Telefonischer Vertragsabschluss nicht korrekt übernommen

Gelöst

Sehr geehrte Community,

 

ich habe am 24.1. für meine Mutter, eine treue Telekomkundin seit über 45 Jahren, telefonisch einen Vertrag über Magenta Zuhause M und Magenta TV bei der Telekom-Beratung (0800 330 3000) abgeschlossen. Sie wünscht sich schon lange einen sicheren, wetterunabhängigen (bisher DVBT) TV-Zugang mit mehr Auswahl an Kanälen und möchte gleichzeitig bei der Telekom bleiben.

Die Daten des zukünftigen Vertrages habe ich während des Beratergespräches notiert und einen Monatsdurchschnitt (wie bei Vergleichsportalen üblich) berechnet. Alle Zahlen wurden mehrfach genannt und von der Telekomberaterin bestätigt.

Diese Zahlen lauten:

  • 12 Monate reduzierte Grundgebühr von € 24,95
  • 12 Monate normale Grundgebühr von € 44,95
  • zusätzlich € 4,95 monatl. Mietgebühr für den Mediareceiver
  • eine Gutschrift von € 120,-, die die Mietgebühr für die ersten 24 Monate abdeckt.

Als ich am 6.2. von einer Reise zurückkehrte stellte ich bei einem Besuch bei meiner Mutter zu meiner Verbitterung leider fest, dass diese Zahlen nicht mit den Daten der inzwischen eingetroffenen Auftragsbestätigung übereinstimmen. Die hier angegebenen neuen Zahlen lauten:

  • 6 Monate reduzierte Grundgebühr von € 24,95
  • 18 Monate normale Grundgebühr von € 44,95
  • € 4,95 monatl. Mietgebühr
  • € 160,- Gutschrift

Daraus ergibt sich eine Differenz von € 80,- zu Ungunsten meiner Mutter.

 

Ein Gespräch mit der Telekom-Beratung trug zu keinerlei Lösung bei. Die Beraterin stellte fest, dass sie nur die in der Bestätigung genannten Auftragsdaten sehen und keine Änderungen vornehmen oder veranlassen oder prüfen lassen könne, dass Aufzeichnungen meines Vertragsgespräches nicht existierten und verstand scheinbar mein Anliegen gar nicht, da sie mehrmals den in ihren Augen "tollen Vertrag" lobte - der Widerspruch zwischen den Daten des telefonischen Vertragsauftrags und denen der Auftragsbestätigung schien offenbar bedeutungslos oder zumindest marginal zu sein. Letztlich lief alles auf die einzig mögliche Option Widerruf hinaus.

 

An Stelle meiner Mutter hätte ich diese Option ohne Zögern gewählt, doch sie freute sich schon so über den neuen Anschluss, dass sie eine Verzögerung (und mögliche weitere Komplikationen) nicht übers Herz bringen konnte. Lieber wollte sie die Kröte schlucken und eben notgedrungen 80 Euro mehr bezahlen. Ich kann sie verstehen; aber ich möchte verständlicherweise diese "Umdeutung" meiner telefonisch ausgehandelten Bedingungen nicht unwidersprochen hinnehmen.

 

Meine Frage deshalb: Ist es möglich, den Vertrag laut den oben genannten, telefonisch bindend abgeschlossenen Vertragsdaten umzuschreiben, ohne den Schalttermin deswegen zu verschieben?

 

Mit freundlichen Grüßen

Sohn der TreuenKundin

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

Sehr geehrte Community,


leider hat dieser Thread keine wirklich befriedigende Lösung zu bieten. Ich möchte allen herzlich danken, die diskutiert und "eskaliert" haben.

 

Der Vertrag ist angenommen, das war schon nach dem ersten nutzlosen Telefongespräch mit der Telekom-Hotline so abgemacht mit meiner Mutter. Ich hatte eine kleine Hoffnung, hier im Forum noch eine Korrektur, ein Zugeständnis, ein kleines Entgegenkommen zu erreichen, so wie es bei anderen schon funktioniert hat. Leider hat es nicht geklappt.


