Gelöst
90% von?
vor 4 Jahren
Hallo, ich hätte da mal ne frage...
Ich hab am Wochenende meinen Vertrag abgeschlossen und bekomme laut diesem eine 175 mbit Leitung, jetzt steht auf dem Vertrag max. 175mbit, normal 145mbit und min. 105mbit, laut dem neuen Gesetzt der Bundesnetzagentur müssen ja 90% der Leitung anliegen, bezieht sich das jetzt auf die 175mbit? Also 157mbit oder auf die 105mbit? (94mbit)
Habe schon mit einigen Leuten der Telekom telefoniert, leider gingen die Aussagen da komplett auseinander.
Kann mich hier jemand aufklären?
Danke im Voraus.
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vor 4 Jahren
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
ht sich das jetzt auf die 175mbit? Als
auf 175MBit, du musst dann mind. 157,5MBit bekommen laut Gesetz
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von
vor 4 Jahren
Beachte aber:
Nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden
Nach Abschluss der messkampagne wird dir die Auswertung genau per PDf erläutert ob du Ansprüche geltend machen kannst.
Es muss ja auch mindestens 1 Tag Pause zwischen den einzelnen messtagen liegen
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von
vor 4 Jahren
Die Bedingungen sind mit "oder" verknüpft.
von
vor 4 Jahren
Wobei man erstmal schauen sollte, was überhaupt für ein Sync vorhanden ist, bevor man sich die Arbeit mit dem Messprotokoll macht. Nicht, dass es schon rein an der DSL-Geschwindigkeit scheitert.
Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
@Mo35 ergänzend zu @Marcel2605 bei Magenta L 90.000
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Internetgeschwindigkeit/start.html
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