Inklusivnutzer Mailadresse nach Kündigung retten

vor 8 Monaten

Hallo,

 

leider habe ich das zu spät gesehen/gelesen:

 

Im Falle einer Kündigung können Sie selbst innerhalb von 6 Monaten eine Umstellung Ihrer Hauptadresse auf Freemail durchführen. Inklusivnutzer können nur vor dem Kündigungstermin auf Freemail umgestellt werden.

 

Frage: Wie bekomme ich die Mailadresse des Inklusivnutzers gerettet ohne 90 Tage Sperrung?

Der Weg des wie ist zweitrangig. Entweder Umstellung oder Sicherung, wichtig wäre die Mailadresse.

 

Kann mir hier jemand helfen?

 

Gruß

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  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 8 Monaten

    Moin.
    Die einzige Möglichkeit befindet sich hier: https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/uebertragung-oder-loeschung-der-e-mail-adresse-postfach

    Alle Daten auf dieser E-Mail werden gelöscht und du bekommst dann ein leeres Postfach als Freemail wieder.
    Bis zur endgültigen Freigabe kann es dauern.

    0

  • 1 Sterne Mitglied

    vor 8 Monaten

    Hallo Marius,

     

    bist du sicher, dass das geht? Bevor ich die Mailadresse des Inklusivnutzers ändere und sperre wollte ich sie vorab direkt freigeben.

     

    Es kam folgende Mail zurück:

     

    leider können wir Ihren Auftrag nicht ausführen.
    Sie nutzen eine kostenfreie E-Mail-Adresse, diese dürfen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bearbeiten.

    Bei Fragen erreichen Sie uns unter 0800 33 01000.

     

    Wie wäre der zeitlich korrekte Ablauf?

     

    Gruß

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 8 Monaten

    Wenn der Anschluss bereits gekündigt ist (Kündigungstermin erreicht), dann ist das die Möglichkeit um die E-Mail wiederzubekommen.

    0

  • 1 Sterne Mitglied

    vor 8 Monaten

    aber wenn ich mich jetzt mit dem Inklusivnutzer einlogge und die Adresse auf eine andere ändere damit die jetzige frei wird und ich dann das Formular ausfülle, dann habe ich doch bestimmt wieder die gleiche Antwort oder?

     

    leider können wir Ihren Auftrag nicht ausführen.
    Sie nutzen eine kostenfreie E-Mail-Adresse, diese dürfen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bearbeiten.

     

    Im Formular hatte ich die Mail des Inklusivnutzers angegeben.

    1

    Antwort

    von

    vor 8 Monaten

    Hallo @DE-OKH-05,

     

    es ist leider nicht möglich, eine E-Mail-Adresse durch Ändern freizugeben. Sie wird immer in die Karenzzeit rutschen. Nun ist der Zeitpunkt wichtig, ist die Kündigung bereits passiert, kann ungünstigerweise nur die Karenzzeit abgewartet werden. Sollte die Kündigung erst noch erfolgen, dann ist eine Freigabe per Formblatt noch möglich. Das Problem ist, dass ein gekündigter Inklusivnutzer nicht mehr eindeutig authentifizierbar ist. 

     

    Gruß

    Sebastian S.

  • 1 Sterne Mitglied

    vor 8 Monaten

    Hallo @Seb ,

     

    die Kündigung ist schon durch, den Hauptnutzer kann ich ja auf Freemail umstellen.

     

    Heißt das kurz zusammengefasst:

    Szenario 1: Wenn ich nichts mache, ist die Mail spätestens in 90 Tage weg und ist dann 90 Tage blockiert.
    Szenario 2: Auf Freemail umstellen kann ich nicht mehr, da die Kündigung schon durch ist.
    Szenario 3: Mit dem jetzigen Login des Inklusiv-Nutzers die Mail ändern, wissend dass sie die alte dann in die Karenzzeit fällt und ich sie aber aufgrund der Kündigung nicht freigeben kann, ergo wieder 90 Tage gesperrt.

     

    Sehe ich das richtig?

     

    Leider ist die Mail so sehr in Benutzung, dass ich nicht einfach mal 3 Monate darauf verzichten kann.

    Gibt es da ernsthaft keine andere Möglichkeit?

     

    Ein Hinweis vorab wäre nicht verkehrt gewesen.

     

    Ich hoffe auf eine bessere Lösung Fröhlich

     

    Danke!

    1

    Antwort

    von

    vor 8 Monaten

    Hallo @DE-OKH-05,

     

    wenn die Kündigung bereits durch ist, ist der Inklusivnutzer nicht mehr vorhanden und sofort zum Kündigungsdatum in der Karenz. 

     

    Leider ist keine bessere Lösung verfügbar. Mit der Kündigungsbestätigung wurde ja bereits darauf hingewiesen. Vor dem Kündigungstermin (also der bestätigte Termin der "Abschaltung") hätte ich die E-Mail-Adresse aus eine Karenz herausnehmen können.