Der Grund für die Annahme des Vertrages ist schlicht Scheu vor weiterem Aufwand an Zeit und Mühe. Denn Zeit und Mühe hatten wir schon vorher investiert, haben hin und her überlegt, welche Variante von Telefon, Internet und TV am besten passt, haben Prospekte mit viel Kleingedrucktem gelesen, verglichen, welcher Provider das richtige Angebot parat hat, welcher am günstigsten ist usw. Und wenn der Vertragswechsel auch ziemlich holprig über die Bühne ging, ist es meiner Mutter doch am wenigsten leidig so. Denn was hätte ein Widerruf bedeutet: noch mehr Zeit und Arbeit. Ein weiterer Versuch, beim Telekomservice die alten Konditionen erneut zu erhalten (was laut @Raphaela T. eher unwahrscheinlich sei), die Frustration deswegen, der Gang zur Post, um die Geräte wieder zurückzuschicken, Recherche für die nächstbeste Alternative, Bestellung, Rufnummernportierungsformular... Dieser ganze lästige Verwaltungsaufwand, der weitere Stunden kostet. Bei anderen könnten noch widrigere Umstände eintreten wie z. B. knappe Kündigungsfristen beim Altversorger.


Und ich möchte annehmen, dass der Telekom und vielen anderen Unternehmen diese "Trägheit", manchmal gepaart mit Vergesslichkeit ("Hatte ich nicht etwas anderes ausgehandelt?") durchaus bewusst ist.


Denn weiterhin evident und ungeklärt ist der Widerspruch zwischen telefonischen und schriftlich bestätigten Auftragsdaten. Ich schreibe "evident", weil ich meinem Gedächtnis und meinen Notizen vertraue. Sonst hätte ich diesen Thread nicht begonnen. Beweise habe ich nicht in der Hand, das ist mir klar.


Es könnte aber anders sein: Ich finde es sehr bedauerlich, dass die Telekom, die - wie andere Unternehmen auch - bei Einverständnis des Kunden systematisch Aufzeichnungen anfertigt, diese nicht zur Überprüfung heranziehen will - mit der Begründung, sie würden nur für Schulungszwecke verwendet, seien gelöscht oder aus datenschutzrechtlichen Gründen unzugänglich. Solche Prüfungen sollten bei Beschwerden ebenso systematisch geschehen, denn laut Rechtsanwalt Solmecke auf teltarif.de (https://www.teltarif.de/anwalt-mitschnitt-verkaufstelefonat-solmecke/news/71050.html) hat


"der Kunde [...] einen Anspruch auf Auskunft der persönlichen Daten nach § 34 (Bundesdatenschutzgesetz) BDSG. Denn auch Aufzeichnungen sind gespeicherte personenbezogene Daten, für die das Datenschutzrecht greift. Daher kann er verlangen, entweder direkt an den Mitschnitt oder an eine schriftliche Aufzeichnung des Inhalts davon zu kommen."


Die Verweigerungshaltung der Telekom in diesem Punkt bedeutet letztlich für den Kunden aber, dass er zwar den Vertrag bestreiten und davon auch über die 14 tägige Widerrufsfrist hinaus zurücktreten kann (natürlich nur, wenn keine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt; der Provider müsste dann vor Gericht gehen und die Aufzeichnung als Beweis vorlegen), eine Verbesserung der Konditionen seitens des Anbieters kann er aber nicht erhoffen.


(Eine wenig erfolgversprechende Alternative wäre, wenn der Kunde selber einen Mitschnitt anfertigte. Denn selbstverständlich bräuchte er dafür das Einverständnis des CallCenter-Beraters und ich kann mir gut vorstellen, was geschähe, wenn man diesen mit einer entsprechenden Bitte konfrontierte.)


Außerdem - wie gesagt - gibt es ja die Auftragsbestätigung.


Und so bleibt dem Kunden nur der Widerruf.


Und die für die Telekom angenehme Begleiterscheinung ihrer aktuellen Praxis: die Aufwand scheuenden oder etwas vergesslichen Antragsteller willigen letztlich in den schlechteren Vertrag ein. (Ob es auch gegenteilige Effekte gibt und wie die Telekom reagierte, wenn ein Kunde eine Auftragsbestätigung mit für ihn besseren Bedingungen als telefonisch vereinbart anzeigen würde, kann ich nicht beurteilen, dafür gibt es leider zu wenig dokumentierte Fälle im Internet.)


Lohnt es sich für die Telekom, verärgerte Kunden in Kauf zu nehmen?


Dabei könnte es doch viel einfacher gehen: Prüfung der vorhandenen Aufzeichnung und nachträgliche Änderung des Vertrages. Natürlich bedeutete das etwas mehr Aufwand für die Telekom. So aber verdient man sich zufriedene Kunden. Und befreit sich von unguten Ahnungen und Verdachten. Denn wie schlussendlich sollte ich mir die Abweichung von Telefongespräch und Auftragsbestätigung anders erklären als mit Schlamperei oder vorsätzlicher Täuschung?


