Gelöst

Kann man die Sperrung einer Inklusivnutzer _Email nach der Kündigung aufheben?

vor 6 Jahren

Hallo zusammen,

 

ich habe nicht aufgepasst. Die Telekom hat uns gekündigt, da wir noch einen alten Vertag hatten und sie etwas umstellen wollten.

 

Da unser Vertrag schon sehr lange lief hatte ich nicht mehr auf dem Schirm, dass mene Haupt-Email Adresse ein Inklusivnutzer war und nicht der Hauptnutzer. Nach Ablauf der Kündigungsfrist ist jetzt meine sehr wichtige E-Mail Adresse futsch.

Hier gibt es verschiedene Beiträge zu dem Thema, die aber alle etwas unterschielich sind. Einige besagen, Inklusivnutzer kann man mit einem Formular wieder freischalten, ander sagen da geht garnichts. Ein Beitrag sagt, die Sperrung sind 90 Tage, einer 180 Tage einer sagt, die E-Mail war auch nach einem halben Jahr nicht wieder frei.

 

Ich habe jetzt ein Formular an die Telekom gefaxt, noch eine Mail hingeschrieben und das Formular als JPG angehängt, aber nichts bislang.

 

Was sind so die Erfahrungen zu Rückmeldezeiten? Wie kann ich erfahren, ob die Adresse wieder freigeschaltet werden kann und wann? Wie kann man am besten kompetenten Ansprechpartner kontaktieren? Meine Erfahrung mit der Hotline sind da sehr durchwachsen.

 

Viele Grüße, Jürgi

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  • Akzeptierte Lösung

    Community Guide

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    Offiziell gibt es keine Möglichkeit, die E-Mail-Adresse vorzeitig aus der 90-Tage-Sperre zu befreien. Versuche es aber gerne trotzdem mal über dieses Formular https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/uebertragung-oder-loeschung-der-e-mail-adresse-postfach.

    Das alte Formular per Fax ist nicht mehr aktuell.

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  • Akzeptierte Lösung

    Telekom hilft Team

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    Hallo und herzlich willkommen in der Telekom hilft Community @Juergi2.
    @Mikko (vielen Dank) hat den Link zum aktuellen Formular gepostet, bitte nutze den Weg für dein Anliegen. Vielleicht haben die Kollegen darüber noch die Möglichkeit, die E-Mail-Adresse freizugeben.

    Viele Grüße
    Jonas J.

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