Gelöst
Abbuchung trotz bestätigter Kündigung
vor 7 Jahren
Hallo Telekom,
Bin am 15.11.2017 umgezogen. Gerne wollte ich denn Telefonanschluss und Entertain mitnehmen und aktivierte daher telefonisch den Umzugsservice. Einige Zeit später erhielt ich einen Anruf der Telekom, das diese am neuen Wohnort nicht liefern können.
Schade eigendlich. Die Dame am Telefon nahm meine Kündigung zum 15.11.2017 dann auch entgegen und wies mich darauf hin, das mir zwar Sonderkündigungsrecht zustände, aber eben erst zum 31.01.2018.
Soweit so ärgerlich. Bedeutet nämlich drei Monate doppelt zahlen (Telekom und Anschluss am neuen Wohnort). Gut, ist halt so.
Also Geräte zurückschicken, die drei Monate doppelt zahlen und alles gut.
Falsch gedacht! Als erstes erhalte ich Ende November einen Anruf meiner Nachbarin das ein Paket angekommen sei. Und tata: die Telekom schickt mir neue Hardware. Wofür? Für den Anschluss in der neuen Wohnung (ich erinnere nochmal: Telekom kann nicht leisten) oder für den alten (gekündigten) Anschluss?
Einfach alte Geräte zurückschicken und die neuen dann halt auch und fertig! Dachte ich!!!
Aufgrund des Umzugschaoses gingen 2 Pakete mit insgesamt 5 Geräten mit Hermes Versand dann auch erst am 05.01.2018 zurück an die Telekom.
Ende Januar dann mal die letzten Rechnungen gecheckt.
Hallo Telekom: ist das euer Ernst?
1) Ihr schickt mir selbsständig Hardware für einen Anschlussumzug obwohl ihr an diesem Standort gar nicht liefern könnt und stellt mir allen Ernstes das Porto für diese Lieferung in Rechnung!?
2) Die beiden Pakete gingen am 05.01. mit Hermes raus. Die ersten Geräte wurden dann zum 19.01. als gekündigt regestriert. Zwei Wochen? Ehrlich? Ich habe die Pakete doch nicht an das andere Ende der Welt geschickt. Warum dauert das so lange?
3) Ich habe geschrieben einige Geräte! Genau. Ich wurde gerade heute nochmal aufgefordert ein noch fehlendes Gerät zurückzusenden und das obwohl mir vor zwei Wochen eine Dame der Hotline bestätigte das ALLE Geräte angekommen seien.
Also nochmal im Klartext: ich habe 5 Geräte in gesamt 2 Paketen verschickt. Wenn also vier Geräte angekommen sind, ist es das fünfte Gerät auch.
4) Auf der Rechnung findet sich ein Posten Schadensersatz. Wofür um alles in der Welt soll ich den bitte Schadensersatz leisten?
Dafür das ich nur drei Monate für nicht erbrachte Leistung zahle weil ich innerhalb einer Großstadt an eine Stelle ziehe die (mir absolut unverständlicherweise) von der Telekom nicht versortgt wird.
5) Und jetzt die Krönung: Ihr zieht für Februar nochmal Geld ab obwohl der Vertrag zum 31.01. definitiv gekündigt ist. Das geht echt zu weit. Auf der Rechnung ist die Zahlung definitiv mit Gebühren für Februar deklariert. Dafür gibt es aber aufgrund der Kündigung ganz klar keine Vertragsgrundlage und damit handelt es sich hier um eine unbegründete, unzulässige Abbuchung.
Abschlussrechnung hin oder her. Klar könnt ihr nach Vertragsabschluss eine Abschlussrechnung stellen und die dann auch ordentlich in einer Rechnung aufgeschlüsselt abbuchen.
Aber irgendwelche unzulässigen Abbuchungen um eventuelle Forderungen im letzten Vertragsmonat auszugleichen? Auf welcher Rechtsgrundlage beruht den dieses eigenwillige Vorgehen?
Mal abgesehen davon: Welche Forderungen hätten den bitte in meinem Fall im Januar auftreten können die eine Rechnung von 102 Euro rechtfertigen: ich wiederhole mich gerne: ICH BIN AM 15.11.2017 UMGEZOGEN!
6) Habe das unberechtigt eingezogene Geld zurückgefordert. Erwarte schliesslich eine Gutschrift auf mein Konto.
Heute kam Mahnung zuzüglich Mahngebühr.....
Jetzt bin ich wirklich einfach nur fassungslos!
Kann mal bitte jemand diesen Zirkus beenden?
625
0
12
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 4 Jahren
560
0
3
vor 2 Monaten
229
0
3
Akzeptierte Lösung
Heike B.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Heike B.
vor 7 Jahren
vielen Dank für das nette Telefonat. Wie besprochen, habe meine Kollegen der verschollenen Media Receiver im Lager gefunden und diesem zum 19. Januar aus den Datenbanken genommen.
Sollten noch Fragen auftauchen, bin ich gerne für Sie da.
Viele Grüße
Heike J.
0
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Heike B.