Gelöst
Weiternutzung der Inklusivnutzer-Adresse ohne Sperrfrist, Festnetz-Kündigung bereits wirksam.
vor 3 Jahren
Hallo,
ich bin wie viele Andere vor mir zu spät dran, um die Inklusiv-Nutzer-Mailadressen selbst ohne Sperrfrist zu löschen. Die Kündigung des Festnetzvertrages ist längst wirksam. Ich würde die Mailadressen gerne entweder als Freemail-, oder als Inklusivnutzeradressen am Handyvertrag weiterverwenden. Wenn noch möglich ohne Sperrfrist... Ist da noch Unterstützung von 'telekomhilft' möglich?
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