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90% von?

3 years ago

Hallo, ich hätte da mal ne frage...

Ich hab am Wochenende meinen Vertrag abgeschlossen und bekomme laut diesem eine 175 mbit Leitung, jetzt steht auf dem Vertrag max. 175mbit, normal 145mbit und min. 105mbit, laut dem neuen Gesetzt der Bundesnetzagentur müssen ja 90% der Leitung anliegen, bezieht sich das jetzt auf die 175mbit? Also 157mbit oder auf die 105mbit? (94mbit)

Habe schon mit einigen Leuten der Telekom telefoniert, leider gingen die Aussagen da komplett auseinander.

Kann mich hier jemand aufklären?

 

Danke im Voraus.

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      3 years ago

      Mo35

      ht sich das jetzt auf die 175mbit? Als

      ht sich das jetzt auf die 175mbit? Als
      Mo35
      ht sich das jetzt auf die 175mbit? Als

      auf 175MBit, du musst dann mind. 157,5MBit bekommen laut Gesetz

       

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      3 years ago

      Beachte aber: 

       

      Nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden

       

       

      Nach Abschluss  der messkampagne wird dir die Auswertung genau per PDf  erläutert ob du Ansprüche geltend machen kannst.

       

      Es muss ja auch mindestens 1 Tag Pause zwischen den einzelnen messtagen liegen 

       


       

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      3 years ago

      Die Bedingungen sind mit "oder" verknüpft.

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      3 years ago

      Wobei man erstmal schauen sollte, was überhaupt für ein Sync vorhanden ist, bevor man sich die Arbeit mit dem Messprotokoll macht. Nicht, dass es schon rein an der DSL-Geschwindigkeit scheitert.

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      3 years ago

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    • 3 years ago

      Hallo @Mo35,

       

      ich begrüße dich in der Telekom hilft Community.

       

      Wie du auch bereits geschrieben hast, darf sich die Bandbreite bei einem SVDSL 175 Anschluss im Download zwischen 105 –175 MBit/s und im Upload zwischen 20 –40 MBits/s bewegen. Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit beträgt im Download 145 und im Upload 30Mbit/s. Die anderen User haben ja bereits für Klarheit gesorgt. Zwinkernd

       

      Falls noch Fragen offen geblieben sind, gerne melden.

       

      Grüße

      Erdogan T.

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      3 years ago

      @Mo35

      Mo35

      Hallo @Erdogan T. das verstehe ich jetzt nicht so ganz, also muss mir die Telekom doch nicht die 157,5 Mbit liefern?

      Hallo @Erdogan T. 


      das verstehe ich jetzt nicht so ganz, also muss mir die Telekom doch nicht die 157,5 Mbit liefern?

      Mo35

      Hallo @Erdogan T. 


      das verstehe ich jetzt nicht so ganz, also muss mir die Telekom doch nicht die 157,5 Mbit liefern?


      Nein, die 157,5 MBit/s sind die 90%, die du dann an zwei von drei Tagen erreichen können musst.

       

      @Andreas__ 

      Richtig? Zwinkernd

       

      Grüße

      Erdogan T.

        

       

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      3 years ago

      Bevor wir den TE noch weiter verwirren, hier mal am praktischen Beispiel:

       

       

      • Nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder => Dafür gilt der Maximalwert, also die besagten 157,5 Mbit/s
      • die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird oder
        => dafür gelten die 145 Mbit/s, auf was sich @Erdogan T. bezieht
      • an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird.

      Es ist dabei ausreichend, wenn einer der Punkte nicht erfüllt wird.

       

      Answer

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      3 years ago

      Andreas__

      Bevor wir den TE noch weiter verwirren, hier mal am praktischen Beispiel:

      Bevor wir den TE noch weiter verwirren, hier mal am praktischen Beispiel:

      Andreas__

      Bevor wir den TE noch weiter verwirren, hier mal am praktischen Beispiel:


      Danke.

      Was in der Praxis beduetet: wenn nie(!) mehr als 90% der vertraglich vereinbarten Bandbreite ankommen

      (von 175 also "nur" konstant 157,0) ist das nicht ausreichend.

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