Gelöst
Vertragspartner für eine Notrufleitung (Aufzug) in einer Wohneigentümergemeinschaft
vor 6 Jahren
Hallo,
hier geht es um die Frage wer kann in einer Wohneigentümergemeinschaft als Vertragspartner bei der Telekom für eine Notrufleitung (Aufzug) akzeptiert werden.
Es handelt sich um ein Wohngebäude mit 6 Wohnungen, die vier verschiedenen Eigentümern zu zuordnen sind. Das Gebäude wird von einer Immobilienverwaltung betreut. Als Vertragspartner tritt bisher der Errichter (z.T. auch noch Eigentümer) des Gebäudes auf.
Bei einem Ausfall der Leitung stellten wir als Miteigentümer jetzt fest, das es problematisch ist beim Service der Telekom eine Entstörung zu beauftragen wenn man nicht als Vertragspartner bekannt ist.
Gibt es für dieses Problem eine zukunftssichere vertragliche Lösung (evtl. Ausscheiden des Vertragspartners o.ä.)?
Über einen hilfreichen Hinweis würde ich mich freuen.
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vor 6 Jahren
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Hallo, hier geht es um die Frage wer kann in einer Wohneigentümergemeinschaft als Vertragspartner bei der Telekom für eine Notrufleitung (Aufzug) akzeptiert werden. Es handelt sich um ein Wohngebäude mit 6 Wohnungen, die vier verschiedenen Eigentümern zu zuordnen sind. Das Gebäude wird von einer Immobilienverwaltung betreut. Als Vertragspartner tritt bisher der Errichter (z.T. auch noch Eigentümer) des Gebäudes auf. Bei einem Ausfall der Leitung stellten wir als Miteigentümer jetzt fest, das es problematisch ist beim Service der Telekom eine Entstörung zu beauftragen wenn man nicht als Vertragspartner bekannt ist. Gibt es für dieses Problem eine zukunftssichere vertragliche Lösung (evtl. Ausscheiden des Vertragspartners o.ä.)? Über einen hilfreichen Hinweis würde ich mich freuen.
Hallo,
hier geht es um die Frage wer kann in einer Wohneigentümergemeinschaft als Vertragspartner bei der Telekom für eine Notrufleitung (Aufzug) akzeptiert werden.
Es handelt sich um ein Wohngebäude mit 6 Wohnungen, die vier verschiedenen Eigentümern zu zuordnen sind. Das Gebäude wird von einer Immobilienverwaltung betreut. Als Vertragspartner tritt bisher der Errichter (z.T. auch noch Eigentümer) des Gebäudes auf.
Bei einem Ausfall der Leitung stellten wir als Miteigentümer jetzt fest, das es problematisch ist beim Service der Telekom eine Entstörung zu beauftragen wenn man nicht als Vertragspartner bekannt ist.
Gibt es für dieses Problem eine zukunftssichere vertragliche Lösung (evtl. Ausscheiden des Vertragspartners o.ä.)?
Über einen hilfreichen Hinweis würde ich mich freuen.
Üblicherweise regelt das alles die betreuende Immobilienverwaltung.
Dafür wird sie von der Eigentümertgemeinschaft ja auch bezahlt.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
Die Verwaltung muss für den Notfall rund um die Uhr erreichbar sein. Das kann zu bestimmten Zeiten z. B. auch der dafür beauftragte Hausmeister sein.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Herzlich willkommen @C.W. aus Twist
Es gibt die Eigentümer Verwaltung und die ist zuständig ggfs der eingesetzte Hausmeister, die Verwaltung muss auch bei Feiertage /Wochenende erreichbar sein
Viele Grüße
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von