Gelöst
1N Telecom
vor 3 Jahren
Hallo,
Kennt jemand diese Firma? Die scheinen irgendwie alte Telekom Daten zu haben und gehen Damit per Post auf Kundenfang.
Habe heute von Ihnen ein Schreiben bekommen, wo sie mir als langjähriger Kunde der Telekom (VDSL 50 mit Magenta TV und Magenta Eins Vorteil) Ihren "Pfeilschnellen" DSL 16 an Herz legen mit dem man dann natürlich auch noch kostenlos in alle Mobilfunknetze telefonieren kann.
Damit die Sache rund wird, bietet man mir auch gleich noch an den Vertrag bei der Telekom zu kündigen um die Rufnummer (ja, hier geht es nur um die Hauptrufnummer) übernehmen zu können.
Für mich ist das Schreiben ein Fall für den "Rundordner" oder besser, da persönliche Daten drin sind für den Schredder. Also, wer so ein Schreiben erhält, genau drauf schauen, lachen und schreddern.
Gruß Ralf
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vor 3 Jahren
So, nach meiner Mutter (angeschrieben wurde mein verstorbener Vater), zeigte mit heute auch Schwiegermutter das Schreiben von N1. Addressiert an den verstorbenen Schwiegervater. Es werden also scheinbar tatsächlich bewusst alt klingende Namen angeschrieben. In der Hoffnung, das die DSL16 klasse finden und die Geschichte mit dem Mobilfunk. Dumm nur, dass die dann oft schon nicht mehr leben. Oder wie die ganz Sparsamen eh nur Messenger nutzen oder damit Anrufe machen.
1
Antwort
von
vor 3 Jahren
Sieht auch höchst unseriös aus. Bei der auf der Firmenseite angegebenen Rufnummer kommen nur registrierte Kunden durch. Ein Kontaktformular auf der Homepage gibt es nicht, eine andere, dort angegebene 0800er-Rufnummer funktioniert nicht, die in Antworten auf Google-Rezensionen angegebene E-Mail-Adresse funktioniert auch nicht (!) und die auf der Homepage im Impressum angegebene E-Mail-Adresse ist nicht für Kundenanfragen...
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Gerade auch Post von Telecom 1N bekommen.
Somit danke für den Beitrag.
Auch bei mir über die Hauptrufnummer angeschrieben.
Das Kuriose ist halt das direkt als Blatt eine Einzugsermächtigung mit beigefügt worden ist.
Ich dachte im ersten Moment das dies für die Rechnung meines vor Kurzem umgestellten Vertag bei der Telekom ist.
Nach genauerem Hinsehen wurde dies dann erst klar.
Falls mehr Infos erwünscht gerne auf Nachfrage.
Gruß
Sven
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Diese können sie aus dem Telefonbuch haben wenn ein Eintrag vorhanden ist .
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vor 3 Jahren
Auch ich habe heute solch ein Anschreiben mit einem Auftrag erhalten natürlich war ich auch erstmal verdutzt und bin natürlich sofort ins Internet Punkt das ist natürlich sehr dreist was hier versucht wird und ich bin mir ganz sicher dass da viele Leute die nicht so bewandert sind oder auch schon vielleicht etwas älter sind auf diese Matte hereinfallen ich hoffe es wird bald was dagegen getan gegen solche schwarze Schafe
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
HANNOVER. Aktuell erhalten VerbraucherInnen in Niedersachsen vermehrt Schreiben eines Telekommunikationsanbieters namens 1N Telecom GmbH. Darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen hin. Die 1N Telecom GmbH webe für ihren neuen Tarif. Jedoch könne sich keiner der Angeschriebenen daran erinnern, Kontakt zu diesem Anbieter gehabt zu haben. Die Schreiben wären damit unzulässig, so die Verbraucherschützer.
https://www.celleheute.de/post/verschickt-1n-telecom-gmbh-unzul%C3%A4ssig-schreiben
Verbraucherzentrale offizielle Meldung
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/internet-telefon/achtung-schreiben-der-1n-telecom-gmbh-umlauf
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vor 3 Jahren
1N ist nun auch in Hessen tätig. Ich habe heute dieses ominöse Schreiben von N1 erhalten, werde es in den Schredder geben. Warum hat die Telekom hier noch nicht agiert? Oder arbeiten beide zusammen und nutzen die neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten? Jede Verbraucherschutz-Zentrale muss hier doch hellhörig werden und ihre Anwälte einschalten!!
