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alte E-Mail Adresse wiederherstellen
vor 2 Jahren
Ich habe meine alte E-Mail Adresse auf einen neuen Namen geändert, ist es möglich den alten Namen zurückzubekommen auch wenn noch die 90 tägige Sperrfrist gilt? Oder erfahren meine Kontakte, dass ich nun einen neue E-Mail Adresse habe? Also was steht dann als Absender der E-Mails bevor der Änderung in deren E-Mail Center? Jetzt die Neue oder immer noch die Alte E-Mail Adresse?
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maglite
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 2 Jahren
Ich meine aufgrund logischer Überlegung, daß, wenn man eine neue eMail-Adresse hat, nach Versand
damit jeder jeweilige Empfänger diese neue Adresse sieht.
Das betrifft nur versandte eMails mit dieser neuen Adresse.
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André A.
Antwort
von
maglite
vor 2 Jahren
Hallo @Simon55,
da gibt es leider keine Möglichkeit, auch keine spezielle Hotline.
Gruß
André A.
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Gabriel__
Community Guide
vor 2 Jahren
Hallo Simon55,
> Ich habe meine alte E-Mail Adresse auf einen neuen Namen geändert, ist
> es möglich den alten Namen zurückzubekommen auch wenn noch die 90 tägige
> Sperrfrist gilt?
Handelt es sich um ein Postfach, das zu einem Festnetzvertrag gehört, oder ist es ein Freemail-Postfach?
> Oder erfahren meine Kontakte, dass ich nun einen neue E-Mail Adresse
> habe?
Das müßtest Du ihnen selbst mitteilen. Sendet jemand eine Mail an die alte Adresse, lehnt der Mailserver sie ab mit der Begündung, daß die Adresse nicht existiert.
> Also was steht dann als Absender der E-Mails bevor der Änderung in deren
> E-Mail Center?
Es steht immer als Absender die Adresse, die zum Zeitpunkt des Versands benutzt wurde.
Grüße
gabi
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Simon55
Antwort
von
Gabriel__
vor 2 Jahren
Es handelt sich um ein Freemail
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Carsten_MK2
5 Sterne Mitgestalter
vor 2 Jahren
Von dir, sonst von niemandem.
Deine alte Adresse. Sie wurden unter der alten Adresse versandt, also steht die auch weiterhin dort.
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Mikko
Community Guide
vor 2 Jahren
Hallo @Simon55,
wenn du die E-Mail-Adresse änderst, ist die alte E-Mail-Adresse nicht mehr erreichbar und du musst selbst deine Kontakte über die neue E-Mail-Adresse informieren.
Einfacher wäre es gewesen, die neue E-Mail-Adresse zunächst als "Zusätzliche Adresse" einzurichten und dann anschließend als Haupt-Adresse festzulegen. Dann wäre die alte E-Mail-Adresse noch als "Zusätzliche Adresse" erhalten geblieben und du wärst in dem Postfach weiterhin sowohl unter der neuen als auch der alten E-Mail-Adresse erreichbar gewesen.
Falls das E-Mail-Postfach zu einem Festnetzvertrag gehört, könntest du die alte E-Mail-Adresse über dieses Formular vorzeitig aus der 90-Tage-Sperre befreien: https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/uebertragung-oder-loeschung-der-e-mail-adresse-postfach
Danach hättest du die Möglichkeit, die alte E-Mail-Adresse wieder im Postfach einzurichten als "Zusätzliche Adresse". Dann wärst du unter beiden E-Mail-Adressen erreichbar.
Viele Grüße
Mikko
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