Darum abschließend die hier wahrscheinlich schon oft angemerkten Ratschläge:

  • Kümmern Sie sich frühzeitig vor Verlängerung des alten um einen neuen Vertrag.
  • Schließen Sie den Vertrag schriftlich übers Internet - nicht im lokalen Shop, wo keine Widerrufsfrist gewährt wird (oder nehmen Sie den Vertrag mit nach Hause, bevor Sie Ihn unterschreiben und schicken Ihn nach gründlicher Prüfung selbst ab - sofern das möglich ist). Wenn Sie unbedingt telefonisch ein Angebot eingehen wollen, protokollieren Sie während des Gesprächs alles mit und lassen Sie den Verkäufer das Angebot am Schluss noch einmal zusammenfassen.
  • Vergleichen Sie bei Eintreffen der Auftragsbesstätigung sofort dessen Daten mit Ihrem Protokoll.
  • Widerrufen Sie umgehend bei Nichtübereinstimmung (Sie haben 14 Tage ab Eintreffen der Widerrufsbelehrung bei Ihnen, die mit der Bestätigung zusammen versandt wird).
  • Sollten bei Zustandekommen des Vertrags später auf der Rechnung Ungereimtheiten über angeblich zusätzlich gebuchte Optionen o. Ä. auftauchen, die sich nicht in der Auftragsbestätigung finden, bleibt wohl nur noch der Weg des Rechtsstreits. Die Beweislast liegt dann allerdings beim Unternehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Sohn der TreuenKundin

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

@TreueKundin  diese Konditionen gibt es nur für Neukunden und nicht für Bestandskunden. Was anderes wäre wenn die kundenrückgewinnung angerufen hat nach Kündigung dann kann es solche Angebote geben  sonst aber nicht. 


@Thunder99  schrieb:

@TreueKundin  diese Konditionen gibt es nur für Neukunden und nicht für Bestandskunden. Was anderes wäre wenn die kundenrückgewinnung angerufen hat nach Kündigung dann kann es solche Angebote geben  sonst aber nicht. 


Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Der Kundenberaterin war bekannt, dass meine Mutter Bestandskundin ist: als erstes nannte ich ihr ihre Kundennummer. Möglicherweise war sie aufgrund der - wirklich sehr - langen Kundentreue zu ungewöhnlichen Zugeständnissen bei den Konditionen bereit. Außerdem dürfte eine Rolle gespielt haben, dass meine Mutter bisher lediglich über einen Telefon-Festnetzanschluss verfügt. Aber das kann ich nicht beurteilen.

Abgesehen davon sind diese Konditionen nun einmal - wie günstig sie auch sein mögen - am Telefon ausgehandelt worden.

@TreueKundin  wenn die Konditionen nicht in der Auftragsbestätigung stehen ist es vorbei. Du kannst auf das Teami @Telekom hilft Team  warten. 

@TreueKundin 

Dann mußt du bzw. deine Mutter dieser Auftragsbestätigung widersprechen und warten ob bzw. was für neue Angebote kommen.


@Thunder99  schrieb:

@TreueKundin  diese Konditionen gibt es nur für Neukunden und nicht für Bestandskunden.



Gemäß der Schilderung von @TreueKundin  liegt hier eindeutig ein Neukunde vor.

Und das Angebot was schriftlich bestätigt wurde ist auch ein Neukundenangebot.

 

@TreueKundin 

wenn das Team dir nicht entgegen kommen kann, wovon ich fast ausgehe, bleibt dir nur der Widerruf, vorausgesetzt die Frist ist noch nicht abgelaufen, das wird jetzt knapp.

 

Noch ein Hinweis, um deine Mutter in Vertragsangelegenheiten zu vertreten benötigtst du eine Vollmacht, bitte bereithalten.

Ergänzend zu meinen Vorrednern :
*telefonisch bindend abgeschlossenen Vertragsdaten * -> So etwas gibt es nicht, vertraglich bindend ist einzig und allein deine ABS.
Das mag wohl so sein. In meinem Arbeitsbereich sind mündlich, bzw. per Handschlag abgeschlossene Vereinbarungen durchaus bindend. Hier jedoch liegt der Fall leider anders, da muss ich Ihnen recht geben.

@TreueKundin  schrieb:
Das mag wohl so sein. In meinem Arbeitsbereich sind mündlich, bzw. per Handschlag abgeschlossene Vereinbarungen durchaus bindend. Hier jedoch liegt der Fall leider anders, da muss ich Ihnen recht geben.

Deswegen gibt es ja auch die schriftliche Auftragsbestätigung mit Widerrufbelehrung und das Widerrufsrecht.