Also:... genau drauf schauen, lachen und schreddern.
7
Antwort
von
vor 3 Jahren
Oh, kleines Update:
Die Rheinische Post schreibt hier am Beispiel Kevelaer (der Artikel ist leider nur mit Bezahlung/Abo zugänglich) etwas Interessantes dazu, wie sich die Firma 1N gegenüber der Rheinischen Post zum Thema Datenherkunft geäußert haben soll:
"Das betroffene Unternehmen weist die Vorwürfe zurück. 1N nutze Briefwerbung, um Verbraucherinnen und Verbraucher über neue Tarife zu informieren, teilt 1N Telecom auf Anfrage mit. „Für die Werbung mit Briefen ist grundsätzlich keine Zustimmung der adressierten Personen notwendig. Dies gilt lediglich nicht, wenn ein entgegenstehender Wille geäußert wurde. Zu diesem Zweck erfolgt der Abgleich der Daten mit Robinson-Listen“, heißt es weiter. Robinson-Listen sind Schutzlisten von Personen, die keine unaufgeforderte Werbung erhalten wollen."
„Die durch die Verbraucherzentrale verbreitete Rechtsaufassung ist nicht richtig. Die Anschriften hat 1N über Adressdienstleister gemietet. Gemietet heißt, dass 1N die Daten nur für die Produktion der Briefe genutzt hat, diese aber nicht speichert“, so 1N Telecom.
Genau. Eine seit über 20 Jahren tote Person (u. a. bei meiner Adresse so vorgekommen) hat ja auch die Möglichkeit, sich in 'ne Robinson-Liste einzutragen.
Und gespeichert hat 1N bestimmt auch nichts. Deswegen ist da auch so'n Strichcode/Barcode auf dem Brief. Der ist dann dazu da das Briefpapier zu identifizieren oder wie? 😂
Ich frage mich allerdings wie die Rheinische Post es geschafft hat, jemanden von 1N an die Strippe zu bekommen. Das wäre ja einem "Normalbürger" niemals möglich, sofern man nicht Kunde bei denen ist.
Antwort
von
vor 3 Jahren
@Lukas458 zitierte: „Für die Werbung mit Briefen ist grundsätzlich keine Zustimmung der adressierten Personen notwendig. [...]“
„Für die Werbung mit Briefen ist grundsätzlich keine Zustimmung der adressierten Personen notwendig. [...]“
Das ist wohl grundsätzlich richtig, allerdings muß Werbung AFAIK als solche erkennbar sein, woran ich hier erhebliche Zweifel habe.
Antwort
von
vor 3 Jahren
„Die durch die Verbraucherzentrale verbreitete Rechtsaufassung ist nicht richtig. Die Anschriften hat 1N über Adressdienstleister gemietet. Gemietet heißt, dass 1N die Daten nur für die Produktion der Briefe genutzt hat, diese aber nicht speichert“, so 1N Telecom.
An dieser Stelle würde ich 1N Telecom sogar zustimmen. Aber möglicherweise hat die Verbraucherzentrale hier ganz gezielt die "Nebelkerze" geworfen, damit Opfer nicht gleich aufgeben, sondern den Kontakt zur Verbraucherzentrale aufnehmen. Ich glaube nämlich nicht, dass den Experten der Verbraucherzentrale die Fehler von 1N nicht aufgefallen sind, die mir eigentlich schon beim ersten gründlichen Lesen ins Auge fielen. Aber es gibt gute Gründe, damit nicht in die Presse zu gehen.
Über den Strichcode auf dem Formular habe ich auch lange überlegt. Damit suggeriert man ja die Speicherung der persönlichen Daten und bringt sich im Bereich Datenschutz in "Teufels Küche". Sehr wahrscheinlich sind die Adressdaten wirklich nur gemietet und man speichert nichts. Aber genau dann wäre es doch dumm, eine (vermutlich unrechtmäßige) Speicherung zu suggerieren.
