Gelöst
1N hat die Freigabe der Leitung abgelehnt
vor einem Jahr
Hallo zusammen,
ich bin neu in die Wohnung eingezogen, die Vormieterin ist verstorben. Diese hatte einen Vertrag bei 1N Telekom.
der Sohn hatte die Kündigung ink. Sterbeurkunde per Einschreiben an die 1N geschickt. Ich wollte nun einen DSL Vertrag mit der Telekom abschließen, darauf wurde mir gesagt die können mich nicht beliefern da die Leitung belegt ist.
Ich musste ein Auszugsbescheid vom Vermieter ausfüllen und unterschreiben lassen, dass die Vormieterin nicht mehr Wohnhaft ist.
Diesen habe ich dann zur Telekom geschickt und die haben diesen dann weiter an die 1N geschickt mit der Bitte die Leitung freizustellen.
Heute habe ich die Information bekommen das dies von der 1N abgelehnt wurde.
Was kann ich tun damit die Leitung freigeschaltet wird und die Telekom mich beliefern kann?
Ich benötige auf Grund meiner Arbeit, dringend einen DSL Lieferanten.
Viele Grüße
Oliver
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vor einem Jahr
@ollirati1
Zu welchem Datum ist/wird die Kündigung wirksam? Weil auch hier ist eine Kündigungsfrist zu beachten.
Wobei, diese Firma spielt in allen Belangen gerne auf Zeit.
0
vor einem Jahr
Wie sehr willst in die vollen gehen?
Nur um arglistig dafür zu sorgen, dass die Telekom keine Vertragsbeziehung mit dir eingehen wird.
Wenn die Polizei bei der 1N anklopft bewegen die sich idR. plötzlich ganz schnell.
Darum bitten das Verfahren nochmal anzustoßen.
0
vor einem Jahr
So viel Zeit muss sein, gerade bei dieser Bude
Diese hatte einen Vertrag bei 1N Telekom
Die heißen immernoch 1N Telecom. Bitte beachten, damit es auch für andere nicht zur Verwechselung kommt ☝️
0
vor einem Jahr
der Sohn hatte die Kündigung ink. Sterbeurkunde per Einschreiben an die 1N geschickt
Hat dieser denn eine Kündigungsbestätigung bekommen? Warscheinlich sagt 1N dass sie nichts bekommen haben 🙈
13
von
vor einem Jahr
Sobald wir Neuigkeiten haben, bekommst du Feedback
@Erdogan T. und?
von
vor einem Jahr
Hallo @ollirati1 & @RoadrunnerDD &,
sorry, dass es hier nicht weiterging mit den Informationen.
Ich habe jetzt noch einmal recherchiert. Der Anbieter 1N Telecom wurde sowohl von uns als auch mittlerweile von der BNetzA angeschrieben. Soweit ich erkennen kann, ist eine Frist bis zum 18.09.2024 hinterlegt. Spätestens dann sollte ich an weitere Infos kommen.
Grüße
Erdogan
von
vor einem Jahr
Hallo @ollirati1,
vielen Dank noch einmal für das freundliche Gespräch.
Das freut mich, dass die Hindernisse aus dem Weg geräumt wurden und der Anschluss morgen geschaltet wird. 👌
Komme bei weiteren Fragen gerne jederzeit auf uns zu. Wünsche dir viel Spaß mit dem Anschluss.👋
Viele Grüße
Erdogan
Uneingeloggter Nutzer
von
vor einem Jahr
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK3-GZ/2015/BK3-15-0011/Anlagen/BK3-15-011_Ue_TAL_HV_18.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bei der BNetzA hinterlegter Standardvertrag.
Punk 12.1
Im Falle des Auszuges des Endkunden oder bei einer Beendigung des Vertrages mit dem
Endkunden kündigt KUNDE die aus diesem Grunde nicht mehr benötigte Teilnehmeran-
schlussleitung, sofern KUNDE die jeweilige Teilnehmeranschlussleitung nicht unmittelbar
nach Ende der Überlassung an den ursprünglichen Endkunden einem anderen Endkunden
vertragsgemäß überlässt
KUNDE ist hier nicht der Endkunde, sondern der Kunde der Telekom, mithin hier 1N Telecom.
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vor einem Jahr
Dann eben nochmal
Einschreiben mit Rückschein...kostet ca 4 euro mehr..aber du hast dann den Beweis..
Das was früher die Hütchenspieler in der Fussgängerzone sind jetzt 1N
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1
von
vor einem Jahr
Einschreiben mit Rückschein...kostet ca 4 euro mehr..aber du hast dann den Beweis..
Nein, ein Irrglaube, das beweist NULL über den Inhalt des Schreibens, nur dass ein Umschlag den Empfänger erreicht hat und in seine Verfügung gegangen ist.
Beweissichernd ist ein Gerichtsvollzieher.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor einem Jahr
Ist der alte Router noch greifbar, das man mal schauen kann, ob der Anschluss noch funktioniert? Zu wann die Kündigung ist, kann nur 1N Telecom sagen
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5
von
vor einem Jahr
Das würd ich echt lassen - gerade weil es hier um 1N geht ... finger Weg ☝️
Guter Einwand, da hast du sicherlich recht
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von
vor einem Jahr
Witziger weise kam dieser Brief aber von der Telekom selber.
Dann war der von der Telekom gemietet
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von
vor einem Jahr
Nein ist nicht mehr greifbar, da eine Post hier ankam mit dem Bescheid das der Router zurückgeschickt wurde.
Wieso bekommst du noch Post für die Vormieterin? Steht da etwa noch der alte Name am Briefkasten? Weg damit. Den Brief zur Post bringen und als "unbekannt verzogen" zurück gehen lassen
Witziger weise kam dieser Brief aber von der Telekom selber.
Sicher? Das dachten die heutigen 1N-Kunden nämlich auch als sie die ursprünglichen Wechselbriefe bekommen haben
Uneingeloggter Nutzer
von
vor einem Jahr
@ollirati1
Ich hab mal das Team informiert. Die sollen mal schauen ob ne Leitung zur Hausnummer frei & buchbar wäre
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vor einem Jahr
@RoadrunnerDD
vielen Dank für Unterstützung!
@HARTMUTIX
der Vertrag wurde im März 2023 abgeschlossen mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren laut Sohn der Vormieterin..
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vor einem Jahr
Wenn die 2 Jahre vorbeigewesen wären hätte man monatlich kündigen können.So kann 1n auf 2Jahre bestehn und evtl Leitung sperren...oder ?
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3
von
vor einem Jahr
@HARTMUTIX
Klar können die das aber was bringt es denen wenn die keine Zahlungen erhalten ?
Die müssen ja mal Mahnen oder Post schicken weil die Buchen ja nirgendwo was ab für die Belieferung..
Niemand bekommt eine Info oder Post, keiner, weder ich auf die Anschrift noch der Sohn als „Erbe“.
0
von
vor einem Jahr
aber was bringt es denen wenn die keine Zahlungen erhalten ?
Die werden sie schon bekommen. Es gibt ja einen Erben, der ist greifbar ... schrieb ich doch vorhins schon. Außer Mahn & Inkassokosten erreicht der Sohn mit der Auflösung des Kontos gar nichts
0
von
vor einem Jahr
Ja das ist mir schon klar.
Er hat aber bis jetzt nie was erhalten..
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von