Sehr geehrte Community,

 

zunächst ein herzliches Dankeschön allen Antwortschreibern.

 

Die Widerrufsfrist ist noch nicht abgelaufen - soweit ich richtig informiert bin, beginnt sie erst mit Zugang der Auftragsbestätigung.

Ich hoffe auf eine Reaktion des @Telekom hilft Teams. Sollte es dazu eines besonderen Vorgehens meinerseits bedürfen, wäre ich für einen Hinweis dankbar.

 

Was ich allerdings schon jetzt bemerken kann: Die Vorgehensweise seitens der Telekom sehe ich äußerst kritisch. Von jedem seriösen Händler muss man erwarten können, dass er von einem gerade ausgehandelten Vertrag, den er nicht erfüllen kann oder will, offen zurücktritt. Dieses Recht steht - innerhalb einer Frist - auch dem Kunden frei. Er kann gerne Änderungen an den vereinbarten Vertragsdaten vorschlagen, wenn dadurch die Möglichkeit eines Zustandekommens des Vertrages wieder eröffnet wird. Dies muss durch eine gesonderte Mitteilung geschehen: "Wir können den telefonisch geschlossenen Vertrag leider nicht erfüllen, wir bieten Ihnen stattdessen an, ...".

 

Eine Auftragsbestätigung, die hier dem Zweck der Verschriftlichung des mündlich Abgemachten dient, darf nicht der Ort für klammheimliche Änderungen sein, auf die mit keinem Buchstaben gesondert hingewiesen wird.

 


@TreueKundin  schrieb:

Die Widerrufsfrist ist noch nicht abgelaufen - soweit ich richtig informiert bin, beginnt sie erst mit Zugang der Auftragsbestätigung.


Genauer mit dem Zugang der Widerrufsbelehrung, diese ist bei, der Telekom, Bestandteil der Auftragsbestätigung.

Wenn du den Termin im Auge hast ist alles gut.

 


@TreueKundin  schrieb:

Ich hoffe auf eine Reaktion des @Telekom hilft Teams. Sollte es dazu eines besonderen Vorgehens meinerseits bedürfen, wäre ich für einen Hinweis dankbar.



Du kannst nur abwarten, auch wir können den Arbeitsalltag des Teams nicht beeinflussen haben lediglich die Möglichkeit der Eskalation.

Das werde ich auch machen um in der Frist zu bleiben, letztlich spart die Telekom auch wenn der Widerruf ausbleibt Zwinkernd

 

 


@TreueKundin  schrieb:

Eine Auftragsbestätigung, die hier dem Zweck der Verschriftlichung des mündlich Abgemachten dient, darf nicht der Ort für klammheimliche Änderungen sein, auf die mit keinem Buchstaben gesondert hingewiesen wird.


So soll es natürlich nicht sein, aber wir waren bei dem Telefonat nicht dabei, deshalb möchte ich mir kein Urteil dazu erlauben.

Telekom hilft Team
Hallo @TreueKundin

Vielen Dank für Ihren Beitrag hier.

Es tut mir leid, dass Sie verärgert sind und das die Preise scheinbar anders als abgemacht sind.

Ich stimme schon mal in dem Punkt zu, dass Ihre geschriebenen Preise und Gutschriften dem Angebot für Neukunden entsprechen.
Im Fall Ihrer Mutter handelt es sich um einen Produktwechsel.
Im Zuge des Wechsel auf einen DSL Anschluss gibt es aktuell zwar auch eine Gutschrift, diese ist allerdings geringer als die, die Sie erhalten haben.
Hier wurde bereits ein anderes Angebot unterbreitet, als auf der Homepage zu buchen wäre.

Laut dem Kontakt meiner Kollegen, welche die Buchung durchgeführt haben, wurden die Preise auch genau so vermerkt, wie sie in der Auftragsbestätigung angeführt sind.
Hier wäre es nur möglich gewesen, diese Bestätigung zu widerrufen.
Leider ist der Termin dafür bereits verstrichen.

Tut mir sehr leid, aber andere Preise als die, die Sie in der Bestätigung angeboten bekommen haben, kann ich Ihnen nicht bieten.

Ich weiß, dass Sie eine andere Antwort erwartet haben, leider sind mir hier die Hände gebunden.

Viele Grüße
Raphaela T.

Sehr geehrte @Raphaela T.,

 

vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Lassen Sie mich bitte kurz auf einige Ihrer Aussagen eingehen:

 

Es tut mir leid, dass Sie verärgert sind und das die Preise scheinbar anders als abgemacht sind.