Denn damit ruft man doch im Zweifelsfall die Datenschutzaufsicht auf den Plan. Wenn jemand eine Datenauskunft angefordert hat, muss eine Antwort innerhalb von vier Wochen vorliegen. Danach kann man sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren. Und genau der schreibt man dann doch, dass man als Betroffener aufgrund des Strichcodes von einer Speicherung der Daten ausgehen muss und nicht von einem alltäglichen Werbeschreiben mit Mietadressen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
da kann man mit wenig Aufwand nachhaltig was machen: bei 1N ein Auskunftsersuchen nach Art.15 DS-GVO stellen. Adressaten im Impressum, der Geschäftsführer mit eMail-Adresse ist auf der Homepage der ITU oder bei Dr.Google unter den Stichworten "1n telecom düsseldorf itu" öffentlich zu finden, der Marketingverantwortliche ist auch genannt auf der 1N-Web-Seite. Bei Antwort erneut nachfragen, woher die Daten kommen. Nach Erhalt Daten löschen lassen. Muss immer einzeln bearbeitet und beantwortet werden. Sollten sie nicht reagieren oder selber den nächsten Schritt einleiten (also den erkennbaren Weg abkürzen wollen): Beschwerde gemäß Art.77 beim NRW-Datenschutzbeauftragten einlegen wg. Verstoß gegen Art. 15 und/oder Art. 16 (wg. voreiliger Löschung von personenbezogenen Daten)
Das ist alles völlig legal und wird durch die DS-GVO gedeckt.
Die werden NIE WIEDER so eine Aktion fahren!
6
Antwort
von
vor 3 Jahren
aber: selbst wenn sie die Adressen "nur" gemietet hätten und nicht selber die Adressen verarbeitet haben dann müssen sie lt. DS-GVO zumindest eine "Leermeldung" innerhalb der 4 Wochen zurückschicken (mal abgesehen davon dass sie unverzüglich darauf antworten müssten, also auch eine Zwischenmeldung wie eine Eingangsbestätigung geben müssten...). Aber 1N als Absender ist Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO und daher müssen sie zumindest formal damit rausrücken, woher sie die Adresse bezogen haben oder wer der Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DS-GVO ist.
Bei mir ging´s schon weiter an die Aufsicht. da sich erwartungsgemäß nichts tat. Mal schauen wann die nächsten Bussgelder veröffentlicht werden - genug Potential scheinen sie ja zu haben dass ich das bemerkbar macht
Antwort
von
vor 3 Jahren
Ich erhielt eine Reaktion von Google zu meiner Rezension, ellenlang über... zig Seiten mit Androhung rechtlicher KONSEQUENZEN, veranlasst von 1N.
Soll ich dieses Schreiben an die Telekom weiterleiten mbB um weitere Hilfe zur Abwehr dieser Klage oder an Verbraucherschutz. BNA?
Wer hat ähnliche Schreiben in den letzten Tagen erhalten!
Danke im voraus.
Antwort
von
vor 3 Jahren
@RKWGER Lass dich davon nicht einschüchtern.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo Ralf,
leider habe ich den Vertrag unterschrieben, Kündigungsfrist abgelaufen, was kann ich noch machen?
danke Gruß
Maria
7
Antwort
von
vor 3 Jahren
Das Angebot der "Telecom" zielt genau auf ältere Leute ab, die kein Internet benutzen.
Das Angebot der "Telecom" zielt genau auf ältere Leute ab, die kein Internet benutzen.
Ja. Was genau ist daran falsch?
Für mich ist das Geschäftsgebahren dieser "Firma" Betrug.
Für mich ist das Geschäftsgebahren dieser "Firma" Betrug.
Steht auf einem Blatt. Aber wenn der Vertrag für @Mika13 passend wäre?
