Gelöst

alp bei den Nachbar

vor 7 Jahren

Hallo ich hab ein paar Fragen . Ich hatte vor ein paar Tagen ein Freischaltung von ein DLS Anschluss . Es hat auch alles soweit gut geklappt , biss der Techniker meinte er muss wegen  den Anschluss noch ins Nachbarhaus . Soweit ich Verstanden  habe ist da der Alp Verteiler .  Leider waren meine Nachbar zu den Zeitpunkt nicht da . Heißt leider ein neuen Termin vereinbaren . So später an den Tag habe ich mit meine Nachbar gesprochen und gefragt ob der Techniker die Tage mal ins Haus kann . sie stimmten zu das der Techniker rein kann . Dachte super alles in trockenden Tücher. Doch dan hat mein Nachbar nochmal bei der Telekom angerufen . Und die meinten das es nicht sein kann das der Technicke in ihr Haus muss .Und sie sollen ihn bloss nicht rein lassen . Ich habe nachdem ich das erfahren habe meine Anbieter (o2)angerufen der meinte es ist schon möglich das der ALP Verteiletr  bei den Nachbarn ist .Und dank den Techniker weiss ich das der da ist !!! Komischerweise ist nur mein Wohnungsanschluss mit den Verteiler des Nachbarhaus verbunden und ich wohne in ein Mehrfamilienhaus ( und keiner der anderen Mieter mussste zu den Nachbarn ) Warum ??? Nicht zu vergessen dank der Aussage der Telekom kommt der Techniker nicht mehr in Haus. Wieso sagt man das den ?? was nun ??

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    • vor 7 Jahren

      Dir kann hier niemand sagen, was nun ist.
      Dein Anbieter muss sich um alle weiteren Belange kümmern.

      Auch wenn die Aussage von Hotline tatsächlich Kontraproduktiv ist, aufgrund von Unwissenheit...
      Aber ändern können wir in einem Telekom Forum etwas für einen O2 Kunden nicht.

      0

    • vor 7 Jahren

      Der Eigentümer ist verpflichtet dem Techniker Zugang zum APL zu gewähren! Egal wo sich der APL befindet und für wen ein Anschluss geschalten wird!

      2

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Gadich

      Der Eigentümer ist verpflichtet dem Techniker Zugang zum APL zu gewähren! Egal wo sich der APL befindet und für wen ein Anschluss geschalten wird!

      Der Eigentümer ist verpflichtet dem Techniker Zugang zum APL zu gewähren! Egal wo sich der APL befindet und für wen ein Anschluss geschalten wird!

      Gadich

      Der Eigentümer ist verpflichtet dem Techniker Zugang zum APL zu gewähren! Egal wo sich der APL befindet und für wen ein Anschluss geschalten wird!


      Diese Aussage ist falsch.

      #

      Niemand kann verpflichtet werden, eine Privatfirma oder deren Mitarbeiter auf's Grundstück oder in's Haus zu lassen.

      Eigenmächtiger Zutritt, ohne ausdrückliche Erlaubnis, kann zur Anzeige gebracht werden.

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      ellbogen

      Gadich Der Eigentümer ist verpflichtet dem Techniker Zugang zum APL zu gewähren! Egal wo sich der APL befindet und für wen ein Anschluss geschalten wird! Der Eigentümer ist verpflichtet dem Techniker Zugang zum APL zu gewähren! Egal wo sich der APL befindet und für wen ein Anschluss geschalten wird! Gadich Der Eigentümer ist verpflichtet dem Techniker Zugang zum APL zu gewähren! Egal wo sich der APL befindet und für wen ein Anschluss geschalten wird! Diese Aussage ist falsch. # Niemand kann verpflichtet werden, eine Privatfirma oder deren Mitarbeiter auf's Grundstück oder in's Haus zu lassen. Eigenmächtiger Zutritt, ohne ausdrückliche Erlaubnis, kann zur Anzeige gebracht werden.

      Gadich

      Der Eigentümer ist verpflichtet dem Techniker Zugang zum APL zu gewähren! Egal wo sich der APL befindet und für wen ein Anschluss geschalten wird!

      Der Eigentümer ist verpflichtet dem Techniker Zugang zum APL zu gewähren! Egal wo sich der APL befindet und für wen ein Anschluss geschalten wird!

      Gadich

      Der Eigentümer ist verpflichtet dem Techniker Zugang zum APL zu gewähren! Egal wo sich der APL befindet und für wen ein Anschluss geschalten wird!


      Diese Aussage ist falsch.

      #

      Niemand kann verpflichtet werden, eine Privatfirma oder deren Mitarbeiter auf's Grundstück oder in's Haus zu lassen.

      Eigenmächtiger Zutritt, ohne ausdrückliche Erlaubnis, kann zur Anzeige gebracht werden.

      ellbogen
      Gadich

      Der Eigentümer ist verpflichtet dem Techniker Zugang zum APL zu gewähren! Egal wo sich der APL befindet und für wen ein Anschluss geschalten wird!

      Der Eigentümer ist verpflichtet dem Techniker Zugang zum APL zu gewähren! Egal wo sich der APL befindet und für wen ein Anschluss geschalten wird!

      Gadich

      Der Eigentümer ist verpflichtet dem Techniker Zugang zum APL zu gewähren! Egal wo sich der APL befindet und für wen ein Anschluss geschalten wird!


      Diese Aussage ist falsch.

      #

      Niemand kann verpflichtet werden, eine Privatfirma oder deren Mitarbeiter auf's Grundstück oder in's Haus zu lassen.

      Eigenmächtiger Zutritt, ohne ausdrückliche Erlaubnis, kann zur Anzeige gebracht werden.


      Genau genommen ist es richtig.

      Denn der Inhaber hat sich selbst dazu verpflichtet.

       

      Ich hab mal die GEE von meinem Großvater rausgesucht von 1974 Überglücklich

      Dort steht drin, dass man damit einverstanden ist, dass die Bundespost (heute Telekom) auf dem Grundstück alle notwendigen Arbeiten zur Errichtung vornehmen darf.

       

      image.png

       

       

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Es ist nicht unüblich, daß sich der APL auf dem Nachbargrundstück oder bei denen im Haus befindet.

      Ist bei uns genauso...

       

      Eigentlich kann dir als Kunde der APL sprichwörtlich "am Ar*** vorbeigehen".

      Der Zuständigkeitsbereich vom APL bis zur 1. TAE   liegt bei deinem Anbieter O2.

      Du zahlst schließlich die einmalige Anschlußgebühr bei denen !

      Alles was sich hinter der 1. TAE befindet, liegt in deinem Zuständigkeitsbereich.

      1

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Mr.

      Eigentlich kann dir als Kunde der APL sprichwörtlich "am Ar*** vorbeigehen".

       

      Eigentlich kann dir als Kunde der APL sprichwörtlich "am Ar*** vorbeigehen".

       

      Mr.

       

      Eigentlich kann dir als Kunde der APL sprichwörtlich "am Ar*** vorbeigehen".

       


      Das sehe ich etwas anders, nicht umsonst wird von allen Anbietern (auch von der Telekom) in der Terminbestätigung ausdrücklich auf Zugang zu den technischen Einrichtungen hingewiesen.

       

      Man sollte sich immer vorher erkundigen wo sich der APL befindet da einem sonst schnell mal die Anfahrtskosten in Rechnung gestellt werden.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

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