nicht anders. Diese wird auch, obwohl es eine Theorie ist von vielen als Tatsache angesehen.
Das die VDS unwirksam ist, lässt sich erst viel später beweisen.
Fakt ist: Daten die man nicht hat, sind immer ein Nachteil bei der Suche nach den Fakten. Fehlende Beweise helfen dem Täter.
Und die VDS tut keinem weh, solange es eine VDS (Speicherung) ist. Und das sich daran mal irgendwann etwas ändern würde, damit zu argumentieren ist unsachlich. Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat, und sollte der Fall wirklich eintreten, gibt es noch das BVG.
27.06.2017 19:49
Kaum jemand wird wohl etwas dagegen haben, wenn Beweise und Spuren zu einer begangenen Straftat gesichert werden. Niemand hat sicherlich etwas dagegen, wenn Personen überwacht werden, bei denen begründeter Verdacht auf eine geplante schwere Straftat besteht. Beides tut die VDS aber nicht.
Und ob es wehtut, wenn die Privatsphäre verletzt wird, muss wohl jeder für sich entscheiden.
27.06.2017 20:42
27.06.2017 21:33
Verstehe ich auch nicht. Auch ein Unternehmen darf doch eine Meinung zur Gesetzgebung haben.
Und ohne damit eine Wertung abgeben zu wollen: Unternehmen versuchen schließlich durch Lobbyarbeit auch Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen.
27.06.2017 22:09
Wenn man sein Haus/Wohnung verlässt, dann ist die Privatsphäre vorbei. Und genauso gibt es im Internet keine Privatsphäre.
Von einer Verletzung der Privatsphäre kann man bei der VDS also überhaupt nicht reden.
Und ich wiederhole mich nur ungern, aber es geht nicht anders: Die VDS ist keine Überwachung. Denn eine Überwachung setzt eine permanente Auswertung der Daten voraus.
Lieber @stephanv, @Kalle2014, @netwalker01_1,
gerade ist das Gesetz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung gestoppt worden. Man will das Urteil von SpaceNet abwarten.
Gruß
Marlise
28.06.2017 18:04
Sehr schön. Auch wenn man noch die weitere Entwicklung abwarten muss:
Heise: Bundesnetzagentur setzt Vorratsdatenspeicherung aus
Auf Seite 2 findet sich auch ein Kommentar der Telekom.
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