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Abriss Haus Sonderkündigung?

6 years ago

Sehr geehrte Damen und Herr,

unsere Mieterhat un sdie Kündigung aus gesprochen. Da dier Wohnung nach dem Auszug nicht mehr als Wohnraum zuverfügung steht.

Das muss abgerissen werden.

Was kann ich nun machen?

 

Mit freundlichen Grüßen

T. Asmus

 

504

4

    • 6 years ago

      @Till Asmus 

      Hast Du denn für dort überhaupt einen Vertrag mit der Telekom?

      Normalerweise hat nur der Mieter einen Vertrag mit dem Anbieter.

      Sprich: das kann Dir doch ganz egal sein, wenn der Mieter noch monatelang Geld an die Telekom bezahlen muss.

      2

      Answer

      from

      6 years ago

      Ich bin der Mieter einer Wohnung in diesem aus was gerissen werden soll.

      Ja ich habe einen Telekom Vertrag selbst abgeschlossen und nicht der Vermieter.

      Warum soll ich dann noch länger an Telekom zahlen ?

      Answer

      from

      6 years ago

      @Till Asmus 

      Anfangs hattest Du in der Rolle des Vermieters geschrieben gehabt ("Unser Mieter...").

       

      Wenn Du dort ausziehen musst, dann wirst Du ja irgendwo hinziehen. Dann musst Du einfach den Umzug des Anschlusses an die neue Adresse beauftragen - und zwar telefonisch. Da sagst Du, dass der Umzug gem. Telekommunikationsgesetz unverändert hinsichtlich Vertragsinhalt und Laufzeit stattfinden soll.

       

      Hast Du das bereits gemacht?

       

      Abhängig vom Ausgang ziehst Du den Anschluss halt um - oder nutzt ein außerordentliches Kündigungsrecht. da heute bereits der 1.2. ist würde das frühestens auf Ende Mai greifen.

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    • Accepted Solution

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      6 years ago

      @Till Asmus 

      Anfangs hattest Du in der Rolle des Vermieters geschrieben gehabt ("Unser Mieter...").

       

      Wenn Du dort ausziehen musst, dann wirst Du ja irgendwo hinziehen. Dann musst Du einfach den Umzug des Anschlusses an die neue Adresse beauftragen - und zwar telefonisch. Da sagst Du, dass der Umzug gem. Telekommunikationsgesetz unverändert hinsichtlich Vertragsinhalt und Laufzeit stattfinden soll.

       

      Hast Du das bereits gemacht?

       

      Abhängig vom Ausgang ziehst Du den Anschluss halt um - oder nutzt ein außerordentliches Kündigungsrecht. da heute bereits der 1.2. ist würde das frühestens auf Ende Mai greifen.

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