Wie Sie in meinem ersten Beitrag lesen können, sind die Preise keineswegs "scheinbar" (also nur dem Schein nach) anders. Sie sind definitiv anders - mit einer Differenz von exakt € 80,- zu Lasten meiner Mutter. In diesem Sinne kann ich Ihre Bemerkung also nicht verstehen.

Auch möglich wäre die Deutung, "scheinbar anders als abgemacht" besage, dass in Wirklichkeit etwas anderes abgemacht wurde. Davon aber ist mir nichts bekannt und es hieße, dass mir entweder während des Telefonats Wahrnehmungsfehler unterliefen (These: gestörter Kunde) oder ich mir die angeführten Daten ausgedacht habe (These: täuschender Kunde).

Wenn Sie so nett wären, Ihre Aussage an dieser Stelle zu präzisieren.

 


Ich stimme schon mal in dem Punkt zu, dass Ihre geschriebenen Preise und Gutschriften dem Angebot für Neukunden entsprechen.
Im Fall Ihrer Mutter handelt es sich um einen Produktwechsel.
Im Zuge des Wechsel auf einen DSL Anschluss gibt es aktuell zwar auch eine Gutschrift, diese ist allerdings geringer als die, die Sie erhalten haben.
Hier wurde bereits ein anderes Angebot unterbreitet, als auf der Homepage zu buchen wäre.

Wie ich bereits schrieb, kenne ich mich bei den genauen Preisgestaltungsrichtlinien der Telekom nicht aus. Ich kann auch nicht beurteilen, ob eine Belohnung des Faktors Kundentreue völlig außerhalb des Denkbaren liegt.

Aber für den vorliegenden Sachverhalt spielen diese Punkte keine Rolle.

Es geht nicht darum, ob die Kundenberaterin evt. ein den Telekom-Richtlinien widersprechendes Angebot gemacht hat, ob sie es zu gut gemeint hat mit uns oder ob sie einen Fehler gemacht hat. Weder meine Mutter als Kundin noch ich als telefonischer Verhandlungspartner sind verantwortlich für Verhalten und Angebot der Beraterin.

Es geht einzig und allein um die telefonische Verabredung und Zusage einer bestimmten Leistung zu einem bestimmten Preis - und die damit in Widerspruch stehende schriftliche Ausformulierung dieser Zusage mit geänderten Daten - ohne jeden Hinweis auf eben diese Änderungen.

Ihr Argument verfolgt den Ansatz, dass nicht sein kann, was nicht sein darf.

 

Laut dem Kontakt meiner Kollegen, welche die Buchung durchgeführt haben, wurden die Preise auch genau so vermerkt, wie sie in der Auftragsbestätigung angeführt sind.

Diese Aussage kann ich so verstehen, dass die Preise, schon bevor sie zu Ihren Buchungskollegen gelangten, geändert vermerkt worden waren. Ich kann leider nicht nachvollziehen, wieviele Stationen ein Auftrag bei der Telekom und ihren Sub- und Partnerfirmen durchläuft, bevor er bei jenen Kollegen anlangt. Offensichtlich wurden die Daten also schon früher geändert oder gar von Anfang an falsch notiert.

 


Hier wäre es nur möglich gewesen, diese Bestätigung zu widerrufen.
Leider ist der Termin dafür bereits verstrichen.

Die Auftragsbestätigung trägt zwar das Datum vom 24.01.2019, dem Tag meines telefonischen Auftrags; sie kam aber erst am 30.01. bei meiner Mutter an. Ein Widerruf ist damit noch bis zum 12.02. möglich.

 


Ich weiß, dass Sie eine andere Antwort erwartet haben, leider sind mir hier die Hände gebunden.

Ehrlich gesagt habe ich keine andere Antwort erwartet...

Zu ihrem 45. Jubiläum als Telekomkundin erhielt meine Mutter eine magentafarbene Großgrußkarte mit einem Glückwunsch für die lange Treue und einem kleinen Schokoherzen.

Ich bin schon gespannt, was zum 50. Jubiläum kommt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Sohn der TreuenKundin

 

P.S.

Ich habe versucht, mich in meinen Anmerkungen kurz zu fassen und auf den Punkt zu kommen. Falls ich Sie dabei unabsichtlich brüskiert haben sollte, entschuldige ich mich.

@TreueKundin

Einr Widerruf wäre auf jeden Fall am 6.2.2019, also am Tag, an dem du von der Auftragsbestätigung Kenntnis genommen hast, noch möglich gewesen!

