Nachbar kappt Leitung

4 years ago

Hallo,

 

Zuerst einmal die Gegebebheiten:

- Ich bin seit 2 Jahren Mieter (vorher Eigentümer) des Reihenhauses

- Ich habe einen Vodafone Vertrag bis 02.22

- Werde in ca. 3 Monaten ausziehen

- APL liegt seit 30 Jahren im Keller meines Nachbarn zur rechten Seite

 

Jetzt das Problem:

Am 24.08.21 kappte mein Nachbar meine Telefonleitung weil er sein Haus renoviert.

Drei Wochen vorher sagte er mir ich solle auf meine Kosten einen neuen APL bauen lassen. Dem Nachbar ist bekannt dass ich in absehbarer Zeit ausziehen werde. Darauf hin habe ich ihn freundlich darauf hingewiesen dass ich Mieter bin und dass er sich bitte an den Eigentümer wenden möchte. Dies hat er nicht getan.

Nach der Trennung habe ich direkt eine Störmeldung an Vodafone gestellt. Ein Telekomtechniker war Vorort und hat die Situation aufgenommen.

Jetzt heißt es, lt. Telekom sowie auch von Vodafone, ich müsse die Kosten zu Reparatur übernehmen weil die Telekom nur bis zum APL verantwortlich wäre.

 

Im Grunde genommen kann ich auf den Anschluß verzichten, da ich mit meinem Vermieter (Haus zur linken Seite) ein gutes Verhältnis habe. Hier dürfte ich seinen Router mit benutzen.

 

Was ich aber nicht möchte ist, dass ich weiterhin für eine Leistung bezahle die ich nicht erhalte.

Außerdem besteht da noch der Paragraph StGB 317.

 

Wie verhalte ich mich nun?

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Muß die Telekom doch die Leitung reparieren?

Den Nachbarn anzeigen?

 

Wäre um jede Hilfe und Ratschlag dankbar.

 

Liebe Grüße

Kugelkuki

 

 

 

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  • 4 years ago


    @kugelkuki  schrieb:
    Außerdem besteht da noch der Paragraph 318.

    Wenn Du jetzt noch verräts von welchem Gesetz. 🤔

     

    Das ist ein grundlegendes Problem in der Rechtslage. Die Post/Telekom verbaut "Sammel APL ", der verschiedene Gebäude versorgt, die ggf. unterschiedlichen Eigentümern gehören. Aber für die Kabel zum APL soll der jeweilige Hauseigentümer des damit versogten Gebäudes zuständig sein. Mit welchem Recht soll der dann in das Gebäude kommen, in dem der APL montiert ist, um das ggf. zerstörte Anschlusskabel bis zum APL zu erneuern? Hat er nämlich gar nicht, also das Recht ...

    22

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    4 years ago

    @Gelöschter Nutzer 

     

    Gem. GNV haben sie auch zugesichert bekommen das sie in jedem Fall bei Störungen, Umbauten etc. auf ihre Einrichtungen zugreifen dürfen.

    Gem. GNV haben sie auch zugesichert bekommen das sie in jedem Fall bei Störungen, Umbauten etc. auf ihre Einrichtungen zugreifen dürfen.
    Gem. GNV haben sie auch zugesichert bekommen das sie in jedem Fall bei Störungen, Umbauten etc. auf ihre Einrichtungen zugreifen dürfen.

    Die Telekom schon. Der Nachbar hingegen nicht. Der "Nachbar" ist aber der Eigentümer des Kabels ab APL zu seiner 1. Dose. Er kann dieses Kabel aber fegen fehlender Rechte nicht bis zu APL legen und den Telekom-Techniker dann anschließen lassen. Jetzt hat der Eigentümer im Gebäude mit dem APL das Kabel zu Nachbarn gekappt. Der einzige, der das dann erneuern darf, ist die Telekom. Und das kostenpflichtig für den mitversorgten Kunden obwohl der nichts für die Störung kann. Das impliziert einen Nachbarschaftsstreit!

     

    Die Post/Telekom spart sich durch die Mitversorgung Kosten und drückt das Risiko auf den mitversorgten Kunden.

    Answer

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    4 years ago

    NoOneElse

    Der einzige, der das dann erneuern darf, ist die Telekom.

    Der einzige, der das dann erneuern darf, ist die Telekom.
    NoOneElse
    Der einzige, der das dann erneuern darf, ist die Telekom.

    Im Grunde darf das jeder erneuern, je nach Standort des APL wird dazu natürlich das Einverständnis des Eigentümers benötigt.

     

     

    NoOneElse

    Und das kostenpflichtig für den mitversorgten Kunden obwohl der nichts für die Störung kann.

    Und das kostenpflichtig für den mitversorgten Kunden obwohl der nichts für die Störung kann.
    NoOneElse
    Und das kostenpflichtig für den mitversorgten Kunden obwohl der nichts für die Störung kann.

    Der Endkunde muss hier keine Kosten tragen, die Telekom hat Vodafone eine TAL vermietet, diese endet an der 1. TAE beim Kunden. Wie die Telekom das jetzt löst ist einzig ihr Problem und vertraglich interessant zwischen Vodafone <--> Telekom.

     

    Der Endkunde wiederum muss sich einzig an Vodafone wenden, da @kugelkuki  die Möglichkeit hat, dank eines anderen Nachbarn, die letzten 3 Monate zu überbrücken kann er entspannt Vodafone in die Pflicht nehmen, denn die kommen ihren vertraglichen Pflichten nicht nach.

     

    NoOneElse

    Die Post/Telekom spart sich durch die Mitversorgung Kosten

    Die Post/Telekom spart sich durch die Mitversorgung Kosten
    NoOneElse
    Die Post/Telekom spart sich durch die Mitversorgung Kosten

    der Eigentümer aber auch, dem ist es ja freigestellt einen eigenen APL zu beauftragen.

    Wir dürfen hier nicht vergessen dass wir es hier mit gewachsenen Strukturen zu tun haben die sich in über einem halben Jahrhindert gebildet haben, im Regelfall funktioniert das auch alles problemlos und spätestens mit dem Glasfaserausbau werden auch solche Mitversorgungen mehr und mehr verschwinden. 

    Answer

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    4 years ago

    @der_Lutz Danke das du mir die Antwort abegenommen hast. Das ist mir bei dem Kollegen echt zu schwer.

     

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  • 4 years ago

    @kugelkuki 

     

    Falls Du 318 StGB meinst, solltest Du den auch mal lesen, oder?

     

    1

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    4 years ago

    Danke für den Hinweis, habe ich geändert.

    LG Kugelkuki

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