Gelöst

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vor einem Jahr

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    • vor einem Jahr

      1. Kannst Du in einem öffentlichen Forum keine Forderungen stellen

      2. Wurde der Vertrag frist- formgerecht gekündigt? 

      3. Hast Du eine Vollmacht? Ohne diese bist Du ohnehin nicht berechtigt Forderungen zu stellen. 

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    • vor einem Jahr

      Evtl solltest du die daten im pdf etwas schwärzen..und ins profil einsetzen wg datenschutz

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Jahr

      Grüße @Elcin 

      Hast du auch eine Kündigung gemacht?

      Kündigung aus besonderen Gründen | Telekom Hilfe

      Screenshot 2024-08-26 10.41.31.png

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    • vor einem Jahr

      @Elcin 

       

      Und was ist mit dem Datenschutz gegenüber der Oma?

       

      Jetzt kann alle Welt die Einzugsbestätigung lesen, die im Anhang gepostet wurde...

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      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Moin @Elcin

       

      ich sehe, dass es hier bereits etwas Unruhe in dem Thread gab, jedoch ist dein Anliegen deinem Beitrag nicht mehr zu entnehmen. Wenn du hierbei weiter Unterstützung benötigst, melde dich gerne. 

       

      Du hast von den anderen Usern bereits eine Menge Informationen erhalten. Generell gilt, dass wir einen entsprechenden Auftrag brauchen, der Weg hierzu wurde dir auch bereits aufgezeigt. Wenn die erforderlichen Nachweise vorliegen, dann wird der Anschluss zu Tag X gekündigt. Solange dieser Auftrag nicht vorliegt, werden die Beiträge natürlich auch ganz normal weiter berechnet. Etwaige Mietgeräte müssen ebenfalls gekündigt und retour geschickt werden. 

       

      Im Allgemeinen bitte ich darum, einen freundlichen Umgangston zu wahren. 😉

       

      Viele Grüße

      Lin J. 

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      @Lin J. 

       

      Ich habe bereits ausgeführt, dass genau die Vorlage der von mir zitierten Bescheinigung

      bei der Telekom strittig ist - und davon wird ja wohl die ganze weitere Vorgehensweise abhängen.

       

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Frustrierter Helfer a.D.

      @Lin J. Ich habe bereits ausgeführt, dass genau die Vorlage der von mir zitierten Bescheinigung bei der Telekom strittig ist - und davon wird ja wohl die ganze weitere Vorgehensweise abhängen.

      @Lin J. 

       

      Ich habe bereits ausgeführt, dass genau die Vorlage der von mir zitierten Bescheinigung

      bei der Telekom strittig ist - und davon wird ja wohl die ganze weitere Vorgehensweise abhängen.

       

      Frustrierter Helfer a.D.

      @Lin J. 

       

      Ich habe bereits ausgeführt, dass genau die Vorlage der von mir zitierten Bescheinigung

      bei der Telekom strittig ist - und davon wird ja wohl die ganze weitere Vorgehensweise abhängen.

       


      Nicht nur das  keiner weiß, ob der Vertrag überhaupt gekündigt wurde und zu wann. Einfach so ein Papier, auf welchem Weg auch immer an die Telekom senden, reicht nunmal nicht. 

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      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Jahr

      Elcin

      Für nicht entgegengenommen Dienstleistungen dürfen Sie keine Beiträge verlangen

      Für nicht entgegengenommen Dienstleistungen dürfen Sie keine Beiträge verlangen
      Elcin
      Für nicht entgegengenommen Dienstleistungen dürfen Sie keine Beiträge verlangen

      Abgeschlossene Kommunikationsverträge müssen bezahlt werden. Ob man die Leistung abnimmt oder nicht spielt keine Rolle. Oder hat deine Oma früher ihren monatlichen Betrag zurück bekommen wenn sie mal nicht telefoniert hat?

       

      Elcin

      Ich hatte Ihnen die Bescheinigung vom Pflegeheim schon lange übersendet

      Ich hatte Ihnen die Bescheinigung vom Pflegeheim schon lange übersendet
      Elcin
      Ich hatte Ihnen die Bescheinigung vom Pflegeheim schon lange übersendet

      Was soll das bringen? Eine Kündigung muss geschrieben werden ☝️ oder ein Umzugsauftrag des Anschlusses

       

       

      Elcin

      dass sie immer noch Gelder von ihrem Bankkonto abbuchen

      dass sie immer noch Gelder von ihrem Bankkonto abbuchen
      Elcin
      dass sie immer noch Gelder von ihrem Bankkonto abbuchen

      Wofür sind denn die Gelder? Mal auf die Rechnung geschaut? Vielleicht wurden Geräte nicht zurückgegeben und die Miete läuft weiter?

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    • vor einem Jahr

      Elcin

      Sie bezahlen mir unverzüglich die Summe für den Zeitraum 15.12.2023 bis zum heutigen Datum zurück.

      Sie bezahlen mir unverzüglich die Summe für den Zeitraum 15.12.2023 bis zum heutigen Datum zurück.
      Elcin
      Sie bezahlen mir unverzüglich die Summe für den Zeitraum 15.12.2023 bis zum heutigen Datum zurück.

      Wie bist Du denn drauf?

      Versuche doch erstmal die Sache zu klären.

      Die Oma  ist also Vertragsinhaber?

      Du hast eine gerichtliche Betreuungsvollmacht?

       

       

      Elcin

      Für nicht entgegengenommen Dienstleistungen dürfen Sie keine Beiträge verlangen und auch noch abbuchen.

      Für nicht entgegengenommen Dienstleistungen dürfen Sie keine Beiträge verlangen und auch noch abbuchen.
      Elcin
      Für nicht entgegengenommen Dienstleistungen dürfen Sie keine Beiträge verlangen und auch noch abbuchen.

      Eigenartige Rechtsauffassung.

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    • vor einem Jahr

      An welchem Ort befindet sich der festnetzabschluss bzw das gerät des Vertrages..evtl smartphone.

       

      .wohnt da jetzt ein anderer?

      Welcher Vertrag...mit TV ..?

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    Uneingeloggter Nutzer

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