Warum hast Du da nicht sofort gehandelt!?

Wie ich in meinem ersten Beitrag schrieb, freute sich meine Mutter auf den neuen Anschluss und war eher bereit, mehr Geld dranzugeben, als mögliche Komplikationen und Verzögerungen zu riskieren. Ich selber hätte sofort widerrufen. Aber es ist ja nicht meine Entscheidung.
Ich vermute, dass auch deshalb kein neues Angebot (geschweige denn eine Korrektur) der Telekom zu erwarten ist.

@TreueKundin  schrieb:
Wie ich in meinem ersten Beitrag schrieb, freute sich meine Mutter auf den neuen Anschluss und war eher bereit, mehr Geld dranzugeben, als mögliche Komplikationen und Verzögerungen zu riskieren. Ich selber hätte sofort widerrufen. Aber es ist ja nicht meine Entscheidung.
Ich vermute, dass auch deshalb kein neues Angebot (geschweige denn eine Korrektur) der Telekom zu erwarten ist.

Den Auftrag hätte man ja dannach wieder neu erteilen können.

 

Eben das versteht meine Mutter unter Komplikationen und Verzögerungen. Zumal außerdem sehr unsicher gewesen wäre, die beim ersten Mal ausgemachten Konditionen telefonisch auch ein zweites Mal zu erhalten. Und was wäre der Nutzen dieser Mühe, wenn die zweite Auftragsbestätigung wieder abwiche? Das Vertrauen in die telefonische Abwicklung des Vertrags war zu diesem Zeitpunkt leider schon gesunken.

@TreueKundin  schrieb:
Eben das versteht meine Mutter unter Komplikationen und Verzögerungen. Zumal außerdem sehr unsicher gewesen wäre, die beim ersten Mal ausgemachten Konditionen telefonisch auch ein zweites Mal zu erhalten. Und was wäre der Nutzen dieser Mühe, wenn die zweite Auftragsbestätigung wieder abwiche? Das Vertrauen in die telefonische Abwicklung des Vertrags war zu diesem Zeitpunkt leider schon gesunken.

Sei mir nicht böse, aber das hört sich für mich(!) so an, als hätte deine Mutter und Du gewußt/geahnt, dass bei dem Angebot "etwas nicht stimmen kann" oder dass ein Irrtum vorliegt!Zwinkernd

Seid mit dem immernoch guten Angebot für Bestandskunden zufrieden.


@Ludwig II  schrieb:

Sei mir nicht böse, aber das hört sich für mich(!) so an, als hätte deine Mutter und Du gewußt/geahnt, dass bei dem Angebot "etwas nicht stimmen kann" oder dass ein Irrtum vorliegt!Zwinkernd

Seid mit dem immernoch guten Angebot für Bestandskunden zufrieden.


Nein, ich bin Ihnen nicht böse und
nein, wir haben weder gewusst noch geahnt, dass am Angebot "etwas nicht stimmen" könnte.

 

Das telefonisch unterbreitete und angenommene Angebot wurde im Gespräch mehrfach auf seine Daten und Zahlen hin abgeklopft. Die Beraterin hatte die Kundendaten meiner Mutter vor sich auf dem Schirm und war vollkommen bei der Sache. Ein Irrtum schien und scheint mir deshalb ausgeschlossen. Wäre es dennoch einer gewesen, hätten wir ein Schreiben (wie schon oben ausgeführt) der Telekom erwartet, das diesen Irrtum aufklärt und Änderungsvorschläge unterbreitet. Ein solcher Brief traf jedoch nie ein. Von daher wollte wohl auch die Telekom keinen Irrtum entdecken - und als solchen ausweisen.

 

Wir hatten vielmehr während des Gesprächs mit dem Kundenservice das eindringliche Gefühl, dass es sinnlos und der Mühe nicht wert wäre auf eine Wiederauflage des ersten Angebots zu hoffen: nun, wo das geänderte Angebot in Form der Auftragsbestätigung auf dem Tisch lag, würde die Telekom keine besseren Konditionen mehr anbieten. Darüber hinaus käme ein solches Angebot ja fast dem Eingeständnis gleich, dass bei der Auftragsbearbeitung ein Fehler passiert ist.

 

Natürlich ist es möglich, dass uns dieses reichlich frustrierende Gespräch eben jenes Gefühl nahegelegt hat. Auf jeden Fall hat es meine Mutter einen gut Teil ihres Vertrauens in die Telekom gekostet hat.

Hallo @TreueKindin

Ich sage damit nur, dass ich bei dem Gespräch leider nicht dabei war.
Ich habe Ihre Angaben und auch die, der Kollegen aus dem Telefonat.

