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Weiternutzung der Inklusivnutzer-Adresse ohne Sperrfrist, Festnetz-Kündigung bereits wirksam.
vor 2 Jahren
Hallo,
ich bin wie viele Andere vor mir zu spät dran, um die Inklusiv-Nutzer-Mailadressen selbst ohne Sperrfrist zu löschen. Die Kündigung des Festnetzvertrages ist längst wirksam. Ich würde die Mailadressen gerne entweder als Freemail-, oder als Inklusivnutzeradressen am Handyvertrag weiterverwenden. Wenn noch möglich ohne Sperrfrist... Ist da noch Unterstützung von 'telekomhilft' möglich?
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muc80337_2
vor 2 Jahren
Eine gelöschte E-Mail-Adresse hat mittlerweile IMMER eine Sperrfrist.
Die kann man in bestimmten Fällen allerdings vorzeitig freischalten lassen.
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LIK123neu
Antwort
von
muc80337_2
vor 2 Jahren
Hallo @Jürgen U. ,
ich musste erst ein neues Profil anlegen :-). Vielen Dank für die schnelle und effiziente Hilfe!! Die Mail war höchstens 10 Minuten offline. Jetzt funktioniert sie als Freemail wieder. 'telekom hilft' kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen.
Grüße,
@LIK123neu
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