     

    Gruß

    Sebastian S.

  • 1 Sterne Mitglied

    vor 8 Monaten

    Hallo @Sebastian S. ,

     

    bzgl. der Kündigungsbestätigung muss ich etwas widersprechen:
    Hier ist kein Wort davon geschrieben, dass Inklusivnutzer nicht wie der Hauptnutzer auf Freemail umgestellt werden kann und man vorher aktiv werden muss. Lediglich hinter dem Link aus dem Kündigungsschreiben nach und dem Klick auf weitere Unter-Links kommt man irgendwann zu dieser Hilfeseite, wo das geschrieben geht. Leider nicht wirklich kundenfreundlich oder warnend.

    Es war früher immer möglich die 90 Tage Karenzzeit aktiv zu umgehen und direkt wieder neu zu registrieren. Wenn ihr das aus Security-Sicht umstellt: ok, aber dann sollte man den Prozess zu Ende denken!
    Und hier macht es ja nach der Kündigung definitiv einen Unterschied ob es sich um einen Hauptnutzer oder einen Inklusivnutzer handelt. Das Problem ist hier doch vielmehr, dass ihr für Inklusivnutzer nach der Kündigung keine Möglichkeit geschaffen habt, diesen auf Freemail umzustellen, wie es bei der Hauptadresse der Fall ist.

    Vielleicht überdenkt ihr das nochmal......


    Aaaaaaaber: Glück im Unglück. Ich sehe gerade, dass die betr. Adresse bereits schon auf Freemail umgestellt wurde. Dieser war früher mal Inklusivnutzer und ich war bis eben der Meinung, dies sei immer noch so, mir war es gar nicht bewusst, dass es schon auf Freemail läuft. Die Zugangsnummer fängt mit 599 an (Freemail) und ich habe einen Button "Von Freemail abmelden", das sollte doch Sicherheit genug sein oder?

     

    Ich habe aber noch einen anderen Anschluss, der definitiv noch auf Inklusivnutzer läuft, den würde ich auch gerne vorab auf Freemail umstellen um nicht in diese Falle zu tappen.

     

    Wie wäre hier die korrekte Reihenfolge?

    Die Mail des Inklusivnutzers ändern oder nach Sicherung direkt kündigen und dann das Formular ausfüllen, dass es freigegeben wird und direkt als Freemail neu registrieren?

    Ich will keinen Fehler machen.

     

    Wäre für eine kurze Unterstützung dankbar.

     

    Vielen Dank!

    1

    Antwort

    von

    vor 8 Monaten

    Hallo @DE-OKH-05,

     

    okay, es könnte etwas deutlicher sein, unter dem Punkt "Wir löschen das @t-online Postfach..." ist es aber recht gut erklärt mit weiterführendem Link.

     

    Für den noch bestehenden Inklusivnutzer würde ich wie hier beschrieben vorgehen:

    https://www.telekom.de/hilfe/apps-dienste/e-mail/konto/inklusivnutzer-behalten

     

    Also abändern oder gleich freigeben lassen, um sich die Adresse im Anschluss wieder selber einzurichten. Eine Mitnahme oder eine Übertragung einer E-Mail-Adresse oder des Postfachinhaltes ist auf einen Freemailer nicht möglich.

     

    Gruß

    Sebastian S.

  • 1 Sterne Mitglied

    vor 8 Monaten

    Hallo @Sebastian S. 

     

    kann ich das Formular aber erst ausfüllen und Abschicken, wenn ich beim Inklusivnutzer die Mail geändert habe und die alte Mailadresse somit in der Karenz ist?
    Den Passus verstehe ich nicht ganz: "Also abändern oder gleich freigeben lassen"
    Meinst du: "Also abändern und gleich freigeben lassen" ?

     

    Habe ich es richtig verstanden?

    Mit Inklusivnutzer einloggen und Mailadresse auf eine andere ändern
    Danach das Formular ausfüllen und Abschicken
    Im Anschluss die Adresse wieder als Freemail registrieren
    Dann die Mails von A nach B übertragen

     

    Korrekt?

     

    Gruß

    1

    Antwort

    von

    vor 8 Monaten

    Hallo @DE-OKH-05,

     

    @DE-OKH-05  geschrieben: Mit Inklusivnutzer einloggen und Mailadresse auf eine andere ändern Danach das Formular ausfüllen und Abschicken Im Anschluss die Adresse wieder als Freemail registrieren Dann die Mails von A nach B übertragen   Korrekt?

    ich mache es mal kurz und knapp: korrekt Fröhlich 

     

     

    @DE-OKH-05  geschrieben: Meinst du: "Also abändern und gleich freigeben lassen" ?

    Da hat sich leider der Fehlerteufel eingeschlichen. "und" ist richtig, Entschuldigung.

     

    Gruß

    Sebastian S.

     

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