Fakt ist aber, dass die Auftragsbestätigung da ist, noch mal zu kontrollieren, ob alles so korrekt ist.
Ich kann den Auftrag natürlich stornieren, aber ich kann nicht versprechen, dass Sie dieses erhaltene Angebot noch einmal bekommen. Eben weil es dieses nur für Neukunden gibt.

Eine Korrektur kann hier leider nicht erfolgen, tut mir leid.

Viele Grüße
Raphaela T.

@Raphaela T.  schrieb:
aber ich kann nicht versprechen, dass Sie dieses erhaltene Angebot noch einmal bekommen. Eben weil es dieses nur für Neukunden gibt.


@TreueKundin  ist doch aber auch ein Neukunde/in

Ja korrekt, was den monatlichen Preis angeht, steht dieser ihr zu. Den bekommt sie natürlich, weil Sie Breitband-Neukundin ist.
Das Angebot gilt aber nur für 6 Monate und nicht für 12.
Wenn da Sonderabsprachen getroffen wurden, so kann ich diese leider nicht nachvollziehen.

Viele Grüße
Raphaela T.
Lösung

Sehr geehrte Community,


leider hat dieser Thread keine wirklich befriedigende Lösung zu bieten. Ich möchte allen herzlich danken, die diskutiert und "eskaliert" haben.

 

Der Vertrag ist angenommen, das war schon nach dem ersten nutzlosen Telefongespräch mit der Telekom-Hotline so abgemacht mit meiner Mutter. Ich hatte eine kleine Hoffnung, hier im Forum noch eine Korrektur, ein Zugeständnis, ein kleines Entgegenkommen zu erreichen, so wie es bei anderen schon funktioniert hat. Leider hat es nicht geklappt.


Der Grund für die Annahme des Vertrages ist schlicht Scheu vor weiterem Aufwand an Zeit und Mühe. Denn Zeit und Mühe hatten wir schon vorher investiert, haben hin und her überlegt, welche Variante von Telefon, Internet und TV am besten passt, haben Prospekte mit viel Kleingedrucktem gelesen, verglichen, welcher Provider das richtige Angebot parat hat, welcher am günstigsten ist usw. Und wenn der Vertragswechsel auch ziemlich holprig über die Bühne ging, ist es meiner Mutter doch am wenigsten leidig so. Denn was hätte ein Widerruf bedeutet: noch mehr Zeit und Arbeit. Ein weiterer Versuch, beim Telekomservice die alten Konditionen erneut zu erhalten (was laut @Raphaela T. eher unwahrscheinlich sei), die Frustration deswegen, der Gang zur Post, um die Geräte wieder zurückzuschicken, Recherche für die nächstbeste Alternative, Bestellung, Rufnummernportierungsformular... Dieser ganze lästige Verwaltungsaufwand, der weitere Stunden kostet. Bei anderen könnten noch widrigere Umstände eintreten wie z. B. knappe Kündigungsfristen beim Altversorger.


Und ich möchte annehmen, dass der Telekom und vielen anderen Unternehmen diese "Trägheit", manchmal gepaart mit Vergesslichkeit ("Hatte ich nicht etwas anderes ausgehandelt?") durchaus bewusst ist.


Denn weiterhin evident und ungeklärt ist der Widerspruch zwischen telefonischen und schriftlich bestätigten Auftragsdaten. Ich schreibe "evident", weil ich meinem Gedächtnis und meinen Notizen vertraue. Sonst hätte ich diesen Thread nicht begonnen. Beweise habe ich nicht in der Hand, das ist mir klar.


Es könnte aber anders sein: Ich finde es sehr bedauerlich, dass die Telekom, die - wie andere Unternehmen auch - bei Einverständnis des Kunden systematisch Aufzeichnungen anfertigt, diese nicht zur Überprüfung heranziehen will - mit der Begründung, sie würden nur für Schulungszwecke verwendet, seien gelöscht oder aus datenschutzrechtlichen Gründen unzugänglich. Solche Prüfungen sollten bei Beschwerden ebenso systematisch geschehen, denn laut Rechtsanwalt Solmecke auf teltarif.de (https://www.teltarif.de/anwalt-mitschnitt-verkaufstelefonat-solmecke/news/71050.html) hat


"der Kunde [...] einen Anspruch auf Auskunft der persönlichen Daten nach § 34 (Bundesdatenschutzgesetz) BDSG. Denn auch Aufzeichnungen sind gespeicherte personenbezogene Daten, für die das Datenschutzrecht greift. Daher kann er verlangen, entweder direkt an den Mitschnitt oder an eine schriftliche Aufzeichnung des Inhalts davon zu kommen."


