Gelöst
Kündigung des Vertrags "Tarif Mitbenutzer"
vor 5 Jahren
Hallo zusammen,
habe heute einen Brief erhalten, in dem die Kündigung des o. g. Vertrags angekündigt wird.
Erste Frage: was passiert bei dieser Kündigung mit dem Hauptnutzer und seiner E-Mail Adresse
bzw. auf welchen Tarif wird umgestellt ?? Muss der Hauptnutzer etwas unternehmen ??
Die Kündigung betrifft auch die E-Mail Postfächer der Mitbenutzer !
Zweite Frage: Wie kann man die E-Mail Postfächer der Mitbenutzer mit der gleichen E-Mail Adresse
weiterhin behalten und auch nutzen ??
Freue mich über eine Lösung...
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Gelöst
vor 7 Jahren
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Akzeptierte Lösung
Jürgen Wo.
Telekom hilft Team
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Jürgen Wo.
vor 4 Jahren
Hallo @GoldenEagle1
vielen Dank für die Eintragung der Kundendaten. Es geht ausschließlich um die Kündigung des Mitbenutzertarifes. Es gibt keine Kündigung Ihres MagentaZuhause Vertrages. Der Hauptnutzer mit der daraufliegenden E-Mail-Adresse bleibt also völlig unberührt. Der Background für die Kündigung der Mitbenutzer ist, dass die Tarife, die eine Einwahl via Schmalband ermöglichen, da nicht mehr zeitgemäß. gekündigt werden. Und mit dem Mitbenutzertarif war das möglich.
Gruß
Jürgen Wo.
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von
Jürgen Wo.
Akzeptierte Lösung
Jonas J.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Waldemar H.
vor 4 Jahren
Hallo @msb_, vielen Dank für Ihren Beitrag, mein Kollege Jürgen U. hat Ihnen ja bereits hier geantwortet:
"Die Kündigung des "Tarif Mitbenutzers" bedeutet nicht , dass die bisher genutzten E-Mail Adresse plötzlich wegfällt. Vielmehr ist es so, dass Sie am Tag der Kündigung automatisch eine E-Mail bekommen, in der die Umwandlung zu einem Freemail-Postfach erklärt wird. Für diesen Vorgang bleiben Ihnen 180 Tage Zeit.
Alle bisher eingerichteten Passwörter bleiben weiterhin gültig. Auch an den Login-Einstellungen ändert sich nichts. Lediglich zur Wiederherstellung eines eventuell vergessenen Passworts wird zusätzlich eine Sicherheitsfrage und ggf. eine Mobilfunknummer hinterlegt.
E-Mail Adressen, die über den "Tarif-Mitbenutzer" eingerichtet sind, haben immer den Status einen "Hauptnutzers". Somit steht der Umwandlung in ein Freemail-Postfach nichts im Wege.
"
In dem Schreiben wurde folgende Website angegeben: https://www.telekom.de/hilfe/daten-sichern - dort werden unter "E-Mail-Adresse und Postfach sichern" die weiteren Schritte zum Erhalt der E-Mail-Adresse beschrieben.
Der von Ihnen hinterfragte Weg über die vorherige Freigabe betrifft nur "Inkusivnutzer"; die in dem Schreiben erwähnte Mitbenutzer-E-Mail-Adresse sollte aber in dem Zusammenhang den Status des "Hauptnutzers" haben, ist also auch ohne vorherige Freigabe mit anschließender Neueinrichtung in eine Freemail-Adresse umzuwandeln.
Gehen Sie gerne auf Nummer sicher, indem Sie - wie auf https://www.telekom.de/hilfe/daten-sichern beschrieben - im E-Mail Center anhand der Zugangsnummer prüfen, ob es sich um einen Inklusivnutzer oder einen Hauptnutzer handelt. Ich habe dazu mal einen Screenshot angehängt:
Viele Grüße
Jonas J.
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Jonas J.