1N Telecom Portierung verhindern

vor 2 Jahren

Hallo,


wie andere Verbraucher auch, ist mein Vater, in dessen Namen ich diesen Beitrag verfasse, auf das Schreiben der 1N Telecom hereingefallen. Der Vertrag wurde von uns widerrufen, und die Vollmacht zur Kündigung hat mein Vater weder unterzeichnet noch abgeschickt. Dennoch hat die 1N Telecom nun die Portierung des Anschlusses und die Kündigung (!) des Telekom Vertrages veranlasst. Das Ganze ist schon mal im Januar passiert und wir haben damals explizit der Kündigung widersprochen, das wurde dann auch von der Telekom so umgesetzt. Leider scheint 1N Telecom das aber immer wieder zu versuchen - diesmal mit Erfolg.

Nachdem wir definitiv den bestehenden Telekom Vertrag NICHT kündigen wollen, versuche ich seit Erhalt des Kündigungsschreibens der Telekom eine Rücknahme der Kündigung zu erreichen, da diese nicht mit unserer Zustimmung erfolgt ist. Leider schaffe ich es nicht telefonisch hier weiterzukommen.


Könnt Ihr mir hier vielleicht weiterhelfen? Wie erreiche ich eine Rücknahme der Kündigung, die ohne unsere Vollmacht angestoßen wurde und wie verhindere ich für die Zukunft eine Kündigung/Portierung zu 1N Telecom? Uns ist klar, dass 1N Telecom dann eventuell mit weiteren Forderungen an uns herantreten wird, aber darum kümmern wir uns dann.

 

Ich würde mich freuen von "Telekom hilft" zu hören Fröhlich

 

Viele Grüße

Michael

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    • vor 2 Jahren

      Er hat 1N Telecom sogar unterschrieben, dass er eine Widerrufsbelehrung erhalten hat. Das wussten wir vor dem Gerichtsverfahren auch nicht.

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      von

      vor 2 Jahren

      MichaelWeber1

      Er hat 1N Telecom sogar unterschrieben, dass er eine Widerrufsbelehrung erhalten hat. Das wussten wir vor dem Gerichtsverfahren auch nicht.

      Er hat 1N Telecom sogar unterschrieben, dass er eine Widerrufsbelehrung erhalten hat. Das wussten wir vor dem Gerichtsverfahren auch nicht.

      MichaelWeber1

      Er hat 1N Telecom sogar unterschrieben, dass er eine Widerrufsbelehrung erhalten hat. Das wussten wir vor dem Gerichtsverfahren auch nicht.


      Das führt den ganzen Thread ad absurdum 😯

      von

      vor 2 Jahren

      MichaelWeber1

      Er hat 1N Telecom sogar unterschrieben, dass er eine Widerrufsbelehrung erhalten hat. Das wussten wir vor dem Gerichtsverfahren auch nicht.

      Er hat 1N Telecom sogar unterschrieben, dass er eine Widerrufsbelehrung erhalten hat. Das wussten wir vor dem Gerichtsverfahren auch nicht.
      MichaelWeber1
      Er hat 1N Telecom sogar unterschrieben, dass er eine Widerrufsbelehrung erhalten hat. Das wussten wir vor dem Gerichtsverfahren auch nicht.

      Er muss doch wissen was er unterschreibt. Erst lesen, dann unterschreiben. Ich kann nicht verstehen, weshalb man seine Unterschrift auf einen Zettel schreibt, ohne den Zettel vorher zu lesen. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Jahren

      Klar hat mein Vater einen Fehler gemacht. Aber dann zu sagen „sie müssen unbedingt wegen arglistiger Täuschung anfechten“ hat 600,00 € + Mehrkosten verursacht. Hier sehe ich den Fehler definitiv nicht bei ihm.

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      von

      vor 2 Jahren

      MichaelWeber1

      Klar hat mein Vater einen Fehler gemacht. Aber dann zu sagen „sie müssen unbedingt wegen arglistiger Täuschung anfechten“ hat 600,00 € + Mehrkosten verursacht. Hier sehe ich den Fehler definitiv nicht bei ihm.

      Klar hat mein Vater einen Fehler gemacht. Aber dann zu sagen „sie müssen unbedingt wegen arglistiger Täuschung anfechten“ hat 600,00 € + Mehrkosten verursacht. Hier sehe ich den Fehler definitiv nicht bei ihm.
      MichaelWeber1
      Klar hat mein Vater einen Fehler gemacht. Aber dann zu sagen „sie müssen unbedingt wegen arglistiger Täuschung anfechten“ hat 600,00 € + Mehrkosten verursacht. Hier sehe ich den Fehler definitiv nicht bei ihm.

      Warst Du denn beim Gespräch dabei, hast beide Seiten gehört, hast gehört was Dein Vater an der Hotline genau an Infos gegeben hat, sodass eine solche Empfehlung zustandekam?

      Aber es bleibt dabei - eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung führt als solches nicht zu Mehrkosten von 600 Euro. Selbst wenn der Tip mies war, er war nicht ursächlich für die Zusatzkosten. Da kam vermutlich mehr dazu - z.B. Rückbuchung von Abbuchungen etc.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Jahren

      Wie dem auch sei. Die Kuh liegt im Brunnen, und die Tekekom holt sie nicht raus und wirft ihr auch kein Futter runter. Zwinkernd

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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