Die Verweigerungshaltung der Telekom in diesem Punkt bedeutet letztlich für den Kunden aber, dass er zwar den Vertrag bestreiten und davon auch über die 14 tägige Widerrufsfrist hinaus zurücktreten kann (natürlich nur, wenn keine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt; der Provider müsste dann vor Gericht gehen und die Aufzeichnung als Beweis vorlegen), eine Verbesserung der Konditionen seitens des Anbieters kann er aber nicht erhoffen.


(Eine wenig erfolgversprechende Alternative wäre, wenn der Kunde selber einen Mitschnitt anfertigte. Denn selbstverständlich bräuchte er dafür das Einverständnis des CallCenter-Beraters und ich kann mir gut vorstellen, was geschähe, wenn man diesen mit einer entsprechenden Bitte konfrontierte.)


Außerdem - wie gesagt - gibt es ja die Auftragsbestätigung.


Und so bleibt dem Kunden nur der Widerruf.


Und die für die Telekom angenehme Begleiterscheinung ihrer aktuellen Praxis: die Aufwand scheuenden oder etwas vergesslichen Antragsteller willigen letztlich in den schlechteren Vertrag ein. (Ob es auch gegenteilige Effekte gibt und wie die Telekom reagierte, wenn ein Kunde eine Auftragsbestätigung mit für ihn besseren Bedingungen als telefonisch vereinbart anzeigen würde, kann ich nicht beurteilen, dafür gibt es leider zu wenig dokumentierte Fälle im Internet.)


Lohnt es sich für die Telekom, verärgerte Kunden in Kauf zu nehmen?


Dabei könnte es doch viel einfacher gehen: Prüfung der vorhandenen Aufzeichnung und nachträgliche Änderung des Vertrages. Natürlich bedeutete das etwas mehr Aufwand für die Telekom. So aber verdient man sich zufriedene Kunden. Und befreit sich von unguten Ahnungen und Verdachten. Denn wie schlussendlich sollte ich mir die Abweichung von Telefongespräch und Auftragsbestätigung anders erklären als mit Schlamperei oder vorsätzlicher Täuschung?


Darum abschließend die hier wahrscheinlich schon oft angemerkten Ratschläge:

  • Kümmern Sie sich frühzeitig vor Verlängerung des alten um einen neuen Vertrag.
  • Schließen Sie den Vertrag schriftlich übers Internet - nicht im lokalen Shop, wo keine Widerrufsfrist gewährt wird (oder nehmen Sie den Vertrag mit nach Hause, bevor Sie Ihn unterschreiben und schicken Ihn nach gründlicher Prüfung selbst ab - sofern das möglich ist). Wenn Sie unbedingt telefonisch ein Angebot eingehen wollen, protokollieren Sie während des Gesprächs alles mit und lassen Sie den Verkäufer das Angebot am Schluss noch einmal zusammenfassen.
  • Vergleichen Sie bei Eintreffen der Auftragsbesstätigung sofort dessen Daten mit Ihrem Protokoll.
  • Widerrufen Sie umgehend bei Nichtübereinstimmung (Sie haben 14 Tage ab Eintreffen der Widerrufsbelehrung bei Ihnen, die mit der Bestätigung zusammen versandt wird).
  • Sollten bei Zustandekommen des Vertrags später auf der Rechnung Ungereimtheiten über angeblich zusätzlich gebuchte Optionen o. Ä. auftauchen, die sich nicht in der Auftragsbestätigung finden, bleibt wohl nur noch der Weg des Rechtsstreits. Die Beweislast liegt dann allerdings beim Unternehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Sohn der TreuenKundin

@TreueKundin  bzw Sohn der 😉

Mal ganz pragmatisch. Auch ein CCA kann sich irren und damit Konditionen anbieten die es nicht gibt und zu denen er nicht befugt ist, bzw. wäre zu klären ob ein CCA überhaupt berechtigt ist Verträge für die Telekom abzuschließen.

Kein Witz.

Darum ja die AB um eine Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien zu schaffen

 

Sicher, ich wäre auch ange pi sst wenn mir etwas anderes versprochen wird, keine Frage

Vielleicht hilft es dir aber anders an die Sache heranzugehen, du hast zweifelsfrei ein tolles Angebot bekommen welches sonst telefonisch nicht zu erhalten ist, freuen, Rest abhaken und das schöne Wetter genießen 😎👍