Antwort
von
vor 3 Jahren
Wenn @Mika13 bei der "Telecom" arbeitet, ist das ja genau der richtige Vertag für ihn, und für jeden anderen, der gern Geld verbrennt, natürlich auch.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Wenn @Mika13 bei der "Telecom" arbeitet, ist das ja genau der richtige Vertrag für ihn, und für jeden anderen, der gern Geld verbrennt, natürlich auch.
Wenn @Mika13 bei der "Telecom" arbeitet, ist das ja genau der richtige Vertrag für ihn, und für jeden anderen, der gern Geld verbrennt, natürlich auch.
Mika13 heißt Maria und warum soll sie bei 1N arbeiten? @Rico Mielke
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo, ja, danke. Ich muss in Erfahrung bringen ob meine Mutter dort einen Vertrag geschlossen hat. Falls nicht, kommt das Schreiben einfach in den Schredder.
0
vor 3 Jahren
Ich habe das Problem auch gehabt und habe versehentlich einen Vertrag mit der 1 N Telecom unterschrieben, weil ich dachte, es käme von der Deutschen Telekom und ich zum gleichen Zeitpunkt eine Änderung im bestehenden Vertrag unternommen hatte. Mein Fazit: Das was hier vorgespiegelt wird, nämlich die Telekom "kümmert" sich, ist falsch. Als Kunde wird man völlig allein gelassen. Ich habe zweimal mit der Kundenhotline der Telekom telefoniert, nachdem ich meinen Irrtum bemerkte. Beide male wurde mir versichert, man würde einen "Eintrag" in meinen Kundendaten vornehmen, um den Wechsel zum anderen Anbieter nicht vorzunehmen. Als Finale kam dann noch ein Anruf eines Telekommitarbeiters, der mir eine noch teurere Variante meines Vertrages aufschwatzen wollte, mit der Bemerkung: "Nun ja, wir sind ja auch großzügig und sehen vom Anbieterwechsel ab." Danach kam die Kündigungsbestätigung der Telekom und der dritte (!) Mitarbeiter in der Telefonhotline berichtete mir, dass aus gesetzlichen Gründen der Anbieterwechsel gar nicht verhindert werden kann. Das war auch der erste Telefonmitarbeiter, der die gespielte Freundlichkeit mir gegenüber ablegte, na ja, er war ja jedenfalls kompetent.
Die einzige Gesellschaft, die sich großzügig zeigte, war die 1N Telecom, die zugegeben mit dieser merkwürdigen Werbeaktion für Verwirrung gesorgt hat, aber anstandslos den Anbieterwechsel stornierte auf meinen Wunsch. Ich werde zukünftig jeden telefonischen Kontakt mit der Telekom ablehnen und nur noch schriftlich reagieren.
19
Antwort
von
vor 3 Jahren
Meine Erfahrungen: Versehentlich Vertrag gesendet, Auftragsbestätigung erhalten. Mich auf Vertragsirrtum berufen, keine Reaktion. Per Einschreiben auf Vertragsirrtum berufen. Zurück kam ein Schreiben mit dem Bedauern, dass man nicht Kunde werden möchte. Danach Schreiben von der Telekom, dass der Anbieter die Übernahme des Anschlusses storniert habe und damit mein Vertrag mit der Telekom weiter besteht.
Antwort
von
vor 3 Jahren
2 Briefe von mir keine Reaktion.
3 Briefe vom Anwalt keine Reaktion bis heute.
Es existiert schon ein Ordner in dem alle Briefe, Quittungen, Widerruf Kopien usw. gerichtssicher gesammelt werden.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Noch ein Nachtrag zu meiner Antwort: Laut eines befreundeten Rechtsanwaltes ist die Berufung auf einen Vertragsirrtum rechtlich eher heikel, da ein Richter sich denkt: Wenn jemand einen Vertrag unterschreibt, dann muss er doch wissen, was er tut. Ich konnte jedoch beweisen, dass drei Tage vor dem "Vertrag" der N1 ich meine Leitung bei der Telekom umgestellt hatte, so dass ich bei der nahezu vollständigen Namensgleichheit im Glauben war, dass es sich um diese Angelegenheit handelte. Vielleicht führte dass bei der N1 Telecom zu einer anderen rechtlichen Einschätzung.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von